Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0: Fantasieschmuck, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0 steht für Fantasieschmuck, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7117.19.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7117.19.00.90.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7117III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck
  3. 7117.19anderer
  4. 7117.19.00aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert, anderer
  5. 7117.19.00.90anderer
  6. 7117.19.00.90.0Fantasieschmuck, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0

HS-Code7117.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7117.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7117.19.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7117.19.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10901/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-12

Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte Anstecker, welche auf der Schauseite einen Stern aufweisen und auf der Rückseite mit einem Stift und einem Schmetterlingsverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet sind. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 1900 90 0 de Zolltarifs.

DEBTI37941/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-08

Es handelt sich um flache Anstecker (Abmessungen Höhe x Breite x Stärke: ca. 2,5 x 2,5 x 0,2 cm) aus dem unedlen Metall Zink, die auf der Vorderseite mit einem geprägten Wappen eines Fußballvereins und einer geprägten stilisierten Mütze versehen sind. Auf der Rückseite befindet sich ein Stift und ein Schmetterlingsverschluss zur Befestigung an der Kleidung. - Angaben lt. Antragsteller und anhand vorliegendem Warenmuster - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer (als in den Codenummern 7117 1100 00 0 und 7117 1900 10 0 genannter) Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen; nicht in Verbindung mit Glas, nicht handgearbeitet" zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI38935/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Es handelt sich um Fantasieschmuck in Form von etwa 350 mm langen und etwa 40 mm breiten Armbändern, bestehend aus einem leicht gewölbten "Band" aus Stahl (charakterbestimmend), das sich aufgrund mechanischer Eigenspannung zusammenrollt und somit ohne Hilfsmittel am Arm fixiert wird, jedoch bei überdehntem Zustand in Längsrichtung stabil ist. Das Stahlband ist vollständig mit einer Ummantelung aus Kunststoff versehen und weist einen wiederaufladbaren LED-Akku auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlem Metall weder versilbert, vergoldet noch platiniert" zu Codenummer 7117 1900 90 0.

DEBTI1288/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Es handelt sich um ein Set, bestehend aus fünf flachen, aus unedlem Metall (Stahl) gefertigten Schmuckanhängern in verschiedenen Formen (Blatt, Flügel, Münze, Hand und Baum im Kreis). Die unterschiedlich große Schmuckanhänger sind jeweils oben mit einer Öse ausgestattet, so dass sie z. B. an einer Halskette oder einem Armband (nicht Gegenstand dieser vZTA) getragen werden können. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel auf einer bedruckten Pappkarte mit einer Aufhängevorrichtung befestigt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer (als in den Codenummern 7117 1100 00 0 und 7117 1900 10 0 genannter) Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI47853/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus unedlem Metall (Messing), vergoldet, mit einer Öse, mit einem Durchmesser von etwa 10-60 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, beidseitig mit einer Prägung versehen (eine Warenseite „eine Erdbeere“, andere Warenseite „Karls Entdeckertaler“). - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2020/1279 der Kommission vom 9. September 2020. Derartige Erzeugnisse gehören als „Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, nicht in Verbindung mit Glas, nicht handgearbeitet“ zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI50428/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Sogenannte ewige Rose: Bei der sogenannten ewigen Rose in einer Geschenkbox handelt es sich um eine würfelförmige Schachtel für Schmuckwaren aus einem Korpus aus Pappe, der überwiegend mit schwarzem Papier beklebt ist. Auf der Oberseite ist die Ware mit einer fest eingeklebten künstlichen Blume (Rose) aus Spinnstoffen verziert, welche mit einer Abdeckung aus klarsichtigem Kunststoff versehen ist. Im unteren Teil der Schachtel befindet sich eine Schublade mit einem Einsatz aus beflocktem Schaumstoff, der mit diversen Einschnitten versehen ist; hierin ist eine silberfarbene Halskette (Fantasieschmuck aus unedlen Metallen) eingelegt. Nach den Antragsangaben ist die Schachtel in einer Tüte aus Kunststoff in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Bei der verzierenden Schachtel für Schmuckwaren handelt es sich um eine Verpackung i.S. der AV 5b). Die Tüte aus Kunststoff ist ebenfalls Verpackung i.S. der AV 5b). Die schwarze Geschenktasche aus Papier stellt eine äußere Verpackung dar. Keine Einreihung in die Position 9505 als Festartikel, weil kein Bezug zu einem speziellen Fest i.S. des Positionswortlautes gegeben ist. Das Erzeugnis ist in der Gesamtheit als "Fantasieschmuck (Kette) aus unedlen Metallen, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert, nicht handgearbeitet" der Codenummer 7117 1900 90 0 zuzuweisen.

DEBTI16004/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-09

Sog. Anhänger Schutzengel. Es handelt sich um einen Schmuckanhänger, bestehend aus einem Karabinerhaken, an dem von oben nach unten eine Perle aus Kunststoff, ein Doppelflügel aus unedlem Metall und ein herzförmiger Glasstein hängen. Die Ware besteht aus unedlem Metall (Eisen und Zinklegierung), Glas und Kunststoff PP (Polypropylen) und ist in einer Pappschachtel mit transparentem Kunststoffdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht. Abmessungen: 3,5 cm x 1,5 cm. - Antragstellerangaben - - Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist auf Grund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale (Material, Größe, Ausgestaltung) dazu geeignet, als kleiner Anhänger getragen zu werden. Damit ist sie ein kleiner Gegenstand, der als Schmuck verwendet werden kann. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer (als in den Codenummern 7117 1100 00 0 bis 7117 1900 10 0 genannter) Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, in Verbindung mit Glas, nicht handgearbeitet" zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI32710/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-02-01

Es handelt sich um Fantasieschmuck für Kinder in Form eines Fingerrings mit einer offenen, in der Größe verstellbaren Ringschiene aus unedlem Metall und einem Ringkopf (stilisierte Blumenblüte) aus unedlem Metall, der mit einem farbigen Lack überzogen und mit einer "Perle" aus nicht metallischen Stoffen verziert ist. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ist das unedle Metall im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang charakterbestimmend. Der Fingerring ist gemeinsam mit einer Halskette und einem Armband (DEBTI-32710/23-1), einem Haargummi (DEBTI-32710/23-3), vier Haargummis mit Schmetterling (DEBTI-32710/23-4), zwei Haarspangen aus Kunststoff (DEBTI-32710/23-5) und zwei Haarspangen aus unedlem Metall (DEBTI-32710/23-6) als Verkaufseinheit eines 12-teiligen sogenannten Schmucksets in einer Pappschachtel mit Pappschuber verpackt. Eine Einreihung als Spielzeug der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da das Set nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen dient. Insbesondere eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0070 kommt nicht in Betracht, da weder eine Zusammenstellung noch eine Aufmachung vorliegt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) ist aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs ebenfalls ausgeschlossen. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Fingerring) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderer als in den Codenummern 7117 1100 00 0 bis 7117 1900 10 0 genannter Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7117

Zu Position 7117: Siehe Anmerkung 11 zu Kapitel 71. Zu Unterpositionen 7117 11 00 bis 7117 19 00: Hierher gehören auch: 1. Ketten aus unedlen Metallen, derart auf geeignete Längen geschnitten, dass daraus z. B. durch Anbringen eines Verschlusses ein einzelnes Fantasieschmuckstück fertiggestellt werden kann. Diese Längen sollen normalerweise 2 Meter nicht überschreiten; 2. Ziermotive, die in den Erläuterungen zu Pos. 7117 des HS, zweiter Absatz, Buchstabe b) aufgeführt sind. Beispiele:

Pos. 7117

Zu Unterposition 7117 19: 1. Kupferarmbänder, die angeblich eine vorbeugende und heilende Wirkung haben. 2. Abzeichen" (Anstecknadeln), bestehend aus einer kleinen Messingplatte in beliebiger Form, mit einer Nadel auf der Rückseite, um sie an der Kleidung - gesichert durch einen Verschluss - zu befestigen. Die Abzeichen tragen Firmen- oder Markenzeichen, Abbildungen oder gedruckten Text (z. B. Slogans).

Pos. 7117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3558/81 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehend aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse. Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen. Unterposition 7117 19 00 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1279 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. …

Pos. 7117

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0 umfasst Fantasieschmuck, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7117.19.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 7117.19.00.90.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7117.19.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0?

7117.19.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7117.19.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

7117.19.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7117 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck > 711719 anderer > 71171900 aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert, anderer > 7117190090 anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7117.19.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7117.19.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10901/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7117.19.00.90.0?

Warennummer 7117.19.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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