Zolltarifnummer 7018.10.59: Glasperlen, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7018.10.59 steht für Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7018.10.59 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7018.10.59
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7018.10Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
- 7018.10.59Glasperlen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.10.59
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nachahmungen von Edelsteinen, sog. Diamant 6 cm / klar (Art. # 255357-006-124), Foto siehe Anlage, - Diamant aus gewöhnlichem Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 6 cm und einer Höhe von ca. 4 cm, - mit Brilliantschliff, - lt. Antrag handpoliert, - zu Dekorationszwecken, findet lt. Antrag Verwendung in der Floristik, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung (Box). "Nachahmungen von Edelsteinen (Glaskurzwaren), andere als in der Unterposition 7018 1051 genannte"
Glaskurzware, sog. Stein zum Verzieren, Art. JJ13-11448, Abbildung siehe Anlage, - Nachahmung eines Schmucksteins (Feueropal), - aus gewöhnlichem, orangefarbenen Glas (nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung), - nicht geschliffen, in Cabochon-Form, Oberseite mechanisch poliert, - oval, mit einer Länge von ca. 1,7 cm, - kein Schmuckstein der Position 7103, da aus Glas bestehend, - keine Einreihung als Fantasieschmuck in die Position 7117, da weder eine fertige Schmuckware vorliegt noch ein Erzeugnis, das die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer Schmuckware aufweist. "Nachahmungen von Schmucksteinen, andere als in der Unterposition 7018 1051 genannte"
Nachahmungen von Edelsteinen, sog. "Deko-Diamanten", zwölf Stück in gleicher Größe, verpackt in einem Pappkarton, Abbildung siehe Anlage, - Diamanten aus (lt. Antragsabgaben) gewöhnlichem Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 1 cm, - mit Brilliantschliff, - lt. Antragsangaben handgeschliffen und handpoliert, - zu Dekorationszwecken, - verpackt in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung. "Nachahmungen von Edelsteinen (Glaskurzwaren), andere als in der Unterposition 7018 1051 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7018 1051 und 7018 1059 Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe C, beschriebenen Waren.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.10.59?
Die Zolltarifnummer 7018.10.59 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.10.59?
Der Drittlandszollsatz für 7018.10.59 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7018.10.59?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.10.59?
7018.10.59 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7018.10.59 im Zolltarif eingeordnet?
7018.10.59 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.10.59?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.10.59 erfasst, zum Beispiel DE6564/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.10.59?
KN-Code 7018.10.59 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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