Zolltarifnummer 7019.69.10: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, genähte…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7019.69.10 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7019.69.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7019.69.10
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7019.69.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A002"Composite" structures or laminates, as follows:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 9A110Composite structures, laminates and manufactures thereof, other than those specified in 9A010, specially designed for use in 'missiles' or the subsystems specified in 9A005, 9A007, 9A105, 9A106.c., 9A107, 9A108.c., 9A116 or 9A119.
- 1A002"Composite" structures or laminates, as follows:
- 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einer Lage aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 125 cm (laut Datenblatt), - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils bestehend aus einem Gewebe aus Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge), die mit zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (Spinnstoff) kreuzweise umwickelt sind, - - - einer unteren Lage aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten, - - - die einzelnen Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils bestehend aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten, - - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (Polypropylen), - - - die einzelnen Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 125 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - zwei- bzw. dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einer Lage bzw. zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - einer Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - bei dreilagigen Erzeugnissen die mittlere Lage bildend, - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm (laut Datenblatt), - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - einer chemisch verfestigten Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - einer lose darauf aufgestreuten Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm (laut Datenblatt). "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes, - aus zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten; keine Endlosfilamente (Rovings), - die Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 125 cm (laut Datenblatt). "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - dreilagiges Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - zwei separaten Lagen, jeweils aus Geweben aus Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge), die mit zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (Spinnstoff) kreuzweise umwickelt sind, - - einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten, - - die einzelnen Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 127 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - zwei separaten Lagen, jeweils aus einer Wirrlage aus geschnittenen Glasfilamenten, - - einer mittleren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Datenblatt Polypropylen), - - die einzelnen Lagen sind mittels Garnen aus Spinnstoffen (Nähfaden) durch Nähen (Kettenwirktechnik) miteinander verbunden, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 125 cm, - die Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Gewichts (Flächengewicht laut Datenblatt) den Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes als in den Unterpositionen 7019 6100 bis 7019 6600 genannte, genähtes Flächenerzeugnis"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.69.10?
Die Zolltarifnummer 7019.69.10 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.69.10?
Der Drittlandszollsatz für 7019.69.10 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7019.69.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701969. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.69.10?
7019.69.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7019.69.10 im Zolltarif eingeordnet?
7019.69.10 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701969 mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.69.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.69.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI33465/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7019.69.10 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.69.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1C010, 1C210, 9A110, 1A002, 1A202. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.69.10?
KN-Code 7019.69.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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