Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0: Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0 steht für Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7016.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7016.10.00.00.0
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7016Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen
  3. 7016.10Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken
  4. 7016.10.00.00.0Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0

HS-Code7016.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7016.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7016.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7016.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI51372/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Naturstein schwarz, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von 132 Plättchen aus Glas und Marmor: - - - 99 Plättchen aus Glas; in den Farben Schwarz und Grau sowie mit glatter und unebener Oberfläche, - - - 33 Plättchen aus Marmor, - - zu einer ca. 30 cm x 32,7 cm großen Fläche angeordnet (12 x 11 Plättchen), - - auf einer netzartigen Unterlage aufgebracht, - - soll als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DEBTI33838/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-21

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Aluminium schwarz, Foto siehe Anlage, - aus 110 Plättchen bzw. Stäben aus Glas und keramischem Material; mit unterschiedlichen Farben, Strukturen und Abmessungen; davon: - - 105 Plättchen und Stäbe aus laut Antrag Glas: - - - 21 Stück: auf der Oberseite rautenförmig geschliffen; in den Abmessungen: ca. 1,9 cm (Kantenlänge) x 0,7 cm (Dicke), - - - 42 Stück: am Boden mit schwarzer Farbe versehen; in den Abmessungen: ca. 4,7 cm bzw. 9,7 cm (Länge) x 1,3 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - - - 24 Stück: am Boden mit anthrazitfarbener Farbe versehen; in den Abmessungen: ca. 1,4 cm (Kantenlänge) x 0,7 cm (Dicke), - - - 18 Stück: am Boden mit einem wellenförmigen verzogenen Gewebe aus Spinnstoff versehen; in den Abmessungen: ca. 9,7 cm (Länge) x 1,3 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - - fünf Stäbe aus einem augenscheinlich keramischen Material mit einem glänzenden Überzug aus laut Antrag rostfreiem Stahl, - - - in den Abmessungen: ca. 9,7 cm (Länge) x 1,5 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - zu einer ca. 31 cm x 34 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 29 cm x 33 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen und Stäbe aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DEBTI33837/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Naturstein schwarz, Foto siehe Anlage, - in Form von 132 Plättchen aus Glas und Marmor, mit unterschiedlichen Farben und Strukturen; davon: - - 99 Plättchen aus laut Antrag Glas; in den Farben Schwarz und Grau sowie mit glatter und unebener Oberfläche, - - 33 Plättchen aus laut Antrag Marmor, - - in den Abmessungen: ca. 2,4 cm (Breite) x 2,4 cm (Länge) x 0,3 cm (Dicke), - zu einer ca. 29,5 cm x 32,5 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 29 cm x 31 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DEBTI33844/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Stein Mix weiss, Foto siehe Anlage, - in Form von 109 Plättchen aus Glas und Marmor, mit unterschiedlichen Farben und Strukturen; davon: - - 83 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Glas; in der Optik von klarsichtigem, gesprungenem Glas bzw. satiniertem Glas, - - 26 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Marmor, - - in den Abmessungen: ca. 7,2 cm bzw. 4,7 cm bzw. 2,3 cm (Länge) x 1,4 cm (Breite) x 0,8 cm (Dicke), - zu einer ca. 30 cm x 31,5 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 27 cm x 29,5 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DEBTI33843/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Stein Mix schwarz, Foto siehe Anlage, - in Form von 108 Plättchen aus Glas und Marmor, mit unterschiedlichen Farben und Strukturen; davon: - - 81 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Glas; in der Optik von gesprungenem Glas, - - 27 Plättchen und Stäbchen aus laut Antrag Marmor, - - in den Abmessungen: ca. 7,2 cm bzw. 4,7 cm bzw. 2,2 cm (Länge) x 1,4 cm (Breite) x 0,8 cm (Dicke), - zu einer ca. 30 cm x 31,5 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 27 cm x 29,5 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen und Stäbchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DEBTI33959/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-16

Glaskurzwaren für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken, sog. Softglas-Mosaik, Foto siehe Anlage, - quadratische Mosaikglassteine aus klarsichtigem Glas, - - an der Unterseite mit einer glasseitig farbigen (weiß, gelb, orangefarben, rot) Schicht, - - in den Abmessungen: ca. 10 mm (Kantenlänge) x 3 mm (Dicke), - verpackt einem Kunststoffbeutel. "Glaskurzwaren für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DEBTI22445/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-21

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik-Fliese, Fotos siehe Anlage, - aus 210 Plättchen aus Glas (laut Antrag) in drei verschiedenen Farben, - - jeweils mit den Abmessungen: ca. 2 cm (Breite) x 2 cm (Länge) x 0,5 cm (Dicke), - - zu einer ca. 30,5 cm x 33 cm großen Fläche farblich unregelmäßig angeordnet, - auf einer ca. 30 cm x 32 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - auf der Unterseite mit einer Klebeschicht versehen, - kein fertiges Ziermotiv darstellend, - soll als Wandbelag dienen. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken"

DE19922/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-17

Glaskurzwaren für Mosaike oder ähnliche Zierzwecke, sog. Mosaikmix bunt, Art.-Nr. 45058, Abbildung siehe Anlage, - rechteckige, Mosaikglassteine in verschiedenen Farben, - mit den Abmessungen ca. 10 mm x 10 mm, - jeweils mit einer ebenen Unterseite und einer gewölbten, strukturierten Oberseiten, - für Zier- und Bastelzwecke bestimmt, - verpackt einem Kunststoffbeutel. "Glaskurzwaren für Mosaike oder ähnliche Zierzwecke"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7016

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören eine Reihe von Glaswaren, die durch Pressen oder Formen (auch kombiniert mit Blasen) hergestellt sind; sie werden hauptsächlich zum Decken von Dächern, zum Verkleiden von Kuppeln und Gewölben, aber auch, gewöhnlich in Verbindung mit Beton, zur Herstellung von Verkleidungen von Wänden in Kellern, Kellergeschossen, unterirdischen Gängen usw. verwendet. Zu dieser Position gehören daher hohle oder massive Bausteine, Dachziegel, Fliesen und verschiedene andere Formstücke (Doppelsteine usw.); hierher gehören auch Bauornamente (Rosetten, Giebelsäulen usw.), Stiegen und Stufen, Geländerkugeln usw. Diese Waren, die unterschiedliche Durchsichtigkeitsgrade aufweisen, können an den Kanten bearbeitet, gerippt, mit Mustern verziert, mit Draht verstärkt oder mit Metall, Beton oder anderen Stoffen verbunden sein. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0 umfasst Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7016.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7016.10.00.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7016.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0?

7016.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7016.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7016.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7016 Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen > 701610 Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7016.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7016.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51372/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7016.10.00.00.0?

Warennummer 7016.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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