Zolltarifnummer 7108.13.80: Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7108.13.80 steht für Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7108.13.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7108.13.80
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7108II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
- 7108.13zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug
- 7108.13.80Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7108.13.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C226Tungsten, tungsten carbide, and alloys containing more than 90 % tungsten by weight, other than that specified in 1C117, having both of the following characteristics:
- 1C241Rhenium, and alloys containing 90 % by weight or more rhenium; and alloys of rhenium and tungsten containing 90 % by weight or more of any combination of rhenium and tungsten, other than those specified in 1C226, having both of the following characteristics:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Catena in oro avvolta in bobina/matassa, accompagnata da elementi accessori da assemblare tra loro, tra cui: 1) moschettoni o anelli a molla (chiusure) 2) capicorda 3) maglie o anelli per moschettoni 4) targhe/baby ID/pendenti 5) fascette o teste di leone. La merce é finalizzata alla produzione di bracciali e collane. Trattasi di un semilavorato in quanto per ottenere il prodotto finale (bracciale/collana) la catena d'oro dovrà essere sottoposta a successive fasi di lavorazione: taglio, assemblaggio accessori, saldatura, trattamento chimico, burattatura, lucidatura, lavaggio, trattamento galvanico, lavaggio post-galvanico, spazzolatura.
Lotscheibe aus einer Goldlegierung Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um eine gelochte Lotscheibe aus einer Kupfer-Goldlegierung (Au35Cu65). Die Ware hat einen Durchmesser von 4,8 mm. Die Lochung hat einen Durchmesser von 2,2 mm. Die Scheibe ist 0,076 mm dick. Die Ware wird den Angaben nach zum Löten verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Gold, als Halbzeug, anderes, in die Unterposition 7108 1380 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobky z drahých kovů - terčové targety lisované. Jedná se o targety ve tvaru kruhu s průměrem od 10 do 400 mm a tloušťkou od 0,1 do 2,9 mm. Způsob výroby targetů: tavení kovu, odlévání do desky, válcování na požadovanou tloušťku, vylisování terče o požadovaném průměru na výstředníkovém lisu. Druhy použitých drahých kovů: zlato a slitiny s převahou zlata. Target se používá jako nosné médium drahého kovu do zařízení pro PVD depozici vrstev technologií magnetronového naprašování. Zde dochází ve vakuové komoře k odprášení drahého kovu z targetu a k nanesení tenkévrstvy drahého kovu na jiný výrobek. Target je vyměnitelný díl, který může být po naprášení znovu doplněn.
CATENA IN ORO AVVOLTA IN BOBINA/MATASSA, EVENTUALMENTE ACCOMPAGNATA DA ELEMENTI ACCESSORI DA ASSEMBLARE. LA MERCE E' FINALIZZATA ALLA PRODUZIONE DI BRACCIALI. LA MERCE SI COMPONE DI CATENA D'ORO IN BOBINA/MATASSA ED, EVENTUALMENTE, DEI SEGUENTI ELEMENTI: 1)MOSCHETTONI O ANELLI A MOLLA (CHIUSURE); 2)CAPICORDA; 3) MAGLINE O ANELLI PER MOSCHETTONI; 4) TARGHE; 5) FASCETTE O TESTE DI LEONE. TRATTASI DI UN SEMILAVORATO; PER OTTENERE IL PRODOTTO FINALE (BRACCIALE) INFATTI, LA CATENA D'ORO DOVRÀ ESSERE SOTTOPOSTA A SUCCESSIVE FASI DI LAVORAZIONE: TAGLIO, ASSEMBLAGGIO ACCESSORI, SALDATURA, TRATTAMENTO CHIMICO, BURATTATURA, LUCIDATURA, LAVAGGIO, TRATTAMENTO GALVANICO, LAVAGGIO POST-GALVANICO, SPAZZOLATURA.
Gold als Halbzeug; Lochscheiben aus Goldlegierungen Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um gestanzte, gedrehte oder aus Rohren zugeschnittene Lochscheiben (Ringe) aus Goldlegierungen ohne weitere Oberflächenbearbeitungen. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung wurden gemacht. Die Erzeugnisse können verschiedene Abmessungen haben, z.B. einen Außendurchmesser von 25 mm, einen Innendurchmesser von 15 mm und eine Dicke von 7 mm. Die Erzeugnisse werden nach den Angaben als Vormaterial für die Uhren- und Schmuckherstellung verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderes Halbzeug aus Gold, zu nicht monetären Zwecken, in die Unterposition 7108 1380 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
LOT DE 12 FEUILLES D’OR 999 MILLIEMES, MI-OUVREES, A USAGE NON MONETAIRE, D’UNE EPAISSEUR DE 0,125 MICROMETRE, SUR UN SUPPORT EN PAPIER. DIMENSIONS 50 X 50 MM.
Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobky z drahých kovů - terčové targety lisované. Jedná se o targety ve tvaru kruhu s průměrem od 10 do 400 mm a tloušťkou od 0,1 do 2,9 mm. Způsob výroby targetů: tavení kovu, odlévání do desky, válcování na požadovanou tloušťku, vylisování terče o požadovaném průměru na výstředníkovém lisu. Druhy použitých drahých kovů: zlato a slitiny s převahou zlata. Target se používá jako nosné médium drahého kovu do zařízení pro PVD depozici vrstev technologií magnetronového naprašování. Zde dochází ve vakuové komoře k odprášení drahého kovu z targetu a k nanesení tenké vrstvy drahého kovu na jiný výrobek. Target je vyměnitelný díl, který může být po naprášení znovu doplněn.
Lotplättchen aus einer Goldlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein quadratisches Plättchen aus einer Gold-Germanium-Legierung (88% Gold, 12% Germanium). Das Erzeugnis besitzt eine Länge von ca. 1,52 mm und einen Dicke von 0,03 mm. Das Plättchen wird im Elektronikbereich im Weichlotprozess verwendet. Zolltariflich handelt es sich um Gold zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug, hier in Form von Blech mit einer Dicke von weniger als 0,15 mm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Goldplättchen mit einem Gewicht zwischen 5 und 100 g. Das Gold wird geschmolzen und dann ausgewalzt, wodurch die gewünschte Dicke erzielt wird. Danach wird das Produkt in die gewünschte Größe und Form zugeschnitten. Abschließend werden die Plättchen geprägt, d. h. sie werden mittels eines auf einer Presse angebrachten Prägestempels gekennzeichnet, um so auf der Oberfläche den Feingehalt, den amtlichen Stempel und die Seriennummer anzubringen. Die Waren können durch Hinzufügen einer bildlichen Darstellung individuell gestaltet werden. …
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 7108.13.80.00.1Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)
- 7108.13.80.00.9andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7108.13.80?
Die Zolltarifnummer 7108.13.80 umfasst Gold (einschließlich platiniertes Gold), anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7108.13.80?
Der Drittlandszollsatz für 7108.13.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7108.13.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710813. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7108.13.80?
7108.13.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7108.13.80 im Zolltarif eingeordnet?
7108.13.80 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 710813 zu nicht monetären Zwecken, als Halbzeug. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7108.13.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7108.13.80 erfasst, zum Beispiel ITBTIIT922104-2022-BTI0552. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7108.13.80 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7108.13.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C226, 1C241. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7108.13.80?
KN-Code 7108.13.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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