Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0: Platin, anderes
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0 steht für Platin, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7110.19.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7110.19.80.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7110II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
- 7110.19Platin, anderes
- 7110.19.80anderes
- 7110.19.80.00.0Platin, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C226Tungsten, tungsten carbide, and alloys containing more than 90 % tungsten by weight, other than that specified in 1C117, having both of the following characteristics:
- 1C241Rhenium, and alloys containing 90 % by weight or more rhenium; and alloys of rhenium and tungsten containing 90 % by weight or more of any combination of rhenium and tungsten, other than those specified in 1C226, having both of the following characteristics:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rohr aus Platin Bei der Ware handelt es sich um ein zylindrische Hohlerzeugnis (Rohr) mit einer Länge von 1,7 mm und einem Außendurchmesser von 0,8 mm. Die Ware ist den Angaben nach aus der Platin-Iridium-Legierung 90/10 gefertigt. Sie wird den Angaben nach in Herzschrittmachern verbaut. Aufgrund der neutralen Formgebung handelt es sich nicht um ein Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, Platin, anderes, in die Codenummer 7110 1980 00 0 des Zolltarifs eingereiht.
Crimphülse aus Edelmetall Bei der als Crimphülse bezeichneten Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis (Rohr) mit einer Länge von 3 mm und einem äußeren Durchmesser von 0,55 mm und einer Wandstärke von ca. 0,125 mm. Bei dem Material handelt es sich um eine Platin-Iridium-Legierung 90/10. Das Erzeugnis dient als Verbindungselement (Crimphülse) zwischen den Steckerringen und den Seilzuleitungen einer implantierbaren Elektrode eines Herzschrittmachers. Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (neutrale Form) handelt es sich nicht um ein erkennbares Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Die Ware ist als "anderes Halbzeug aus Platin" in den TARIC-Code 7110 1980 00 0 einzureihen.
Crimphülse aus Edelmetall Bei der als Crimphülse bezeichneten Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis (Rohr) mit einer Länge von 3 mm und einem äußeren Durchmesser von 0,55 mm und einer Wandstärke von ca. 0,125 mm. Bei dem Material handelt es sich um eine Platin-Iridium-Legierung 90/10. Das Erzeugnis dient als Verbindungselement (Crimphülse) zwischen den Steckerringen und den Seilzuleitungen einer implantierbaren Elektrode eines Herzschrittmachers. Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (neutrale Form) handelt es sich nicht um ein erkennbares Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Die Ware ist als "anderes Halbzeug aus Platin" in den TARIC-Code 7110 1980 00 0 einzureihen.
Crimphülse aus Edelmetall Bei der als Crimphülse bezeichneten Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis (Rohr) mit einer Länge von 3 mm und einem äußeren Durchmesser von 1,1 mm und einer Wandstärke von ca. 0,175 mm. Bei dem Material handelt es sich um eine Platin-Iridium-Legierung 80/20. Das Erzeugnis dient als Verbindungselement (Crimphülse) zwischen den Steckerringen und den Seilzuleitungen einer implantierbaren Elektrode eines Herzschrittmachers. Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (neutrale Form) handelt es sich nicht um ein erkennbares Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Die Ware ist als anderes Halbzeug aus Platin in die Unterposition 7110 1980 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Crimphülse aus Edelmetall Bei der als Crimphülse bezeichneten Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis (Rohr) mit einer Länge von 3 mm und einem äußeren Durchmesser von 0,55 mm und einer Wandstärke von ca. 0,125 mm. Bei dem Material handelt es sich um eine Platin-Iridium-Legierung 90/10. Das Erzeugnis dient als Verbindungselement (Crimphülse) zwischen den Steckerringen und den Seilzuleitungen einer implantierbaren Elektrode eines Herzschrittmachers. Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (neutrale Form) handelt es sich nicht um ein erkennbares Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Die Ware ist als anderes Halbzeug aus Platin in die Unterposition 7110 1980 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Crimphülse aus Edelmetall Bei der als Crimphülse bezeichneten Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis (Rohr) mit einer Länge von 3,5 mm und einem äußeren Durchmesser von 0,55 mm und einer Wandstärke von ca. 0,125 mm. Bei dem Material handelt es sich um eine Platin-Iridium-Legierung 90/10. Das Erzeugnis dient als Verbindungselement (Crimphülse) zwischen den Steckerringen und den Seilzuleitungen einer implantierbaren Elektrode eines Herzschrittmachers. Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (neutrale Form) handelt es sich nicht um ein erkennbares Teil eines implantierbaren Herzschrittmachers der Position 9021. Die Ware ist als anderes Halbzeug aus Platin in die Unterposition 7110 1980 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7110: Wegen der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 siehe Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 71. Zu Unterpositionen 7110 1100 bis 7110 1980: Wegen der Auslegung des Begriffs „Platin“ siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 71.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0 umfasst Platin, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7110.19.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7110.19.80.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7110.19.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711019. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0?
7110.19.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7110.19.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7110.19.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7110 II. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN, Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver > 711019 Platin, anderes > 71101980 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7110.19.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7110.19.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45584/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7110.19.80.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7110.19.80.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C226, 1C241. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7110.19.80.00.0?
Warennummer 7110.19.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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