Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7104.10: Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, piezoelektrischer Quarz

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7104.10 steht für Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, piezoelektrischer Quarz. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7104.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7104.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7104I. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
  3. 7104.10Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, piezoelektrischer Quarz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7104.10

HS-Code7104.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7104

Zu Unterposition 7104 10 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7104 10 des HS. Nicht hierher gehören z. B.: a) piezoelektrische Kristalle, die aus chemischen Verbindungen hergestellt sind, wie z. B. solche aus Seignette-Salz (Kaliumnatriumtartrattetrahydrat), Bariumtitanat, Ammonium- und Rubidiumorthomonophosphaten (Unterposition 3824 99 96); b) piezoelektrische Kristalle, die aus natürlichen Steinen (z. B. Quarz, Turmalin) hergestellt sind (Position 7103); c) piezoelektrische Kristalle aus anderen synthetischen Steinen als Quarz (Unterposition 7104 20 00 oder 7104 90 00); d) montierte piezoelektrische Kristalle (Unterposition 8541 60 00).

Pos. 7104

Zu Unterposition 7104 10: Piezoelektrischer Quarz hat die Eigenschaft, unter mechanischem Druck eine elektrische Ladung zu erzeugen, deren Stärke abhängig ist von dem ausgeübten Druck und umgekehrt unterschiedliche elektrische Spannungen, denen er ausgesetzt ist, in mechanischen Druck umzuwandeln. Aufgrund dieser Eigenschaft wird piezoelektrischer Quarz in der Industrie für elektrische Ausrüstungen für verschiedene Zwecke verwendet: zur Herstellung von Mikrofonen, Lautsprechern, Geräten zur Übermittlung und zum Empfang von Ultraschallwellen, Festfrequenzoszillatoren usw. Der zu dieser Unterposition gehörende piezoelektrische Quarz hat im Allgemeinen die Form von dünnen Scheiben, Platten, Stäben usw., die durch Trennen des synthetischen Quarzes durch einen Präzisionsschnitt entlang der Linie der elektrischen Achse entstehen. (entfallen)

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7104.10?

Die Zolltarifnummer 7104.10 umfasst Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, piezoelektrischer Quarz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7104.10?

Der Drittlandszollsatz für 7104.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7104.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7104.10?

7104.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7104.10 im Zolltarif eingeordnet?

7104.10 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7104 I. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7104.10?

Zu 7104.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7104.10?

HS-Unterposition 7104.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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