Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7114.11.00.00: Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7114.11.00.00 steht für Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7114.11.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7114.11.00.00
Drittlandszoll
2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7114III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
  3. 7114.11aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
  4. 7114.11.00.00Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7114.11.00.00

HS-Code7114.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7114.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7114.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13056/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Sogenannter Bayern-Thaler: Es handelt sich um die Nachprägung einer historischen Münze aus 999 Feinsilber, die noch nicht in die Liste der (historischen) Münzen aufgenommen wurde. Motivseite: Schloss Neuschwanstein Bildseite: großes Bayerisches Staatswappen Weitere Eigenschaften: aus Silber, Feinheit 999/1000 Gewicht 1 Unze Durchmesser 37 mm geriffelt Spiegelglanz Jahr 2025 kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein Nennwert Abbildung siehe Anlage Das Erzeugnis ist und war in der abgebildeten Form kein gesetzliches Zahlungsmittel, somit nicht Position 7118 . Bei dem Erzeugnis handelt es sich nicht um Silber in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver der Position 7106, sondern um ein Fertigerzeugnis, an dem keinerlei weitere Be- oder Verarbeitungsschritte mehr vorgenommen werden, sondern welches als sogenannte "Münze zu Sammlerzwecken" vertrieben wird. Das Erzeugnis entspricht nicht den Kriterien für Sammlungsstücke des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 - RS 200/84 (somit nicht Ware der Position 9705). Es ist daher als "Silberschmiedeware aus dem Edelmetall Silber" dem TARIC-Code 7114 1100 00 zuzuweisen.

FRBTIFR-BTI-2020-01484Erteilt von FRGültig bis 2023-05-25

Ménagère en argent pour le service de la table comprenant 171 pièces réalisées main par l'artiste orfèvre Jean Desprès, avec poinçon d'orfèvre. Le service d'un poids d'environ 8,5 kg se compose de : - 11 couverts de service dont 1 pelle à tarte ; - 59 fourchettes ; - 42 couteaux dont 12 à poisson ; - 59 cuillères.

GB119212008Erteilt von GBGültig bis 2016-01-07

HAND BUILT SILVER WIRE MODEL OF AN AIRCRAFT. THE SILVER IS HALL MARKED. THESE ARE HAND MADE TO CUSTOMERS SPECIFIC REQUIREMENTS. MAY CONTAIN MIRRORS TO ACHIEVE A THREE D EFFECT. PRESENTED IN A WOODEN FRAME.

GB500556483Erteilt von GBGültig bis 2015-03-02

LEAD CRYSTAL GLASS DECANTER WITH A ROUND BASE. IT HAS A LEAD CRYSTAL GLASS STOPPER. IT HAS A STAND (OR BASE) MADE OF STERLING SILVER. THIS BASE PERMITS THE DECANTER TO BE PLACED ON A SURFACE IN AN UPRIGHT POSITION; IT IS NOT PERMANENTLY ATTACHED TO THE DECANTER. AS SUCH IT IS A FUNCTIONAL PART OF THE DECANTER. THE LEAD CRYSTAL IS GATHERED BY HAND.

GB500556679Erteilt von GBGültig bis 2015-03-02

LEAD CRYSTAL GLASS JUG WITH A STERLING SILVER SPOUT AND HANDLE. THE SILVER IS AN INTERGRAL PART OF THE JUST USED TO HELP POUR THE LIQUID AND HOLD THE JUG. IT CANNOT BE REMOVED. WITH LEAD CRYSTAL GLASS STOPPER. THE LEAD CRYSTAL IS GATHERED BY HAND.

GB500556777Erteilt von GBGültig bis 2015-03-02

LEAD CRYSTAL GLASS DECANTER WITH A LEAD CRYSTAL GLASS STOPPER. THE NECK IS COVERED IN STERLING SILVER WHICH FORMS A FUNCTIONAL SPOUT. IT IS FIXED TO THE CRYSTAL AS AN INTEGRAL PART AND IS NOT INTENDED TO BE REMOVED. THE LEAD CRYSTAL IS GATHERED BY HAND.

FR-E4-2008-002570Erteilt von FRGültig bis 2014-09-01

LOT DE DEUX BOUGEOIRS DÉCORATIFS. IL CONSTITUENT DES PIÈCES D'ORFÈVRERIE EN ARGENT. HAUTEUR: 28 CM.

FR-E4-2008-002587Erteilt von FRGültig bis 2014-08-25

BOITE PORTE CIGARETTE AVEC EXTERIEUR EN ARGENT ET INTERIEUR EN VERMEIL, DE FORME RECTANGULAIRE, DE TAILLE 12 X 11 CM.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7114

Zu Position 7114: Siehe Anmerkungen 2 A) und 10 zu Kapitel 71. Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7114.11.00.00?

Die Zolltarifnummer 7114.11.00.00 umfasst Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7114.11.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7114.11.00.00 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7114.11.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7114.11.00.00?

7114.11.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7114.11.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7114.11.00.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7114 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen > 711411 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7114.11.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7114.11.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13056/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7114.11.00.00?

TARIC-Code 7114.11.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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