Zolltarifnummer 7117.19.00.10: Fantasieschmuck, nicht in Verbindung mit Glas, handgearbeitet
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7117.19.00.10 steht für Fantasieschmuck, nicht in Verbindung mit Glas, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7117.19.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7117.19.00.10
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7117III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck
- 7117.19anderer
- 7117.19.00aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert, anderer
- 7117.19.00.10Fantasieschmuck, nicht in Verbindung mit Glas, handgearbeitet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7117.19.00.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bijouterie de fantaisie, en métaux communs et fils brodés, fait main ( ne comportant pas de partie en verre), du type boucles d'oreille, bracelet, collier, etc.
ASSORTIMENT COMPOSE DE 5 PIECES POUR ACCESSOIRISER UN VETEMENT POUR HOMME, COMPORTANT 3 BADGES THERMOCOLLES EN TISSU ET 2 BADGES, GENRE BROCHES METALLIQUES, COMPORTANT UN SYSTEME DE FIXATION DE TYPE EPINGLE SUR L’ENVERS.
ARTICLE SERVANT A LA PARURE, GENRE SAUTOIR, COMPORTANT UNE LANIERE EN METAL COMMUN COMPOSE DE PETITS CARRES ARTICULES ENTRE EUX, MUNIE D'UNE FRANGE A CHAQUE EXTREMITE. LONGUEUR : 153 CM ENVIRON
ARTICLE DE BIJOUTERIE FANTAISIE CONSISTANT EN UNE BROCHE MÉTALLIQUE DE FORME CIRCULAIRE (BADGE), D'UN DIAMÈTRE DE 4 CM ENVIRON, IMPRIMÉE SUR UNE FACE ET COMPORTANT UN SYSTÈME DE FIXATION DE TYPE ÉPINGLE SUR L'ENVERS.
Es handelt es sich um kreisrunde Anstecker (Durchmesser: etwa 7,5 cm) mit einer Schauseite aus unedlem Metall und einer Rückseite aus Kunststoff. Die Schauseite ist jeweils mit einem "Smily" mit unterschiedichen "Gesichtszügen" versehen. Die Erzeugnisse sind mit einem Federnadelverschluss aus unedlem Metall ausgestattet. Die Anstecker werden lt. Antragstellerangabe an Glückwünschkarten (nicht Gegenstand der vZTA) befestigt. Die Erzeugnisse stellen sich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale als Fantasieschmuck dar; eine anderweitige Verwendung steht dieser Einreihung nicht entgegen. Es handelt sich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, deren Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung (Schmuckwirkung) durch das unedle Metall bestimmt wird. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Fantasieschmuck aus unedlen Metall, nicht in Verbindung mit Glas" zur Codenummer 7117 1900 10 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 7117: Siehe Anmerkung 11 zu Kapitel 71. Zu Unterpositionen 7117 11 00 bis 7117 19 00: Hierher gehören auch: 1. Ketten aus unedlen Metallen, derart auf geeignete Längen geschnitten, dass daraus z. B. durch Anbringen eines Verschlusses ein einzelnes Fantasieschmuckstück fertiggestellt werden kann. Diese Längen sollen normalerweise 2 Meter nicht überschreiten; 2. Ziermotive, die in den Erläuterungen zu Pos. 7117 des HS, zweiter Absatz, Buchstabe b) aufgeführt sind. Beispiele:
Zu Unterposition 7117 19: 1. Kupferarmbänder, die angeblich eine vorbeugende und heilende Wirkung haben. 2. Abzeichen" (Anstecknadeln), bestehend aus einer kleinen Messingplatte in beliebiger Form, mit einer Nadel auf der Rückseite, um sie an der Kleidung - gesichert durch einen Verschluss - zu befestigen. Die Abzeichen tragen Firmen- oder Markenzeichen, Abbildungen oder gedruckten Text (z. B. Slogans).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3558/81 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehend aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse. Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen. Unterposition 7117 19 00 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1279 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7117.19.00.10?
Die Zolltarifnummer 7117.19.00.10 umfasst Fantasieschmuck, nicht in Verbindung mit Glas, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7117.19.00.10?
Der Drittlandszollsatz für 7117.19.00.10 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7117.19.00.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7117.19.00.10?
7117.19.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7117.19.00.10 im Zolltarif eingeordnet?
7117.19.00.10 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7117 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck > 711719 anderer > 71171900 aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert, anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7117.19.00.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7117.19.00.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-03493. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7117.19.00.10?
TARIC-Code 7117.19.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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