Zolltarifnummer 7020.00.30.00: Andere Waren aus Glas, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten…
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7020.00.30.00 steht für Andere Waren aus Glas, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7020.00.30.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7020.00.30.00
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7020Andere Waren aus Glas
- 7020.00Andere Waren aus Glas
- 7020.00.30aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C
- 7020.00.30.00Andere Waren aus Glas, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7020.00.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1A227High-density (lead glass or other) radiation shielding windows, having all of the following characteristics, and specially designed frames therefor:
- 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350eChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350hChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ouvrage en verre (Borosilicate) dont le coefficient de dilatation n'excède pas 5 x 10-6 par kelvin entre 0°C et 300°C (3,3 x 10-6 par kelvin entre 20°C et 300°C), de type tube pour parasol chauffant à gaz. Ce tube sert à enfermer la flamme qui se forme lors de la combustion du gaz. Dimensions : Hauteur (en cm) : 125.4. Diamètre (en cm) : 10.
Ware aus Glas, sog. Spritzenkörper aus Glas mit Nadel, Stopfen und Kolbenstange, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form eines Spritzenkörpers, - - aus Borosilikatglas (laut Datenblatt), - mit einer Nadel aus augenscheinlich unedlem Metall, - mit einem Stopfen aus Kautschuk, - mit einer Kolbenstange aus Kunststoff, - keine Einreihung als Flüssigkeitspumpe in die Position 8413, da die Ware sich nicht als Kolben- pumpe darstellt, deren Arbeitsweise auf der Saug- oder Druckwirkung beruht, die durch das Hin- und Hergehen eines in einem Zylinder befindlichen Kolbens hervorgerufen wird, - keine Einreihung als medizinisches Instrument (Spritze) im Sinne der Position 9018, da die Ware aufgrund ihres Einsatzbereiches nicht direkt zur Behandlung am Menschen eingesetzt wird, - soll für Testläufe in pharmazeutischen Abfüllanlagen verwendet werden; die Ware ist damit nicht als Glasware für Laboratorien der Position 7017 einzureihen, - das Glas bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Ware aus Glas, sog. Spritzenkörper aus Glas, ohne Nadel und ohne Kolbenstange, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form eines Spritzenkörpers, - - aus Borosilikatglas (laut Datenblatt), - ohne Kolbenstange, damit kein Teil einer Pumpe der Position 8413, - in unterschiedlichen Größen, - keine Einreihung als medizinisches Instrument (Spritze) im Sinne der Position 9018, da die Ware aufgrund des Einsatzbereiches nicht direkt zur Behandlung am Menschen eingesetzt wird, - soll für Testläufe in pharmazeutischen Abfüllanlagen verwendet werden; die Ware ist damit nicht als Glasware für Laboratorien der Position 7017 einzureihen. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Ware aus Glas, sog. Spritzenkörper aus Glas mit Nadel und ohne Kolbenstange, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form eines Spritzenkörpers, - - aus Borosilikatglas (laut Datenblatt), - mit einer Nadel aus augenscheinlich unedlem Metall, - ohne Kolbenstange, damit kein Teil einer Pumpe der Position 8413, - in unterschiedlichen Größen, - keine Einreihung als medizinisches Instrument (Spritze) im Sinne der Position 9018, da die Ware aufgrund ihres Einsatzbereiches nicht direkt zur Behandlung am Menschen eingesetzt wird, - soll für Testläufe in pharmazeutischen Abfüllanlagen verwendet werden; die Ware ist damit nicht als Glasware für Laboratorien der Position 7017 einzureihen, - das Glas bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Ware aus Glas, sog. Spritzenkörper aus Glas mit Nadel und Stopfen, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form eines Spritzenkörpers, - - aus Borosilikatglas (laut Datenblatt), - mit einer Nadel aus augenscheinlich unedlem Metall, - mit einem Stopfen aus Kautschuk, - ohne Kolbenstange, damit kein Teil einer Pumpe der Position 8413, - in unterschiedlichen Größen, - keine Einreihung als medizinisches Instrument (Spritze) im Sinne der Position 9018, da die Ware aufgrund ihres Einsatzbereiches nicht direkt zur Behandlung am Menschen eingesetzt wird, - soll für Testläufe in pharmazeutischen Abfüllanlagen verwendet werden; die Ware ist damit nicht als Glasware für Laboratorien der Position 7017 einzureihen, - das Glas bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Waren aus Glas zu technischen Zwecken, sog. Rohrbögen mit Erdungsband, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - in Form von Röhren aus Glas, - - Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C (sog. Borosilikatglas), - in einem Winkel von 45° oder 90° gebogen, - in verschiedenen Größen, mit Durchmessern zwischen 44,8 mm bis 82,9 mm, - mit einem sog. Erdungsband aus unedlem Metall (Kupfer) versehen, - soll zum Einbau in eine pneumatische Rohrförderanlage für Schüttgüter bestimmt sein, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil einer Förderanlage, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Waren aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 und 7020 0008 genannte, aus anderem Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Ware aus Glas, sog. Sprossengefäß-Set, Foto siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - einem Gefäß aus Glas: - - aus klarsichtigem, mechanisch gefertigtem Borosilikatglas (laut Antrag), - - bauchig, am offenen Ende leicht verjüngt; mit einem Schraubgewinde, - - mit einem angearbeiteten Henkel am geschlossenen Ende, - - mit einem Verschlussdeckel aus unedlem Metall (Edelstahl), - - - mit einem Gewinde und einem eingearbeiteten Sieb, - - soll eingeweichte Sprossen während der Anzuchtphase aufnehmen, - einem Teller aus Keramik: - - rund, am Rand nach oben gewölbt, - einem Ständer aus unedlem Metall: - - halbmondförmig, am oberen und unteren Ende als Haken und an der Stellfläche rund ausgearbeitet, - - mit einem Durchmesser von bis zu ca. 21 cm und einer Höhe von ca. 21 cm, - - das Glasgefäß wird an den oberen Haken eingehängt, wodurch die mit dem Sieb versehene Öffnung nach unten gerichtet ist, - - der Teller wird auf die runde Stellfläche gesetzt und soll überschüssiges Wasser aufnehmen, - soll der Anzucht von Sprossen in dem Glasgefäß dienen, - das Gefäß aus Glas bestimmt aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Behältnisfunktion, Lichtdurchlässigkeit) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - in einer bedruckten Kartonschachtel verpackt. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Waren aus Glas (Ersatzgläser für Kerzenhalter), Fotos siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - zylinderförmige, an beiden Seiten offene Aufsätze aus Borosilikatglas, - mit geschliffenen und mittels Abflammen abgerundeten Enden (weitergehend bearbeitet als einfach geglättet), - in unterschiedlichen Abmessungen: - - 6 cm (Durchmesser) x 12 cm (Höhe), - - 6 cm (Durchmesser) x 31 cm (Höhe), - in unterschiedlichen Farben (transparent, schwarz und goldfarben), - die Aufsätze sollen als Ersatzgläser für Kerzenhalter dienen, sie weisen jedoch keine spezifischen Merkmale zur Befestigung am Kerzenhalter auf und stellen sich damit nicht als erkennbare Teile von Beleuchtungskörpern der Position 9405 dar. "Andere Waren aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10-6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7020 00: 1. Duschkabine aus Glas mit seitlicher Eingangstür, bestehend aus vier Scheiben aus 4 mm starkem Einscheibensicherheitsglas und den folgenden Montage-Komponenten: zwei Aluminiumrahmenprofile, zwei obere und untere Schienen, Dichtungen, Räder und zwei kleine Metallgriffe. Nach der Montage bilden die Scheiben, die jeweils an den Längsseiten mit Aluminiumrahmen versehen sind, eine Duschkabine mit Schiebetür mit folgenden Maßen: Grundfläche 885 mm x 885 mm, Höhe 1850 mm. Das Modell ist ohne Duschwanne aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 3b. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 300/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. L 99/17) (RV L300/12): Ein rechteckiger Standfuß mit Abmessungen von etwa 55 × 31 cm, aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid, mit einer Dicke von 8 mm. Der Standfuß umfasst einen 5 cm hohen Glaszylinder mit einem Durchmesser von 5,5 cm und einer besonders hergerichteten Haltevorrichtung. Mit der Haltevorrichtung ist eine rechteckige Konsole aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 17 × 10 × 2,5 cm verbunden. Der Standfuß wird als Halterung für ein Fernsehgerät verwendet, das beispielsweise auf einen Tisch gestellt werden soll. Unterposition 7020 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7020 00 und 7020 00 10. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7020.00.30.00?
Die Zolltarifnummer 7020.00.30.00 umfasst Andere Waren aus Glas, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7020.00.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 7020.00.30.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7020.00.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 702000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7020.00.30.00?
7020.00.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7020.00.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
7020.00.30.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7020 Andere Waren aus Glas > 702000 Andere Waren aus Glas > 70200030 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7020.00.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7020.00.30.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-03091. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7020.00.30.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7020.00.30.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7020.00.30.00?
TARIC-Code 7020.00.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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