Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0: Andere Waren aus Glas, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0 steht für Andere Waren aus Glas, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7020.00.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7020.00.80.00.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7020Andere Waren aus Glas
- 7020.00Andere Waren aus Glas
- 7020.00.80andere
- 7020.00.80.00.0Andere Waren aus Glas, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1A227High-density (lead glass or other) radiation shielding windows, having all of the following characteristics, and specially designed frames therefor:
- 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350eChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350hChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Eckeinstieg für Dusche, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist; im Wesentlichen bestehend aus: - - zwei Scheiben aus 6 mm dickem, transparentem Einschichten-Sicherheitsglas, die die Seitenwand und die Drehtür bilden, - - sieben Profilen aus Edelstahl: - - - zwei Profile zur Befestigung an der Wand, - - - zwei Profile, die an den Längsseiten der Seitenwand befestigt sind, - - - einem Profil mit einem integrierten Drehlager, das an der Längsseite der Drehtür befestigt ist, - - - zwei Verbindungsprofile zur Befestigung an dem Wandprofil der Drehtür und dem Längsprofil der Seitenwand, - - drei Dichtungen, - - - zwei magnetische Dichtungen zur Befestigung zwischen der Drehtür und der Seitenwand, - - - eine Dichtung zur Befestigung an der Unterseite der Drehtür, - - einem Griffpaar aus Edelstahl, - - diversen Kleinteilen für den Zusammenbau und die Befestigung, - in verschiedenen Farben und Größen, - die Glasscheiben bestimmen im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Eckeinstieg für Dusche, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist; im Wesentlichen bestehend aus: - - vier Scheiben aus 4 mm dickem, transparentem Einschichten-Sicherheitsglas, die die beiden Seitenwände und eine zweiteilige Schiebetür bilden; im mittleren Bereich mit Streifen versehen, - - vier Profilen aus unedlem Metall (Aluminium): - - - zwei Profile zur Befestigung an der Wand, - - - zwei Profile zur Befestigung an einer Längsseite der Seitenwände, - - zwei oberen und zwei unteren Schienen, in die die Scheiben eingesetzt werden, - - vier Dichtungen für die Längsseiten der Türen, - - acht Laufrollen zur Befestigung an den Schiebetüren, - - diversen Kleinteilen für den Zusammenbau und die Befestigung, - mit einer Höhe von ca. 180 cm und einer verschiebbaren Breite von ca. 73 bis 88 cm, - die Glasscheiben bestimmen im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 7610, da alle Arten von Duschtüren, -paneelen oder -kabinen aus Glas, einschließlich solcher, die teilweise oder vollständig mit Profilen gerahmt sind, in die Position 7020 einzureihen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - kuppelförmiges Erzeugnis mit mittiger, kreisrunder Aussparung und einer Falz am unteren Rand, - aus Glas (nicht aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid und nicht aus Borosilikatglas), - mit einem Durchmesser von ca. 12,5 cm und einer Höhe von ca. 5 cm, - soll als obere Abdeckung eines Ultraschall-Zerstäubers dem gezielten Auslass von gasförmigen Flüssigkeiten dienen, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines sog. Ultraschall-Zerstäubers, da Glaswaren zu technischen Zwecken aus dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Kugeln aus Glas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - massive Kugeln, - - aus Glas; kein Glas der Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030, - - mit unterschiedlichen Durchmessern: - - - von mehr als 1 mm bis 4,4 mm, - - nach der Formgebung gewaschen und poliert, - - zur Verwendung als sog. Mahlkugeln in verschiedenen technischen Anwendungen, - keine Kugeln der Position 7002, da durch Waschen und Polieren bearbeitet. "Andere Waren aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Eckeinstieg für Dusche, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist; im Wesentlichen bestehend aus: - - vier Scheiben aus 4 mm dickem, transparentem Einschichten-Sicherheitsglas, die die zwei Seitenwände und eine zweiteilige Schiebetür bilden, - - vier Profilen aus unedlem Metall: - - - zwei Profile zur Befestigung an der Wand, - - - zwei Profile zur Befestigung an einer Längsseite der Seitenwände, - - zwei obere und zwei untere Schienen, in die die Scheiben eingesetzt werden, - - zwei sog. Streifdichtungen für eine Seite der Schiebetüren, - - zwei Magnetleisten für die andere Seite der Schiebetüren, - - zwei Griffe, - - acht Laufrollen zur Befestigung an den Schiebetüren, - - diversen Kleinteilen für den Zusammenbau und die Befestigung, - die jeweils nur an den Längsseiten der Seitenwände und der Schiebetüren vorhandenen Profile stellen keine Fassung bzw. keinen Rahmen für die Glasscheiben dar; die Glasscheiben haben damit nicht ihren wesentlichen Charakter verloren, - die Glasscheiben bestimmen im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Eckeinstieg für Dusche, sog. Runddusche, Foto siehe Anlage, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist; nach den Antragsangaben im Wesentlichen bestehend aus: - - vier Scheiben aus 5 mm dickem Einschichten-Sicherheitsglas, die die zwei Seitenwände und eine zweiteilige Schiebetür bilden, - - vier Profilen aus Aluminium: - - - zwei Profile zur Befestigung an der Wand, - - - zwei Profile zur Befestigung an einer Längsseite der Seitenwände, - - einer oberen und einer unteren Schiene aus Aluminium, in die die Scheiben eingesetzt werden, - - zwei Türgriffen, - - vier Dichtungen zur Befestigung an den Längsseiten der Scheiben (keine Rahmenprofile), - - diversen Kleinteilen für den Zusammenbau und die Befestigung, - mit den Abmessungen: ca. 90 cm (Breite) x 195 cm (Höhe) x 90 cm (Tiefe), - die jeweils nur an einer Längsseite der Seitenwände vorhandenen Profile stellen keine Fassung bzw. keinen Rahmen für die Glasscheiben dar; die Glasscheiben haben damit nicht ihren wesent- lichen Charakter verloren, - die Glasscheiben bestimmen im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Spritzschutz für Badewanne, sog. Badewannenaufsatz (einteilig), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, im Wesentlichen bestehend aus: - - einer Scheibe aus Einschichten-Sicherheitsglas, - - - musterbildend mit einem Dekor versehen, - - - mit einer Höhe von 140 cm, - - einem Profil aus Aluminium mit einem integrierten Drehlager an einer Längsseite, - - einer Dichtungslippe zur Befestigung am unteren Rand, - - einem Profil aus Aluminium zur Wandbefestigung, - - einem Unterlegteil aus Aluminium zur Befestigung an dem Profil der Scheibe, - - gemeinsam mit Befestigungs- und Montagematerial verpackt, - das nur an einer Längsseite der Glasscheibe vorhandene Profil stellt keinen Rahmen für die Scheibe dar; die Glasscheibe hat damit nicht ihren wesentlichen Charakter verloren, - die Glasscheibe bestimmt im Hinblick auf den Umfang sowie ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 und 7020 0030 genannte"
Vordach aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben und der Fotos: - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, im Wesentlichen bestehend aus: - - einer Platte aus gehärtetem Verbundglas (Mehrschichtensicherheitsglas; nicht aus geschmolzenem Siliciumdioxid und nicht aus Borosilikatglas), - - - mit den Abmessungen: 140 cm (Breite) x 90 cm (Tiefe) x 0,4 cm (Dicke), - - einer mehrteiligen Wandhalterung aus Edelstahl (unedles Metall): - - - aus vier Glaspunkthaltern, zwei kurzen Wandverbindern und zwei 1 m langen Stäben, - - beigefügtem Montagematerial (Wanddübel, Schrauben), - das Mehrschichtensicherheitsglas (Verbundglas) bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 7007 aufgrund der Ausstattung mit der Halterung (Vordach), - verpackt in zwei Kartons. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte, aus anderem Glas als das in den Unterpositionen 7020 0010 bis 7020 0030 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7020 00 80: Hierher gehören alle Arten von Duschtüren, -paneelen oder -kabinen aus Glas, einschließlich solcher, die teilweise oder vollständig mit Profilen gerahmt sind. Siehe auch die HS-Einreihungsavise 7020 00/1 und 7020 00/2.
Zu Unterposition 7020 00: 1. Duschkabine aus Glas mit seitlicher Eingangstür, bestehend aus vier Scheiben aus 4 mm starkem Einscheibensicherheitsglas und den folgenden Montage-Komponenten: zwei Aluminiumrahmenprofile, zwei obere und untere Schienen, Dichtungen, Räder und zwei kleine Metallgriffe. Nach der Montage bilden die Scheiben, die jeweils an den Längsseiten mit Aluminiumrahmen versehen sind, eine Duschkabine mit Schiebetür mit folgenden Maßen: Grundfläche 885 mm x 885 mm, Höhe 1850 mm. Das Modell ist ohne Duschwanne aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 3b. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 300/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. L 99/17) (RV L300/12): Ein rechteckiger Standfuß mit Abmessungen von etwa 55 × 31 cm, aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid, mit einer Dicke von 8 mm. Der Standfuß umfasst einen 5 cm hohen Glaszylinder mit einem Durchmesser von 5,5 cm und einer besonders hergerichteten Haltevorrichtung. Mit der Haltevorrichtung ist eine rechteckige Konsole aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 17 × 10 × 2,5 cm verbunden. Der Standfuß wird als Halterung für ein Fernsehgerät verwendet, das beispielsweise auf einen Tisch gestellt werden soll. Unterposition 7020 00 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7020 00 und 7020 00 10. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0 umfasst Andere Waren aus Glas, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7020.00.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7020.00.80.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7020.00.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 702000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0?
7020.00.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7020.00.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7020.00.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7020 Andere Waren aus Glas > 702000 Andere Waren aus Glas > 70200080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7020.00.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7020.00.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42317/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7020.00.80.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7020.00.80.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1A227, 2B350a, 2B350b, 2B350c, 2B350d, 2B350e, 2B350h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7020.00.80.00.0?
Warennummer 7020.00.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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