Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0: Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere
Referenzdaten mit Stand 6. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0 steht für Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7208.37.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 72. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7208.37.00.90.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 72EISEN UND STAHL
- 7208II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL, Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
- 7208.37mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
- 7208.37.00andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
- 7208.37.00.90andere
- 7208.37.00.90.0Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0159/19 | 2026-06-30 |
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
| ERGA OMNES | 50 % | Alle übrigen Unternehmen | REGULATION R1457/26 | - |
| Ägypten | 11,7 % | Other | Regulation 1919/25 | - |
| Japan | 30 % | Other | Regulation 1919/25 | - |
| Ägypten | Cond: A cert: D-008 (01):11.700 % ; A (01):11.700 % | Ezz Steel Company | Regulation 1919/25 | - |
| Japan | Cond: A cert: D-008 (01):30.000 % ; A (01):30.000 % | Nippon Steel Corporation | Regulation 1919/25 | - |
| Japan | Cond: A cert: D-008 (01):6.900 % ; A (01):30.000 % | Tokyo Steel Co. Ltd. | Regulation 1919/25 | - |
| Japan | Cond: A cert: D-008 (01):29.800 % ; A (01):30.000 % | Daido Steel Co., Ltd. | Regulation 1919/25 | - |
Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: Türkei
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7208 10, 7208 25, 7208 26, 7208 27, 7208 36, 7208 37, 7208 38, 7208 39, 7208 40, 7208 51, 7208 52, 7208 53 und 7208 54: Warmgewalzte Erzeugnisse dieser Unterpositionen können zusätzlich noch folgende Bearbeitungen oder Oberflächenbearbeitungen erfahren haben: 1) Richten in warmem Zustand 2) Glühen, Härten (Abschrecken), Anlassen, Vergüten, Aufkohlen, Nitrieren (Aufsticken) und ähnliche Wärmebehandlungen zur Verbesserung der Metalleigenschaften. 3) Die in den Erläuterungen zu Pos. 7208 in Absatz 2 Ziffern 1) und 2) beschriebenen Oberflächenbearbeitungen, soweit nichts gegenteiliges gesagt ist. Das Entzundern kann erfolgen: a) durch Säure- oder Reduktionsbehandlung (chemische oder thermische Verfahren), auch im Kalkmilchverfahren (Kalken); b) durch mechanische Verfahren (Hobeln, Grobschleifen, Grobschmirgeln, Sandstrahlen usw.). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung: Warmgewalzte Platten aus nicht legiertem Stahl in unterschiedlichen Größen und Dicken, rechteckig oder in Trapezform, die längere Seite ist leicht gebogen. Sie sind für den Bau von Windkrafttürmen bestimmt. Die Platten wurden durch folgende Verfahren bearbeitet: Zuschneiden auf die passende Größe, Abschrägen der Kanten zum Schweißen oder für die Montage, Anstreichen zum Schutz gegen Korrosion während der Beförderung und Kennzeichnung jedes einzelnen Blechs aus Gründen der Rückverfolgbarkeit und zur Bestimmung der Position des Bleches in dem Turm. Sie werden lose übereinander gestapelt gestellt. …
1. Im Sinne des Kapitels 72 - und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt - gelten als: a) Roheisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können: - 10 GHT oder weniger Chrom, - 6 GHT oder weniger Mangan, - 3 GHT oder weniger Phosphor, - 8 GHT oder weniger Silicium, - 10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt (RV E7201A00). b) Spiegeleisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen (RV E7201B00). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0 umfasst Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7208.37.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 7208.37.00.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7208.37.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 720837. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0?
7208.37.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7208.37.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
7208.37.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 72 EISEN UND STAHL > 7208 II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL, Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen > 720837 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm > 72083700 andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm > 7208370090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7208.37.00.90.0?
Zu 7208.37.00.90.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7208.37.00.90.0 unter CBAM?
Ja. 7208.37.00.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Gilt für 7208.37.00.90.0 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 7208.37.00.90.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, ERGA OMNES, Ägypten, Japan. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7208.37.00.90.0?
Warennummer 7208.37.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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