Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0: Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0 steht für Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7019.90.00.85.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7019.90.00.85.0
- Drittlandszoll
- 7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
- 7019.90andere
- 7019.90.00andere
- 7019.90.00.85andere
- 7019.90.00.85.0Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 9C108Insulation material in bulk form and "interior lining", other than those specified in 9A008, for rocket motor cases usable in "missiles" or specially designed for solid propellant rocket engines specified in 9A007 or 9A107.
- 1A002"Composite" structures or laminates, as follows:
- 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd runde Zuschnitte mit zwei Laschen zum Anheben, damit keine Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 25 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd rechteckige Zuschnitte mit abgerundeten Ecken sowie zwei Laschen zum Anheben, damit keine Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 24 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"
Filter aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in verschiedenen Ausführungen (Filterkapazität, Temperaturbereich, Einsatzzweck), - aus lamellenartig gefaltetem (plissiertem) bzw. flächigem Filtermedium aus Glasfasern, - mit rechteckigen Rahmen bzw. Gehäusen aus unedlem Metall (je nach Ausführung aus Aluminium bzw. Stahlblech), - mit Abstandshaltern aus Papier bzw. Separatoren aus Aluminium, - beidseitig mit einer Abdeckung aus einem Gittergeflecht aus unedlem Metall, - mit Dichtungen aus Glasfasern, - in unterschiedlichen Abmessungen, - zum Einbau in Kabinendecken oder Seitenkanäle der Trocknerröhren in Lacktrocknerkabinen bestimmt, - soll der Filtrierung der Luft in Lacktrocknern der Automobilindustrie dienen, - die Glasfasern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Filterelement den wesentlichen Charakter der Waren, - keine Einreihung in die Position 8421, da die Waren als Glaswaren zu technischen Zwecken der Position 7019 von der Einreihung in das Kapitel 84 ausgenommen ist. "Waren aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"
Insektenschutzgitter aus Glasfasern, - aus einem offenen Gewebe aus mit Kunststoff ummantelten Glasfasern, - in einem Rahmen aus laut Antrag Aluminium (unedles Metall) eingesetzt, - - mit Eckverbindern, Klickleisten, Schrauben und Bürstendichtungen, - mit zwei Griffen aus Kunststoff und vier Ausfallsicherungen aus unedlem Metall, - laut Antrag mit verschiedenen Abmessungen: von 40 cm x 40 cm bis 120 cm x 240 cm, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Schutz vor Insekten den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"
Insektenschutzrollo aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (Glasfasern), - - - in unterschiedlichen Abmessungen; bis zu ca. 600 cm Breite und 300 cm Länge, - - mit einem am unteren Ende des Gewebes angenähten Band aus Spinnstoffen, das mit einem eingezogenen Stab aus Kunststoffen versehen ist, - - mit einer am oberen Ende des Gewebes befestigten sog. Schweißlippe aus Kunststoff, - - mit einem Rohr (sog. Welle) aus Aluminium, an der die sog. Schweißlippe befestigt ist, - - soll als Insektenschutzrollo in einem Rollladenkasten eingebaut werden, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Schutz vor Insekten den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"
Insektenschutzgitter aus Glasfasern, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, bestehend aus: - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (Glasfasern), - - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 220 cm, - - an die Türgröße durch Zuschneiden anpassbar, - einem Befestigungssystem, bestehend aus: - - sieben individuell kürzbaren Profilleisten aus Aluminium, einem individuell kürzbaren Klemmband aus Kunststoff, mehreren Eckverbindern, zwei Griffen aus Kunststoff sowie drei Scharnieren und diversem Befestigungsmaterial, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Schutz vor Insekten den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - gemeinsam mit einer Montageanleitung in einem Karton verpackt. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"
Insektenschutzgitter aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus einem offenen Gewebe aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten, - mit einem den Rahmen bildenden mit Kunststoff beschichteten, flexiblen Draht aus unedlem Metall, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Schutz vor Insekten den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 20 bis 7019 9000 84 genannte"
Insektenschutzgitter aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, bestehend aus: - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - - aus mit Kunststoff ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (Glasfasern), - - in unterschiedlichen Abmessungen je nach Tür- oder Fenstergröße, - einem Befestigungssystem, bestehend aus: - - einer Kassette mit Mechanik aus Aluminium, zwei Seitenprofilen mit montierter Bürstendichtung, Schutzkappen sowie Befestigungsmaterial, - das Gewebe aus Glasfasern bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Schutz vor Insekten den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - gemeinsam mit einer Montageanleitung in einem Karton verpackt, "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 20 bis 7019 9000 84 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7019: Siehe die Erläuterungen zu Position 7019 des HS.
Zu Unterposition 7019 90: 1. Luftreinigungsfilter, fertig zum Einbau am Ein- oder Ausgang von Heizrohren; sie bestehen aus einem quadratischen Glasfaservlies, das zwischen zwei durchlöcherten Metallfolien in einen Papprahmen montiert ist (Maße: 50 x 50 x 5 cm).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoff für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, aufgemacht in Verpackungen für den Einzelverkauf. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0?
Die Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0 umfasst Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7019.90.00.85.0?
Der Drittlandszollsatz für 7019.90.00.85.0 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7019.90.00.85.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0?
7019.90.00.85.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7019.90.00.85.0 im Zolltarif eingeordnet?
7019.90.00.85.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) > 701990 andere > 70199000 andere > 7019900085 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7019.90.00.85.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7019.90.00.85.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47052/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7019.90.00.85.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7019.90.00.85.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 9C108, 1A002, 1A202, 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7019.90.00.85.0?
Warennummer 7019.90.00.85.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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