Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7113.19.00: Schmuckwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7113.19.00 steht für Schmuckwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7113.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7113.19.00
Drittlandszoll
2,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7113III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
  3. 7113.19aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
  4. 7113.19.00Schmuckwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7113.19.00

HS-Code7113.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7113.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,5 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08512Erteilt von FRGültig bis 2029-08-16

Articles de bijouterie finis en métal précieux, constitués d'un alliage d'or 14 carats (titre 585 ‰), issu d'or recyclé, et sertis de diamants de synthèse. Les produits concernés comprennent des bagues, colliers avec pendentif, bracelets et boucles d'oreilles. Ils sont conçus pour être portés comme articles de parure personnelle. Les diamants de synthèse sont incorporés de manière permanente dans le bijou par sertissage et font partie intégrante du produit fini. Ils ne sont pas importés séparément. Les marchandises sont présentées sous forme de bijoux entièrement achevés, prêts à la vente au détail et à l'utilisation finale, ne nécessitant aucune opération supplémentaire de transformation ou d'assemblage. Au moment du dédouanement, chaque bijou est conditionné individuellement dans un petit sachet plastique, puis regroupé dans un colis d’expédition unique. Les bijoux sont présentés et dédouanés ensemble, dans le cadre d’une même déclaration en douane

ITBTI2025-0483Erteilt von ITGültig bis 2029-01-18

Catena in oro (maglie formate e collegate) avvolta in bobina/matassa, accompagnata da elementi accessori realizzati in oro da assemblare tra loro, tra cui: 1) moschettoni o anelli a molla (chiusure) 2) capicorda 3) maglie o anelli per moschettoni 4) targhe/baby ID/pendenti 5) fascette o teste di leone. La merce é finalizzata alla produzione di bracciali e collane. La catena d'oro è destinata ad essere sottoposta a successive fasi di lavorazione: taglio, assemblaggio accessori, saldatura, trattamento chimico, burattatura, lucidatura, lavaggio, trattamento galvanico, lavaggio post-galvanico, spazzolatura.

ESBTIESBTI2024SOL1194Erteilt von ESGültig bis 2028-01-20

Pendiente fabricado en oro de 18 quilates. Tiene un diámetro exterior aproximado de 5-5.5 mm. Dispone de una circonita sintética de 4 mm de diámetro. Con cierre de oro. Peso aproximado de 0.31 gramos/par de pendientes en oro y de 0,49 gramos con la piedra Se utiliza como artículo de joyería, es un artículo de adorno personal.

ITBTIIT922104-2024-BTI0451Erteilt von ITGültig bis 2027-10-03

Braccialetti componibili. La merce consiste in uno "starter bracelet", composto da 13 links in acciaio ed uno prezioso quale base di partenza a cui aggiungere eventuali ulteriori links preziosi. I links preziosi aggiuntivi, che costituiscono i componenti di valore maggiore dei braccialetti, vengono presentati insieme alla suddetta merce. Si tratta di links preziosi costituiti generalmente da oro, argento e pietre preziose che diventeranno parte del braccialetto assemblato.

DEBTI24518/21-4Erteilt von DEGültig bis 2024-08-05

Es handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe weisen Goldlegierungen in den Feinheiten 585, 750 bzw. 900 in Gestalt einer sogenannten Goldschiene auf. Die Farben können variieren. Ferner sind die Ringe mit einem echten Diamanten verziert. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 7116 ist ausgeschlossen, weil die Edelmetalle (Goldlegierung) nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat vorhanden sind (Anmerkung 2 B zu Kapitel 71). Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, weil die Ringe mit Edelsteinen (Diamanten) besetzt/verziert sind (Anmerkung 11 zu Kapitel 71). Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckware aus Edelmetallen (andere als in Unterposition 7113 1100 genannte) aus anderen Edelmetallen" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI24518/21-2Erteilt von DEGültig bis 2024-08-05

Es handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe weisen Goldlegierungen in den Feinheiten 585, 750 bzw. 900 in Gestalt einer sogenannten Goldschiene auf. Die Farben können zwischen Roségold, Weißgold, Rotgold oder Gelbgold variieren. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da die Ringe mit einer Goldlegierung versehen sind, die nicht lediglich als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckware aus Edelmetallen (andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte), aus anderen Edelmetallen" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3313/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-14

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus zwei durch Schweißen miteinander verbundenen Goldlegierungen (750er Weissgold und Rotgold). In die Ringschiene sind drei Diamanten eingesetzt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)," zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3312/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-30

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7117 kommt nicht in Betracht, da der Ring teilweise aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist und es sich hierbei nicht nur um eine geringfügige Verzierung oder Zutat handelt. Eine Einreihung in die Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, da das Gold durch Verpressen auf die Ringschiene aus Stahl aufgebracht wurde und es sich hierbei nicht um ein den in Anmerkung 7 zu Kapitel 71 genanntes ähnliches Verfahren handelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7113

Zu Position 7113: Siehe Anmerkungen 2 A) und 9 zu Kapitel 71.

Pos. 7113

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. KN-Erläuterungen zu Position 9615, ABl. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7113.19.00?

Die Zolltarifnummer 7113.19.00 umfasst Schmuckwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7113.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 7113.19.00 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7113.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7113.19.00?

7113.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7113.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

7113.19.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7113 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen > 711319 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7113.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7113.19.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08512. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7113.19.00?

KN-Code 7113.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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