Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0: Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0 steht für Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7014.00.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7014.00.00.10.0
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7014Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
  3. 7014.00.00Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
  4. 7014.00.00.10optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen
  5. 7014.00.00.10.0Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0

HS-Code7014.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7014.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7014.00.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7014.00.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 6C004Optical materials as follows:
  • 6C004Optical materials as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37058/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-14

Linse aus Glas, sog. asphärische Glaslinse, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt nach den Antragsangaben, - runde Linse aus Glas; an beiden Seiten konvex gearbeitet, - in einem Gussverfahren hergestellt, - nicht optisch bearbeitet, - mit einer nicht reflektierenden Beschichtung versehen, - in einer Fassung aus unedlen Metallen, - zum Einbau in ein sog. Laser-Fernlichtmodul für Kraftfahrzeuge bestimmt, - keine Einreihung als Teil für Beleuchtungsgeräte von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art in die Position 8512, da es sich beim Wortlaut der Position 7014 um die genauere Warenbezeichnung handelt, - keine Einreihung in das Kapitel 90, da die Linse nicht optisch bearbeitet ist. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"

DEBTI47228/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-31

Optisches Element, Art. 15629, Foto siehe Anlage, - rundes, planparallel geschliffenes Element aus Glas, - lt. Antrag in der Masse gefärbt, geschliffen und poliert, - in einem Ring aus Aluminium mit Gewinde gefasst, - mit einem Durchmesser von 1,25 Zoll, - zum Einsatz in astronomischen Teleskopen zur Dämpfung des künstlichen Lichts (z. B. Straßenbeleuchtung), - keine Einreihung in die Position 9002, weil der optische Effekt durch das Färben des Glases und nicht durch das Schleifen und Polieren hervorgerufen wird. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"

DEBTI46683/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-15

Optisches Element, Artikel 16045, Foto siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Erteilung der vZTA erfolgt daher aufgrund der Antragsangaben, - rundes, planparallel geschliffenes Element aus Glas, - in der Masse gefärbt, - geschliffen und poliert, - zum Einsatz in astronomischen Teleskopen zur Dämpfung des Sonnenlichts, - keine Einreihung in die Position 9002, weil der optische Effekt durch das Färben des Glases und nicht durch das Schleifen und Polieren hervorgerufen wird. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"

DEBTI46682/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-15

Optisches Element, Artikel 17502, Foto siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Erteilung der vZTA erfolgt daher aufgrund der Antragsangaben, - rundes, planparallel geschliffenes Element aus Glas, - geschliffen und poliert, - vollflächig mit einer dünnen Beschichtung (Vergütung) zur Erhöhung der Reflexionen versehen, - in einem Ring aus Aluminium gefasst, - zum Einsatz in astronomischen Teleskopen zur Dämpfung des Sonnenlichts, - keine Einreihung in die Position 9002, weil der optische Effekt durch das Vergüten des Glases und nicht durch das Schleifen und Polieren hervorgerufen wird. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"

DEBTI46734/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-11

Optisches Element, sog. Lumicon Deep Sky Filter 2", Art. 6739 (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben), Foto siehe Anlage, - rundes, planparallel geschliffenes Element aus Glas, - in der Masse gefärbt, geschliffen und poliert, - in einem Ring aus Aluminium mit Gewinde gefasst, - mit einem Durchmesser von 2 Zoll, - zum Einsatz in astronomischen Teleskopen zur Dämpfung des Mondlichts, - keine Einreihung in die Position 9002, weil der optische Effekt durch das Färben des Glases und nicht durch das Schleifen und Polieren hervorgerufen wird. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"

DE1472/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-05

Optisches Element, sog. Hellfeld-Lupe, Artikel 1420, Foto siehe Anlage, - annähernd halbkugelförmiges Element mit einem Durchmesser von 6,5 cm, - - auf der Oberseite konvex geformt, auf der Unterseite plan, am Rand abgeflacht geschliffen, - aus Silikatglas, - gegossen, - nicht optisch bearbeitet (damit keine Linse der Position 9001), - nicht gefasst und ohne Griff (u. a. deshalb kein Instrument, Apparat oder Gerät der Position 9013), - stellt sich als einfache Lupe dar (optischer Effekt). "Optisches Element, aus Glas, nicht optisch bearbeitet, keine Ware der Position 7015"

DEBTI15245/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-03

Optisches Element, sog. Mondfilter, Art. 5085, Abbildung siehe Anlage, - rundes, planparallel geschliffenes Element aus Glas, - lt. Antrag in der Masse gefärbt, geschliffen und poliert, - in einem Ring aus Aluminium mit Gewinde gefasst, - mit einem Durchmesser von 1,25 Zoll, - zum Einsatz in astronomischen Teleskopen zur Dämpfung des Mondlichts, - keine Einreihung in die Position 9002, weil der optische Effekt durch das Färben des Glases und nicht durch das Schleifen und Polieren hervorgerufen wird. "Optisches Element, aus Glas, keine Waren der Position 7015, nicht optisch bearbeitet, keine Glasware für Signalvorrichtungen"

DE15975/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-31

Optisches Element, sog. Hellfeld-Lupe, Foto siehe Anlage, - annähernd halbkugelförmiges Element aus Glas, - - mit einem Durchmesser von 6,5 cm, - - auf der Oberseite konvex geformt, auf der Unterseite plan, am Rand abgeflacht geschliffen, - laut Antrag nicht optisch bearbeitet (damit keine Linse der Position 9001), - nicht gefasst und ohne Griff (u. a. deshalb kein Instrument, Apparat oder Gerät der Position 9013), - stellt sich als einfache Lupe dar (optischer Effekt). "Optisches Element, aus Glas, nicht optisch bearbeitet, keine Ware der Position 7015"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7014

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Waren, vorausgesetzt, dass sie nicht optisch bearbeitet sind: A) Glaswaren für Signalzwecke (farblos oder gefärbt), die zur Herstellung von reflektierenden Verkehrszeichen (z. B. Signaltafeln, Signalplatten, Signalstangen, Markierungssteine usw.) oder von Hinweisschildern sowie als einfache Reflektoren für Fahrräder, Kraftfahrzeuge usw. bestimmt sind. Diese Waren, die im allgemeinen konvex, halbkugelförmig oder flach sind und Rillen aufweisen, die gewöhnlich parallel verlaufen, haben die Eigenschaft, das auf sie geworfene Licht (z. B. von Kraftfahrzeugscheinwerfern) zu reflektieren, wodurch sie in der Dunkelheit weiterhin sichtbar sind. B) Optische Elemente aus Glas (farblos oder gefärbt). …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0 umfasst Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7014.00.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 7014.00.00.10.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7014.00.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0?

7014.00.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7014.00.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

7014.00.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7014 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet > 70140000 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet > 7014000010 optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7014.00.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7014.00.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37058/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7014.00.00.10.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7014.00.00.10.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 6C004, 6C004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0?

Warennummer 7014.00.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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