Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0: Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0 steht für Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7116.20.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7116.20.11.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7116III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)
- 7116.20aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)
- 7116.20.11Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör
- 7116.20.11.00.0Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um geschlossene Armbänder aus einer Perle aus einem Schmuckstein (Durchmesser ca. 1 cm), welche auf einer zweifädigen Wachskordel (aus Filamentgarn) aufgefädelt und per Knoten davor und dahinter gesichert ist. Die Wachskordel ist so verschlungen, dass die Armbänder durch Ziehen an der Kordel in der Länge verstellt werden können. Je nach Variante handelt es sich um eine Perle aus einem Amethyst, Rosenquarz, Bergkristall, Fluorit, Tigerauge oder Karneol. Die Erzeugnisse sind auf einer bedruckten Pappunterlage befestigt. - Angaben laut Antragstellerin und anhand vorliegendem Warenmuster – Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere (als in den Codenummern 7116 1000 00 0 genannte) Waren aus Schmucksteinen“ zur Codenummer 7116 2011 00 0.
Es handelt sich um geschlossene Armbänder aus unregelmäßig geformten natürlichen Schmucksteinen. Diese sind nur poliert und mit einer mittigen Lochbohrung versehen. Je nach Variante sind Aventurinquarze, Sodalithe, Fluorite, Ameythyste oder Rosenquarze auf einer elastischen Schnur aus Filamentgarn aufgereiht und die beiden Enden der Schnur sind lediglich miteinander verknotet. Die Erzeugnisse sind auf einer bedruckten Pappunterlage befestigt, Verschlüsse oder anderes Zubehör sind nicht vorhanden. - Angaben laut Antragstellerin und anhand des vorliegenden Warenmusters – Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse werden als „Waren aus Schmucksteinen, Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör“ in die Codenummer 7116 2011 00 0 eingereiht.
"Halskette Camille"; es handelt sich um ca. 128 cm lange, offene Halsketten, im Wesentlichen bestehend aus einer Schnur aus unedlen Metallen mit darauf aufgezogenen - unregelmäßig geformten, echten Perlen oder Zuchtperlen, - unterschiedlich geformten, natürlichen Schmucksteinen (Rosenquarz, Bergkristall, Amethyst), - teilweise fassettierten Glasperlen verschiedener Größe sowie - kleinen Sternen aus unedlen Metallen. Beide Enden der Halskette sind jeweils mit einem großen Schmuckstein (Rosenquarz) versehen. Im Hinblick auf den Umfang und den Wert bestimmen die Schmucksteine den Charakter der Erzeugnisse. -Material- und Wertangaben laut Antragsteller- Die Halsketten werden dem Verbraucher in Spinnstoffsäckchen (nicht Gegenstand dieser vZTA) verkauft. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Erzeugnisse nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer besonderen Tätigkeit zusammengestellt sind. Ein Behältnis im Sinne der AV 5 a) liegt ebenfalls nicht vor, da die Säckchen nicht zur Aufnahme der Halsketten besonders gestaltet oder hergerichtet sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Waren aus natürlichen Schmucksteinen (Halsketten), nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör" zur Codenummer 7116 2011 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
"Halskette Aurélie"; es handelt sich um ca. 132 cm lange, offene Halsketten, im Wesentlichen bestehend aus einer Schnur aus unedlen Metallen mit darauf aufgezogenen - unregelmäßig geformten, echten Perlen oder Zuchtperlen, - unterschiedlich geformten, natürlichen Schmucksteinen (Aquamarin), - teilweise fassettierten Glasperlen unterschiedlicher Größe und Farbe sowie - kleinen Blüten und Schmetterlingen aus unedlen Metallen. Beide Enden der Halskette sind jeweils mit einem großen Schmuckstein (Türkis) und einer kleinen Metallkugel versehen. Im Hinblick auf den Umfang und den Wert bestimmen die Schmucksteine den Charakter der Erzeugnisse. -Material- und Wertangaben laut Antragsteller- Die Halsketten werden dem Verbraucher in Spinnstoffsäckchen (nicht Gegenstand dieser vZTA) verkauft. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Erzeugnisse nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer besonderen Tätigkeit zusammengestellt sind. Ein Behältnis im Sinne der AV 5 a) liegt ebenfalls nicht vor, da die Säckchen nicht zur Aufnahme der Halsketten besonders gestaltet oder hergerichtet sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Waren aus natürlichen Schmucksteinen (Halsketten), nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör" zur Codenummer 7116 2011 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7116: Siehe Anmerkung 2 B) zu Kapitel 71.
Zu Unterposition 7116 20: 1. Gehänge (Plättchen, Kugeln usw.) aus Bergkristall für Beleuchtungskörper. 2. Armband, bestehend aus zwei glatten und einem geflochtenen Lederriemen und einer Doppelschließe aus unedlem Metall. Eines der Bänder weist ein dekoratives Element aus unedlem Metall auf. Auf der Innenseite die Schließe der Ware befindet sich auch ein ca. 1 mm großer synthetischer Edelstein (Zirkonia) (nicht sichtbar, wenn das Armband getragen wird). Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. KN-Erläuterungen zu Position 9615, ABl. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0?
Die Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0 umfasst Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7116.20.11.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7116.20.11.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7116.20.11.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0?
7116.20.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7116.20.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7116.20.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7116 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) > 711620 aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) > 71162011 Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7116.20.11.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7116.20.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3662/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7116.20.11.00.0?
Warennummer 7116.20.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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