Zolltarifnummer 7018.10.90: Glasperlen, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7018.10.90 steht für Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7018.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7018.10.90
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7018.10Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
- 7018.10.90Glasperlen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o samolepku (nálepku) ozdobenou skleněnými kameny, která slouží k dekoračním účelům. Strojně broušené a leštěné skleněné kameny s plochou spodní částí jsou ve tvaru kruhu pevně fixovány na plastové fólii. Na rubové straně plastové folie je nanesena vrstva lepidla, která umožňuje následnou aplikaci výrobku, vrstva lepidla je krytá ochranným papírem. Samolepky ze skleněných kamenů jsou dodávány v různých tvarových modifikacích, rovněž velikost skleněných kamenů je různá.
Glaskurzwaren, sog. Bastelsteine im Glas, 1064318, Fotos siehe Anlage, - gefärbte (sechs unterschiedliche Farben), massive Kügelchen aus Glas (laut Untersuchungsergebnis), - mit Durchmessern von weniger als 1 mm, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, jedoch den Nachahmungen von Perlen ähnliche Glaskurzwaren, - zur Verwendung als sog. Bastelsteine (keine Mikrokügelchen der Unterposition 7018 2000), - verpackt in Glasfläschchen in einer Aufhängevorrichtung. "Glaskurzwaren, weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen"
Den Glasperlen ähnliche Glaskurzware, sog. Mini-Glas-Nagelperlen, Abbildung siehe Anlage, - annähernd kugelförmige, massive Glaskörper, - grünlich schimmernd (lt. Antrag nachts leuchtend), - mit einem Durchmesser von ca. 0,7 mm, - nicht durchbohrt, geschliffen oder mechanisch poliert, mit geringem Lichtbrechungsvermögen (somit keine Nachahmung von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen), - keine Mikrokugeln, da unregelmäßig rund geformt, - zum Verzieren von Finger- und Fußnägeln bestimmt (lt. Antrag), - in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung (Kunststoffdose -Inhalt 8 g- in buntbedrucktem Karton). "Den Glasperlen ähnliche Glaskurzware, keine Nachahmungen von Perlen, Edel- oder Schmucksteinen"
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Bastel-, Mal- und Lern-Set "Glas-Art Buttons" (Creativity for Kids), siehe Foto, bestehend aus, - Glassteine, Glaskurzware, sog. Nuggets aus Glas, - - annährend Rund geformte Erzeugnisse aus transparentem Glas, - - mit einer glatten, nach Außen gewölbten Oberseite, - - mit einer ebenen Unterseite, - - ähnlich dem bei Edel- und Schmucksteinen verwendeten Cabochonschliff gearbeitet, - - in zwei Größen (je 10 Stück), - - - mit einem Durchmesser von ca. 1,8 cm bzw. 3,1 cm, - - - mit einer Dicke von ca. 0,7 bzw. 0,8 cm, - - weder Glasperlen noch Nachahmungen von Perlen, - - keine Nachahmung von Edel- oder Schmucksteinen, - einer Zusammenstellung sechs verschiedener dünnflüssiger Malfarben (rot, gelb, blau, grün, schwarz, weiß) in kleinen Kunststoffnäpfchen, zum Bemalen der Glasnuggets, - einem Pinsel für Kunstmaler (schwarzer Kunststoffstiel, braunfarbene Borsten, ca. 1 cm lang), - selbstklebender Magnetfolie (zwei Stück, je 10,2 x 7,7 cm), - drei Ansteckern (Pins) aus unedlem Metall, - zwei doppelseitige Klebefolien (je 10,2 x 7,7 cm), - fünfzehn Klebepunkte, - Warenzusammenstellung, da zusammengestellt für eine spezielle Tätigkeit (Gestalten bzw. Bemalen der Glasnuggets), - nach Wert, Umfang und insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck bestimmen die Glasnuggets den Charakter der Warenzusammenstellung, - gemeinsam verpackt in einer bunten Pappbox mit Gebrauchsanleitung (handelsübliche Ver- packung).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7018 1090 Hierher gehören z. B. Nachahmungen von Korallen, Kügelchen, und Cabochons (andere als Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen) für Hutnadelköpfe, Anhänger von Ohrklipsen und Glasröhrchen zum Herstellen von Fransen. Wegen der Abgrenzung zwischen Glasröhrchen dieser Unterposition und dem im Sinne der Unterposition 7018 1011 und 7018 1019 als Glasperlen geltenden Röhrchen wird auf die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019, zweiter Absatz hingewiesen.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.10.90?
Die Zolltarifnummer 7018.10.90 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 7018.10.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7018.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.10.90?
7018.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7018.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
7018.10.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.10.90 erfasst, zum Beispiel CZ38-0231-2016. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.10.90?
KN-Code 7018.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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