Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7019.62.90.84: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7019.62.90.84 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7019.62.90.84 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7019.62.90.84
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
  3. 7019.62mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, andere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)
  4. 7019.62.90andere
  5. 7019.62.90.84Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7019.62.90.84

HS-Code7019.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7019.62.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7019.62.90.8410 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-
China69 %OtherRegulation 1233/22-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):24.800 % ; A (01):30.700 %Changshu Dongyu Insulated Compound Materials Co., LtdRegulation 0776/20-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):37.600 % ; A (01):69.000 %Changshu Dongyu Insulated Compound Materials Co., LtdRegulation 1233/22-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):30.700 % ; A (01):30.700 %Jushi Group Co. Ltd; Zhejiang Hengshi Fiberglass Fabrics Co. Ltd; Taishan Fiberglass Inc.Regulation 0776/20-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):69.000 % ; A (01):69.000 %Jushi Group Co. Ltd; Zhejiang Hengshi Fiberglass Fabrics Co. Ltd; Taishan Fiberglass Inc.Regulation 1233/22-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):17.000 % ; A (01):30.700 %PGTEX China Co. Ltd; Chongqing Tenways Material Corp.Regulation 0776/20-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):37.600 % ; A (01):69.000 %PGTEX China Co. Ltd; Chongqing Tenways Material Corp.Regulation 1233/22-
ÄgyptenCond: A cert: D-008 (01):10.900 % ; A (01):10.900 %Jushi Egypt For Fiberglass Industry S.A.E; Hengshi Egypt Fiberglass Fabrics S.A.E.Regulation 0776/20-

Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: Ägypten, China

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2182/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Flächenerzeugnis aus Glasseidensträngen (Rovings), Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einem Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), - - einer Wirrlage aus geschnittenen Spinnfäden aus Glasfasern, - - die beiden Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 125 cm bzw. 150 cm, - laut Antrag aus Thailand versendet, - die Glasseidenstränge bestimmen aufgrund des Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den wesentlichen Charakter der Ware, mithin handelt es sich um ein Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes Flächenerzeugnis (kein Gewebe) aus Glasseidensträngen (Rovings), kein Abfall und Ausschuss, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings, weder imprägniert noch vorimprägniert, nicht aus Marokko oder der Türkei versandt"

SIBTI2026/0038Erteilt von SIGültig bis 2029-07-07

Mehansko vezan material, zaprte strukture, izdelan iz dveh ločenih plasti, ki sta sestavljeni iz vzporednih steklenih filamentnih prej (roving), kjer plasti ležita ena na drugo pod pravim kotom in sta med seboj prešiti s sintetično, poliestrsko prejo. Gramatura: 1273 g/m2 Metrsko blago je pakirano v zvitke širine 127 cm. Blago bo dobavljeno s Tajske. Uporablja se za armiranje kompozitnih izdelkov vetrnih turbin.

SIBTI2026/0037Erteilt von SIGültig bis 2029-07-07

Kombiniran, mehansko vezan material, zaprte strukture, izdelan iz štirih prešitih plasti, skupne gramature 1311 g/m2: -dveh ločenih plasti, sestavljenih iz vzporednih steklenih filamentnih prej (roving), kjer plasti ležita ena na drugo pod pravim kotom in sta med seboj povezani s sintetično prejo, gramature 818 g/m2, -plast netkanega tekstila iz sintetičnih, poliestrskih vlaken, gramature 180 g/m2, -plast iz steklenih rezanih vlaken – rogoznica (mat), razporejenih brez kakršnegakoli reda, gramature 300 g/m2. Vse plasti so med seboj spojene s prešitjem. Po masi prevladujeta plasti iz vzporednih steklenih filamentnih prej (roving). Pakirano v zvitke širine 1270 mm. Blago bo dobavljeno s Tajske. Uporablja se za armiranje kompozitnih izdelkov vetrnih turbin.

ESBTIESBTI2026SOL541Erteilt von ESGültig bis 2029-05-25

La muestra consiste en una manufactura de color beige, de fibra de vidrio, tipo rovings, recubierto de PVC con unas dimensiones aproximadas de 22 x 27 cm concebido para la fabricación de cortinas enrollables. Se trata de un tejido de trama y urdimbre con ligamento de tipo esterilla. El tejido en consideración se forma a partir del tejido de rovings de fibra de vidrio mediante revestimiento por inmersión de plástico de tipo PVC y posterior consolidación por medios térmicos (termofijación). Según el solicitante, la procedencia de la mercancía es Shandong (China). Tiene un peso aproximado de 383grs/m2 y un espesor aproximado de 0,45mm. Función o uso: Según declaración del solicitante se utiliza en la fabricación de cortinas enrollables. Se presenta para su venta al público en rollos de 30 metros de largo y una anchura de 250 cm y 300 cm.

DEBTI49833/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Flächenerzeugnis aus Glasseidensträngen (Rovings), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben: - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einem Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), - - einem Vlies aus regellos geschichteten Glasfasern, - - die beiden Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - weder imprägniert noch vorimprägniert, - Meterware auf Rollen, - aus China versendet, - die Glasseidenstränge bestimmen aufgrund des Gewichts (Flächengewicht) den wesentlichen Charakter der Ware, mithin handelt es sich um ein Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes Flächenerzeugnis (kein Gewebe) aus Glasseidensträngen (Rovings), kein Abfall und Ausschuss, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings, weder imprägniert noch vorimprägniert, nicht aus Marokko oder der Türkei versandt"

DEBTI49798/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Flächenerzeugnis aus Glasseidensträngen (Rovings), Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einem Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), - - einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten, - - die beiden Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - laut Antragsangaben: - - weder imprägniert noch vorimprägniert, - - aus China versendet, - Meterware auf Rollen, - die Glasseidenstränge bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den wesentlichen Charakter der Ware, mithin handelt es sich um ein Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes Flächenerzeugnis (kein Gewebe) aus Glasseidensträngen (Rovings), kein Abfall und Ausschuss, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings, weder imprägniert noch vorimprägniert, nicht aus Marokko oder der Türkei versandt"

DEBTI49834/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Flächenerzeugnis aus Glasseidensträngen (Rovings), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben: - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einem Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), - - einem Vlies aus regellos geschichteten Glasfasern, - - die beiden Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - weder imprägniert noch vorimprägniert, - Meterware auf Rollen, - aus Thailand versendet, - die Glasseidenstränge bestimmen aufgrund des Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den wesentlichen Charakter der Ware, mithin handelt es sich um ein Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes Flächenerzeugnis (kein Gewebe) aus Glasseidensträngen (Rovings), kein Abfall und Ausschuss, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfaserrovings, weder imprägniert noch vorimprägniert, nicht aus Marokko oder der Türkei versandt"

DEBTI48066/23-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-09

Flächenerzeugnis aus Glasseidensträngen (Rovings), Foto siehe Anlage ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes, bestehend aus: - - zwei Lagen aus parallel liegenden Glasseidensträngen (Rovings), die in regelmäßigen Abständen in zwei verschiedenen Winkeln aufeinander gelegt sind, - - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (Polypropylen), - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - ohne Hinweise auf eine Imprägnierung oder eine Vorimprägnierung, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 95 cm und 190 cm, - nicht aus Marokko oder der Türkei versandt, - die Glasfasern (Glasseidenstränge) bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht) den Charakter der Ware, mithin handelt es sich um ein Erzeugnis aus genähten Endlosglasfaserrovings. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes Flächenerzeugnis (kein Gewebe) aus Glasseidensträngen (Rovings), kein Abfall und Ausschuss, Erzeugnis aus genähten Endlosglasfaserrovings, weder imprägniert noch vorimprägniert, nicht aus Marokko oder der Türkei versandt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS.

Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.62.90.84?

Die Zolltarifnummer 7019.62.90.84 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.62.90.84?

Der Drittlandszollsatz für 7019.62.90.84 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7019.62.90.84?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701962. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.62.90.84?

7019.62.90.84 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7019.62.90.84 im Zolltarif eingeordnet?

7019.62.90.84 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701962 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, andere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings) > 70196290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.62.90.84?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.62.90.84 erfasst, zum Beispiel DEBTI2182/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 7019.62.90.84 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 7019.62.90.84 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China, Ägypten. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.62.90.84?

TARIC-Code 7019.62.90.84 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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