Zolltarifnummer 7212.50.90.95: Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderes
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7212.50.90.95 steht für Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7212.50.90.95 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 72. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7212.50.90.95
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 72EISEN UND STAHL
- 7212II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL, Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
- 7212.50anders überzogen
- 7212.50.90andere
- 7212.50.90.95Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7212.50.90.95
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0159/19 | 2026-06-30 |
| ERGA OMNES | 50 % | Alle übrigen Unternehmen | REGULATION R1457/26 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lamina sottile di acciaio al carbonio non legato con spessore del supporto metallico pari a 0,15 mm, rivestita superficialmente su entrambi i lati da uno strato di gomma nitrile‑butadiene (NBR) dello spessore di 0,025 mm per ciascun lato, per uno spessore complessivo di circa 0,20 mm. Il materiale è fornito in rotoli, per dichiarazione di parte, aventi larghezza di 340 mm o 265 mm, quindi inferiore a 600 mm. Il prodotto presenta le caratteristiche di un prodotto laminato piatto rivestito, non ulteriormente lavorato, ed è destinato ad essere utilizzato come semilavorato per la realizzazione di guarnizioni, impiegate in componenti di motori e sistemi di trasmissione, al fine di compensare tolleranze di produzione, correggere l’allineamento e ridurre l’usura dei componenti meccanici.
Taśma wykonana z blachy stalowej o symbolu 1.0330 zimnowalcowanej, pokrytej obustronnie kauczukiem akrylonitrylo-butadienowym (NBR). Nawinięta w zwój na tekturowe tuleje o rożnych grubościach i szerokościach. Jej szerokość jest mniejsza niż 600 mm, a grubość wynosi od 0,25 mm do 1 mm. Grubość warstwy NBR jest stała i wynosi 0,075 mm. Wyrób jest przeznaczony do uniwersalnych uszczelnień. Powleczenie NBR nie stanowi izolacji elektrycznej stalowej taśmy. Decyzja wydana ponownie w miejsce WIT numer PL BTI WIT-2020-000985.
Flachgewalztes Erzeugnis aus Stahl; selbstklebendes Stahlband Bei der als selbstklebendes Stahlband bezeichneten Ware handelt es sich laut Angabe um ein flachgewalztes Erzeugnis aus nichtlegiertem Stahl, das durchgehend weiß beschichtet und mit einer weiteren Schicht aus Klebstoff überzogen ist. Die Ware hat eine Gesamtlänge von 25 m und ist auf einer Rolle aufgewickelt. Die Breite des Bands beträgt 35 mm, die Dicke 1 mm. Verwendet wird das Erzeugnis als magnetisches Klebeband auf glatten Oberflächen. Die Ware ist als anders überzogenes, flachgewalztes Erzeugnis aus nicht legiertem Stahl in die Unterposition 7212 5090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Taśma wykonana z blachy stalowej o symbolu 1.0330 zimnowalcowanej, pokrytej obustronnie kauczukiem akrylonitrylo-butadienowym (NBR). Nawinięta w zwój na tekturowe tuleje o rożnych grubościach i szerokościach. Jej szerokość jest mniejsza niż 600 mm, a grubość wynosi od 0,25 mm do 1 mm. Grubość warstwy NBR jest stała i wynosi 0,075 mm. Wyrób jest przeznaczony do uniwersalnych uszczelnień. Powleczenie NBR nie stanowi izolacji elektrycznej stalowej taśmy. WIT wydana powtórnie w miejsce decyzji PL-WIT-2017-01130 z dnia 03.08.2017 r.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen der Position 7212: Hinsichtlich der Erzeugnisse, die mehrfach aufeinanderfolgend unterschiedlich überzogen oder plattiert wurden, siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen der Position 7210.
1. Im Sinne des Kapitels 72 - und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt - gelten als: a) Roheisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können: - 10 GHT oder weniger Chrom, - 6 GHT oder weniger Mangan, - 3 GHT oder weniger Phosphor, - 8 GHT oder weniger Silicium, - 10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt (RV E7201A00). b) Spiegeleisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen (RV E7201B00). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7212.50.90.95?
Die Zolltarifnummer 7212.50.90.95 umfasst Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7212.50.90.95?
Der Drittlandszollsatz für 7212.50.90.95 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7212.50.90.95?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 721250. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7212.50.90.95?
7212.50.90.95 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7212.50.90.95 im Zolltarif eingeordnet?
7212.50.90.95 steht in dieser Hierarchie: 72 EISEN UND STAHL > 7212 II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL, Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen > 721250 anders überzogen > 72125090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7212.50.90.95?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7212.50.90.95 erfasst, zum Beispiel ITBTI2025-0679. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7212.50.90.95 unter CBAM?
Ja. 7212.50.90.95 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Gilt für 7212.50.90.95 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 7212.50.90.95 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7212.50.90.95?
TARIC-Code 7212.50.90.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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