Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0: Glaswaren für Laboratorien, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0 steht für Glaswaren für Laboratorien, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7017.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7017.90.00.00.0
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen
  3. 7017.90andere
  4. 7017.90.00.00.0Glaswaren für Laboratorien, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0

HS-Code7017.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7017.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7017.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7017.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29343/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Röhrchen für Analysen, sog. Mikro-Hämatokrit-Kapillare, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines länglichen, dünnen Röhrchens, - - aus gewöhnlichem Glas, - - am oberen Ende mit einer blauen, umlaufenden Markierung, - - mit den Abmessungen: ca. 0,15 cm (Durchmesser) x 7,5 cm (Länge), - - zur Verwendung in Hämatokrit-Zentrifugen in Laboratorien. "Glasware für Laboratorien, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7017 1000 und 7017 2000 genannte"

DEBTI29339/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-11

Pasteurpipette, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines Röhrchens, - - aus gewöhnlichem Glas, - - mit einer länglichen, schmäler gearbeiteten Spitze, - - am oberen Ende mit einer Verengung zur Aufnahme eines Wattestopfens, - - mit einem Aufnahmevolumen von ca. 2 ml, - - mit den Abmessungen: ca. 0,7 cm (Durchmesser) x 15 cm (Länge), - - zur Verwendung in Laboratorien. "Glasware für Laboratorien, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7017 1000 und 7017 2000 genannte"

DEBTI21141/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-19

Glasware für Laboratorien, sog. Mikro-Hämatokrit-Kapillare, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus gewöhnlichem Glas, - - in Form eines länglichen, dünnen Röhrchens, - - mit einer blauen, ringförmigen Markierung (Color-Code), - - mit einer Länge von ca. 7,5 cm, - - mit einem Durchmesser von ca. 0,15 cm, - - zur Verwendung in Hämatokrit-Zentrifugen zu Laborzwecken. "Glaswaren für Laboratorien, aus anderem Glas als in den Unterpositionen 7017 1000 und 7017 2000 genannt"

DEBTI20832/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-19

Glasware für Laboratorien, sog. Pasteurpipetten, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus gewöhnlichem Glas, - - in Form eines Röhrchens, - - mit einer länglichen, schmäler gearbeiteten Spitze, - - mit einer Verengung zur Aufnahme eines Wattestopfens, - - mit einem Aufnahmevolumen von ca. 2 ml, - - mit einer Länge von ca. 15 cm, - - mit einem Durchmesser von ca. 0,7 cm (breites Ende) und von ca. 0,1 cm (Spitze). "Glaswaren für Laboratorien, aus anderem Glas als in den Unterpositionen 7017 1000 und 7017 2000 genannt"

DE19331/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-01

Glasware für Laboratorien, sog. Pasteurpipetten, Art. Nr. 747715, Foto siehe Anlage, - aus gewöhnlichem Glas (laut Antrag), - in Form eines Röhrchens, - mit einer länglichen, schmäler gearbeiteten Spitze, - mit einer Verengung zur Aufnahme eines Wattestopfens, - mit einem Aufnahmevolumen von ca. 2 ml, - mit einer Länge von ca. 15 cm, - mit einem Durchmesser von ca. 0,7 cm (breites Ende) und von ca. 0,1 cm (Spitze). "Glaswaren für Laboratorien, aus anderem Glas als in den Unterpositionen 7017 1000 und 7017 2000 genannt"

DE19330/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-01

Glasware für Laboratorien, sog. Mikro-Hämatokrit-Kapillare, Art. Nr. 749321, Foto siehe Anlage, - aus gewöhnlichem Glas (laut Antrag), - in Form eines länglichen, dünnen Röhrchens, - mit einer blauen, ringförmigen Markierung (Color-Code), - mit einer Länge von ca. 7,5 cm, - mit einem Durchmesser von ca. 0,15 cm, - zur Verwendung in Hämatokrit-Zentrifugen zu Laborzwecken. "Glaswaren für Laboratorien, aus anderem Glas als in den Unterpositionen 7017 1000 und 7017 2000 genannt"

DE15774/15-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-07

Hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, sog. Pipetten mit Gummitropfer (2 Ausführungen), Abbildung siehe Anlage, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, - jeweils bestehend aus: - - gewöhnlichem, klarsichtigem Glas in Form einer spitz zulaufenden Pipettierhülse, - - aus Kunststoff in Form eines zylinderförmigen Deckels mit Schraubgewinde, - - Kautschuk in Form eines Pipettier-/Tropfbalgs, - Pipette 1, - - mit einer verzierenden, goldfarbenen Ummantelung aus unedlem Metall um den Deckel und einer Maßein- teilung auf der Pipettierhülse, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 8,7 cm und einem max. Durchmesser von ca. 2,1 cm, - Pipette 2, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 8,5 cm und einem max. Durchmesser von ca. 2,5 cm, - keiner der Stoffe verleiht den Waren den wesentlichen Charakter; die Waren sind damit in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926/4014/7017) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7017 1000 00 bis 7017 2000 00 genannte"

DE11192/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-09-23

Glaswaren für Laboratorien, sog. Pasteurpipetten, Art.Nr.: 747715, lt. Antragsangaben: - aus gewöhnlichem Glas, - mit einer lang ausgezogenen, feinen Spitze, - mit einer Verengung für einen Wattestopfen, - für einen Inhalt von ca. 2 ml, - mit einer Gesamtlänge von ca. 15 cm, - mit einem Durchmesser von ca. 0,7 cm am oberen Rand und von ca. 0,1 cm an der Spitze.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7017

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Glaswaren, wie sie gewöhnlich in Laboratorien (Forschungslaboratorien, pharmazeutischen und industriellen Laboratorien usw.) zu allgemeinen Zwecken verwendet werden und von denen zu nennen sind: Spezialflaschen (Waschflaschen, Reagenzflaschen, Woulfsche Flaschen usw.), Spezialrohre (Waschrohre, Trockenrohre, Kondensationsrohre, Filterrohre, Rohre für Analysen, Probierrohre, Rosesche Rohre für quantitative Analysen usw.), Rührer Destillierblasen, Kolben (auch mit Rohrstutzen), Messflaschen, Gefäße für Mikrobenkulturen (Kolle'sche und Roux'sche Gefäße, usw.), Büretten (auch mit Rohrstutzen), Schalen, Spezialkaraffen (geeicht usw.), Spezialglocken (Vakuumglocken, Glocken mit Rohrstutzen, usw.), Spezialtropfenzähler (geeicht, mit Kugel usw.), Retorten, Kristallisationsgefäße, Kugelschalen, Löffel, Exsiccatoren, Dialysato …

Pos. 7017

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. In der Mitte des Glaskörpers befindet sich ein gläsernes Rohr mit der Probenflüssigkeit. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0 umfasst Glaswaren für Laboratorien, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7017.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7017.90.00.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7017.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0?

7017.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7017.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7017.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7017 Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen > 701790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7017.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7017.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29343/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7017.90.00.00.0?

Warennummer 7017.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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