Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7019.66.00: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7019.66.00 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7019.66.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7019.66.00
Drittlandszoll
7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
  3. 7019.66mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm :
  4. 7019.66.00Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7019.66.00

HS-Code7019.666 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7019.66.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4423/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-27

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - mit einer Zellgröße von ca. 2 mm x 2 mm, 2 mm x 4 mm, 4 mm x 4 mm bzw. 6 mm x 6 mm, - - mit Kunststoff (PTFE) beschichtet, - - Meterwaren auf Rollen mit einer Breite von 185 cm bis 500 cm, - - zur Verwendung als Trennlage, Transportband oder Backmatte, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm"

PLBTIWIT-2026-000378Erteilt von PLGültig bis 2029-04-26

Tkanina z przędzy z włókien szklanych, o otwartych oczkach wielkości 4x4 mm, wiązana mechanicznie splotem gazejskim. Masa 130 g/m2. Grubość przędzy 0,3–0,4 mm. Tkanina nie jest powlekana/pokryta, nie jest laminowana, nie jest impregnowana. Kolor naturalny. Występuje w wymiarach 1500 x 2020 mm. Zastosowanie: do produkcji tkanin budowlanych - jako wzmocnienie wykładzin. Produkt jest zwinięty w wałki i opakowany w folię.

PLBTIWIT-2025-000627Erteilt von PLGültig bis 2028-05-20

Produkt to tkanina z włókien szklanych o splocie płóciennym otwartym (siatka). Zgodnie z przedstawionym procesem produkcji: tkana jest z przędzy z włókien szklanych ciągłych, powleczonej tworzywem sztucznym PVC. Utkana siatka poddawana jest obróbce cieplnej w celu utrwalenia kształtu. Skład produktu: 30-40% włókna szklane, 60-70% powłoka PVC (różnice wynikają z grubości przędzy szklanej, która jest powlekana). Zasadniczy charakter produktu nadaje przędza z włókien szklanych. Wymiar oczek 1,2 - 1,8 mm (możliwe są zmiany wymiaru co 0,05 mm – w zależności od preferencji klienta). Oczka mogą mieć kształt kwadratu lub prostokąta, przy czym wymiar nie przekracza 1,8 mm. Gramatura: 80-109 g/m2 - zależy od gęstości splotu i grubości przędzy. Dostępne wymiary: długość 20-50 m, szerokość 0,6-1,6 m (możliwe zmiany co 0,5 cm zależnie od zamówienia klienta). Produkt dostępny jest w trzech kolorach: białym, szarym i czarnym. Jest przeznaczony do produkcji moskitier. Sposób pakowania produktu zależy od klienta: nawijany na tuby i pakowany w kartony zbiorcze po kilka sztuk, w tubach kartonowych, pakowany w folię lub worki parciane i układany luzem, lub transportowany bez opakowania.

DEBTI10479/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus gedrehten Garnen aus textilen Glasfilamenten, - - mit einer Zellgröße von 4 mm x 4 mm, - - mit einem alkaliresistenten Material getränkt, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe, mit einer Breite von mehr als 30 cm"

DEBTI125/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - - mit einem Kunststoff getränkt, - - mit einer Zellgröße von ca. 5 mm x 5 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 100 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm"

DEBTI128/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-21

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - offenes Gewebe in Dreherbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - laut Datenblatt: - - mit einem alkaliresistenten Material beschichtet, - - mit einer Zellgröße von ca. 4.1 mm x 4,1 mm, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 100 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm"

DEBTI25319/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-10

Gewebe aus Glasfasern, - offenes Gewebe in Dreherbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4 mm, - mit einer speziellen Lösung und einem Kleber getränkt, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 100 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm"

DEBTI24671/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-06

Gewebe aus Glasfasern, sog. Dauerbackfolie, Foto siehe Anlage, - offenes Gewebe in Leinwandbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - mit Kunststoff (laut Antrag PTFE) getränkt; damit imprägniert, - rechteckig zugeschnitten, - mit den Abmessungen: ca. 50 x 45 cm, - zur Verwendung als Unterlage beim Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware, - verpackt in einem bedruckten Pappkarton. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7019

Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS. Zu Unterposition 7019 66 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019 66 des HS. Hierher gehören offene Gewebe, aus Glasfaserfilamentgarnen, mit unterschiedlichem Zuschnitt (etwa rechteckig oder kreisförmig), die z. B. zur Verwendung als Grill- oder Backmatten bestimmt sind.

Pos. 7019

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.66.00?

Die Zolltarifnummer 7019.66.00 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.66.00?

Der Drittlandszollsatz für 7019.66.00 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7019.66.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701966. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.66.00?

7019.66.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7019.66.00 im Zolltarif eingeordnet?

7019.66.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701966 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse :, offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm :. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.66.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.66.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4423/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7019.66.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.66.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.66.00?

KN-Code 7019.66.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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