Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9: Münzen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9 steht für Münzen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7118.90.00.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7118.90.00.00.9
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7118III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen
  3. 7118.90andere
  4. 7118.90.00andere
  5. 7118.90.00.00.9Münzen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9

HS-Code7118.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7118.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7118.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7118.90.00.00.911 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport prohibition: alle Bestimmungsländer

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEK/1540/07-2Erteilt von DEGültig bis 2008-03-09

"Goldmünzen"; es handelt sich um runde Erzeugnisse aus Gold (999,9/1000, lt. Antragstellerangabe) mit einem Durchmesser von ca. 32,1 mm und einem Gewicht von ca. 31,1 g. Auf der Vorderseite (Avers) ist ein Tierkreiszeichen des chinesischen Kalenders und das Prägejahr (Drache - 2000) sowie die Feinheitsangabe ("999,9 GOLD") und das Feingewicht ("1 OZ") eingeprägt. Die Rückseite der Münzen zeigt ein Bildnis von Königin Elisabeth II, den Schriftzug "ELISABETH II", das Ausgabeland ("AUSTRALIA") und den Nennwert ("100 DOLLARS") der Münzen. Die Münzen werden im Ausgabeland (Australien) mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design geprägt und sind dort gesetzliche Zahlungsmittel. Sie sind zur Abgabe an Sammler bestimmt. Jede der Münzen ist in einer Kunststoffkapsel verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7118 1010 00 1 bis 7118 9000 00 4 erfasste) Münzen" zur Codenummer 7118 9000 00 9 des Elektronischen Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7118

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2025 – 1 K 1055/25: Die Silberware des „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist in die Position 7114 mit der Unterposition 7114 11 00 - „Silberschmiedewaren aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“ einzureihen. Die Silberware „Harry Potter 3D Golden Snitch, Ausgabejahr 2022“ ist ihrer objektiven Beschaffenheit nach keine Münze im zollrechtlichen Sinne. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9?

Die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9 umfasst Münzen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7118.90.00.00.9?

Der Drittlandszollsatz für 7118.90.00.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7118.90.00.00.9?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9?

7118.90.00.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7118.90.00.00.9 im Zolltarif eingeordnet?

7118.90.00.00.9 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7118 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Münzen > 711890 andere > 71189000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7118.90.00.00.9?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7118.90.00.00.9 erfasst, zum Beispiel DEK/1540/07-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7118.90.00.00.9?

Warennummer 7118.90.00.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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