Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7020.00.10.90: Andere Waren aus Glas, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7020.00.10.90 steht für Andere Waren aus Glas, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7020.00.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7020.00.10.90
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7020Andere Waren aus Glas
  3. 7020.00Andere Waren aus Glas
  4. 7020.00.10andere, aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
  5. 7020.00.10.90Andere Waren aus Glas, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7020.00.10.90

HS-Code7020.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7020.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7020.00.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1A227High-density (lead glass or other) radiation shielding windows, having all of the following characteristics, and specially designed frames therefor:
  • 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350eChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350hChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14989/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84 vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

DEBTI15073/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 , 9 cm und einer Länge von ca. 19 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84 vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

DEBTI14978/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-06

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - mit einer Gesamtlänge von ca. 19 , 5 cm, - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84 vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

DEBTI33306/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-27

Ware aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer Scheibe mit kreisförmiger Aussparung, - aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - mit einem Außendurchmesser von ca. 707 mm, - mittige Aussparung mit einem Durchmesser von ca. 281 mm, - zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien, - dient im Reaktorraum als Schutz für die Induktivheizspule vor korrosiven Gasen, - keine Einreihung in die Unterposition (KN) 7020 0005, da sich die Ware weder als Rohr (reactor tube) noch als Halterung (holder) darstellt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

DEBTI33058/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Ware aus Glas, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - L-förmiges Erzeugnis mit stutzenartigem Fortsatz an der Unterseite, - aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien, - dient im Reaktorraum als Abstandshalter zum Reaktordeckel, - keine Einreihung in die Unterposition (KN) 7020 0005, da sich die Ware weder als Rohr (reactor tube) noch als Halterung (holder) darstellt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

DEBTI33527/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Ware aus Glas, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - spezifisch geformtes, quaderförmiges Erzeugnis mit ovalem Grundriss, - aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien, - dient im Reaktorraum als Isolierteil, welches das Reaktorgehäuse vor Hitze schützt, - keine Einreihung in die Unterposition (KN) 7020 0005, da sich die Ware weder als Rohr (reactor tube) noch als Halterung (holder) darstellt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

DEBTI33542/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Ware aus Glas, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - scheibenförmiges Erzeugnis mit diversen Aussparungen, - aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien, - dient im Reaktorraum der Aufnahme einer sog. Planetenscheibe, - keine Einreihung in die Unterposition (KN) 7020 0005, da sich die Ware weder als Rohr (reactor tube) noch als Halterung (holder) darstellt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20 genannte"

FRBTIFR-BTI-2025-04938Erteilt von FRGültig bis 2028-11-24

Ouvrage en verre (Silice), fait à la main selon les données transmises par l'opérateur, de type lampe ornementale de table, solaire, en verre ordinaire, orné de morceaux de verre colorés décorés à l'extérieur à la manière d'une mosaïque et fixés avec une pâte à joint. Cette lampe dispose d'un couvercle en matière plastique avec panneau solaire intégré et d'une pile, le tout, alimentant une source lumineuse à leds.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7020

Zu Unterposition 7020 00: 1. Duschkabine aus Glas mit seitlicher Eingangstür, bestehend aus vier Scheiben aus 4 mm starkem Einscheibensicherheitsglas und den folgenden Montage-Komponenten: zwei Aluminiumrahmenprofile, zwei obere und untere Schienen, Dichtungen, Räder und zwei kleine Metallgriffe. Nach der Montage bilden die Scheiben, die jeweils an den Längsseiten mit Aluminiumrahmen versehen sind, eine Duschkabine mit Schiebetür mit folgenden Maßen: Grundfläche 885 mm x 885 mm, Höhe 1850 mm. Das Modell ist ohne Duschwanne aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 3b. 2. …

Pos. 7020

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 300/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. L 99/17) (RV L300/12): Ein rechteckiger Standfuß mit Abmessungen von etwa 55 × 31 cm, aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid, mit einer Dicke von 8 mm. Der Standfuß umfasst einen 5 cm hohen Glaszylinder mit einem Durchmesser von 5,5 cm und einer besonders hergerichteten Haltevorrichtung. Mit der Haltevorrichtung ist eine rechteckige Konsole aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 17 × 10 × 2,5 cm verbunden. Der Standfuß wird als Halterung für ein Fernsehgerät verwendet, das beispielsweise auf einen Tisch gestellt werden soll. Unterposition 7020 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7020 00 und 7020 00 10. …

Pos. 7020

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Aus­legung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7020.00.10.90?

Die Zolltarifnummer 7020.00.10.90 umfasst Andere Waren aus Glas, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7020.00.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 7020.00.10.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7020.00.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 702000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7020.00.10.90?

7020.00.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7020.00.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

7020.00.10.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7020 Andere Waren aus Glas > 702000 Andere Waren aus Glas > 70200010 andere, aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7020.00.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7020.00.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI14989/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7020.00.10.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7020.00.10.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7020.00.10.90?

TARIC-Code 7020.00.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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