Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0: Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, anders bearbeitet, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0 steht für Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, anders bearbeitet, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7103.99.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7103.99.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7103I. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
- 7103.99andere
- 7103.99.00.00.0Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, anders bearbeitet, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Avanturinquarz: Es handelt sich um einen in Form gebrachten, polierten grüner Avanturin Quarzstein. Der Stein dient zur Gesichtsmassage. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schmucksteine, bearbeitet" zur Codenummer 7103 9900 00 0.
Es handelt sich um natürliche Schmucksteine aus Rosenquarz, Amethyst, grüner Aventurin, gelber Quarz, Bergkristall, Tigerauge, Hämatit und Lapislazuli, die unregelmäßig geformt, geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff) sind. Die für Dekorationszwecke bestimmten Schmucksteine sind einzeln in einem Spinnstoffbeutel mit bedrucktem Hinweisblatt für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7103 1000 00 0 bis 7103 9100 00 0 erfasste) Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um 24 natürliche, unterschiedlich große Schmucksteine: - ein Rosenquarz, - ein Amethyst, - zwei Pyrite und - zwanzig Achate (je fünf in Blau, Rot, Grün und Gelb). Die Schmucksteine sind unregelmäßig geformt, geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff). Sie weisen die zur Verwendung für dekorative Zwecke erforderliche Qualität auf. Sie sind lose in einer einfachen Holzkiste verpackt und gemeinsam mit einem bedruckten Hinweisblatt in einer bunt bedruckten Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. - Materialangaben laut Antragsteller - Eine Einreihung in die Position 9503 (insbesondere in die Unterposition 9503 0070) ist ausgeschlossen, da sich die Waren nicht als "anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder in Aufmachungen" darstellen. Zum einen handelt es sich bei den Schmucksteinen nicht um verschiedenartige Waren und zum anderen sind diese nach ihrer objektiven Beschaffenheit nicht für eine spezielle Freizeitbeschäftigung zusammengestellt worden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste) Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um natürliche, unterschiedlich große Schmucksteine i.W. bestehend aus Rosequarz, Bergkristall, Onyx, Achat, Amethyst, Fluorit, Jaspis gelb, Jaspis rot, Sodalith, Tigerauge und Türkenit. Die Steine sind unregelmäßig geformt, geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff). Die Erzeugnisse sind für Dekorationszwecke im Innen- und Außenbereich bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste) Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um natürliche, unterschiedlich große Schmucksteine aus Rosenquarz, Bergkristall, Onyx, Achat, Amethyst, Fluorit, Jaspis gelb, Jaspis rot, Sodalith, Tigerauge und Türkenit. Die Steine sind unregelmäßig geformt, geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff). Die Erzeugnisse sind für Dekorationszwecke im Innen- und Außenbereich bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste) Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um kleine natürliche Schmucksteine - aus Rosenquarz, Bergkristall und Amethyst (Gesamtgewicht: ca. 250 g), - unregelmäßig geformt, - geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff), - weder aufgereiht noch montiert oder gefasst, - mit der zur Verwendung für Schmuckwaren oder für ähnliche Zwecke (z. B. Dekoration) erforderlichen Qualität, - in einem mit einem Schleifenband und einem Aufdruck versehenen Organzasäckchen. (Materialangaben laut Antragsteller) Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit einem weiteren Säckchen mit Schmucksteinen, einer sog. Geschenkdose mit Kapseln und einem Glasteller (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) in einem Pappkarton verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Bestandteile weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste) Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Es handelt sich um kleine natürliche Schmucksteine - aus Rosenquarz und Bergkristall (Gesamtgewicht: ca. 250 g), - unregelmäßig geformt, - geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff), - weder aufgereiht noch montiert oder gefasst, - mit der zur Verwendung für Schmuckwaren oder für ähnliche Zwecke (z. B. Dekoration) erforderlichen Qualität, - in einem mit einem Schleifenband und einem Aufdruck versehenen Organzasäckchen. (Materialangaben laut Antragsteller) Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit einem weiteren Säckchen mit Schmucksteinen, einer sog. Geschenkdose mit Kapseln und einem Glasteller (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) in einem Pappkarton verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Bestandteile weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste) Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Es handelt sich um natürliche Schmucksteine - aus Aventurin, - in flacher, ovaler Form, - bearbeitet (augenscheinlich gesägt, geschliffen und poliert), - auf der Oberseite mit einer Gravur versehen, - in den Abmessungen von etwa 44,8 mm x 36 mm x 9,4 mm (Länge x Breite x Dicke), - weder aufgereiht noch montiert oder gefasst, - mit der zur Verwendung für Schmuckwaren oder für ähnliche Zwecke erforderlichen Qualität, - in einer bedruckten, aufschiebbaren Pappschachtel mit Sichtfenster verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schmucksteine (Aventurin), bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" zur Codenummer 7103 9900 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7103 9100 und 7103 99 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7103 91 und 7103 99 des HS. Dubletten oder Tripletten sind zwei- oder dreiteilige Steine, bei denen der Oberteil ein Edelstein oder Schmuckstein ist und die Unterteile entweder Edelsteine oder Schmucksteine (im Allgemeinen minderer Qualität) sind oder aus anderen Stoffen (z. b. rekonstituierte Steine, Glas) bestehen. Wegen der Edelsteine und Schmucksteine, die nicht als „anders bearbeitet“ im Sinne dieser Unterpositionen anzusehen sind, und der Steine, die, auch wenn sie weder gefasst noch montiert sind, zu Kapitel 90 oder 91 gehören, siehe die Erläuterungen zu Position 7103 des HS, dritter und fünfter Absatz. So genannte „Blanks“ gehören zu Unterposition 7103 10 00.
Zu Unterpositionen 7103 91 und 7103 99: Zu den Unterpositionen 7103 91 und 7103 99 gehören polierte und gebohrte Steine, gravierte Steine (einschließlich Kameen und Gemmen) und zu Dubletten und Tripletten hergerichtete Steine.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0 umfasst Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, anders bearbeitet, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7103.99.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7103.99.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7103.99.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0?
7103.99.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7103.99.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7103.99.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7103 I. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht > 710399 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7103.99.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7103.99.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50622/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7103.99.00.00.0?
Warennummer 7103.99.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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