Zolltarifnummer 7118.10.00: Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7118.10.00 steht für Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7118.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7118.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- 7118III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen
- 7118.10Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 7118.10.00Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7118.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Conform descrierii solicitantului si imaginilor publicate in baza de date, produsul este o moneda moderna denumita "de colectie", cu tematica culturala, din argint pur (Ag) 999,9‰, care nu este destinata punerii in circulatie. Moneda din metal pretios face parte dintr-o serie de monede tematice, inspirata de calendarul zodiacal chinezesc. Este emisa sub control guvernamental de o monetarie australiana, in scop numismatic si comercial (ca activ de investitie, potrivit denumirii comerciale date de monetarie). Valoarea nominala a monedei este de 1 dolar australian, stantata pe avers, alaturi de efigia regelui si puritatea metalului. Designul artistic al reversului monedei este inspirat de calendarul zodiacal chinezesc si celebreaza in editia 2026 Anul calului. Acest revers se modifica anual conform traditiei seriei numismatice. Emisiunea este limitata, dar nu este in tiraj redus (pana la 300.000 buc. pentru varianta de 1 oz). Se prezinta ambalata individual, in capsula acrilica transparenta destinata protejarii, respectiv in seturi de aprox. 20 de monede capsulate in rola, sigilate în folie si apoi in tavi termoformate si in cutie de carton pentru transportul colectiv.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …
Zu Unterposition 7118 10: Hierher gehören: 1. Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel waren, jedoch außer Kurs gesetzt sind. 2. Münzen, die in einem Land geprägt, um in einem anderen Land in Umlauf gebracht zu werden, gelten im Zeitpunkt des Grenzübertritts noch nicht als gesetzliche Zahlungsmittel, die von der zuständigen Stelle ausgegeben wurden.
Zu Unterposition 7118 10: 1. Silbermünzen, die im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel gewesen sind, einschließlich solcher, die (auch in anderen Ländern als dem Ausgabeland) nachgeprägt worden sind, nachdem sie im Ausgabeland außer Kurs gesetzt worden sind.
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7118.10.00?
Die Zolltarifnummer 7118.10.00 umfasst Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7118.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 7118.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7118.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7118.10.00?
7118.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7118.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
7118.10.00 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7118 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen > 711810 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7118.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7118.10.00 erfasst, zum Beispiel ROBTI2026-005289. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7118.10.00?
KN-Code 7118.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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