Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7108.20.00.00: Gold (einschließlich platiniertes Gold), zu monetären Zwecken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7108.20.00.00 steht für Gold (einschließlich platiniertes Gold), zu monetären Zwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7108.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7108.20.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7108II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  3. 7108.20zu monetären Zwecken
  4. 7108.20.00.00Gold (einschließlich platiniertes Gold), zu monetären Zwecken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7108.20.00.00

HS-Code7108.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7108.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7108.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GB112838875Erteilt von GBGültig bis 2005-01-20

BARS OF GOLD BULLION HAVING A MINIMUM FINENESS OF 995.0 PER 1000 AND A GOLD CONTENT OF BETWEEN 350 AND 430 FINE OUNCES. THIS IS OF THE QUALITY OF INTERNATIONALLY TRADED GOLD. FOR EXCHANGE BETWEEN NATIONAL AND INTERNATIONAL MONETARY AUTHORITIES OR AUTHORISED BANKS.

GB112816400Erteilt von GBGültig bis 2004-03-18

BARS OF GOLD BULLION HAVING A MINIMUM FINENESS OF 995.0 PER 1000 AND A GOLD CONTENT OF BETWEEN 350 AND 400 FINE OUNCES. THIS IS OF THE QUALI TY OF INTERNATIONALLY TRADED GOLD. FOR EXCHANGE BETWEEN NATIONAL AND I NTERNATIONAL MONETARY AUTHORITIES OR AUTHORISED BANKS.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7108

Zu Unterposition 7108 2000: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7108 20 des HS.

Pos. 7108

Zu Unterposition 7108 20: Zu dieser Unterposition gehört Gold, das zwischen nationalen und internationalen Finanzbehörden oder autorisierten Banken ausgetauscht wird.

Pos. 7108

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Goldplättchen mit einem Gewicht zwischen 5 und 100 g. Das Gold wird geschmolzen und dann ausgewalzt, wodurch die gewünschte Dicke erzielt wird. Danach wird das Produkt in die gewünschte Größe und Form zugeschnitten. Abschließend werden die Plättchen geprägt, d. h. sie werden mittels eines auf einer Presse angebrachten Prägestempels gekennzeichnet, um so auf der Oberfläche den Feingehalt, den amtlichen Stempel und die Seriennummer anzubringen. Die Waren können durch Hinzufügen einer bildlichen Darstellung individuell gestaltet werden. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7108.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 7108.20.00.00 umfasst Gold (einschließlich platiniertes Gold), zu monetären Zwecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7108.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7108.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7108.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 710820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7108.20.00.00?

7108.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7108.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7108.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7108 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 710820 zu monetären Zwecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7108.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7108.20.00.00 erfasst, zum Beispiel GB112838875. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7108.20.00.00?

TARIC-Code 7108.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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