Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7215.50.19: Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7215.50.19 steht für Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7215.50.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 72. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7215.50.19
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 72EISEN UND STAHL
  2. 7215II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL, Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
  3. 7215.50anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
  4. 7215.50.19Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7215.50.19

HS-Code7215.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7215.50.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956
Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen25 %Alle übrigen UnternehmenRegulation 0159/192026-06-30
ERGA OMNES50 %Alle übrigen UnternehmenREGULATION R1457/26-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27884/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Stabstahl Bei der Ware handelt es sich um kalthergestellten Stabstahl aus nicht legiertem Stahl mit verschiedenen Durchmessern (5 , 8 mm bis 11 , 75 mm) und Längen, wobei die Länge immer den Durchmesser übersteigt. Die Waren werden aus Draht gefertigt. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0 , 25 GHT, andere, in die Unterposition 7215 5019 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI53229/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-03

Stabstahl Bei der Ware handelt es sich um ein massives, metallisches Erzeugnis mit gleichbleibendem, kreisförmigem Querschnitt. Den Angaben nach ist die Ware aus nicht legiertem Stahl (ST52) durch Kaltherstellen oder Kaltfertigstellen hergestellt worden. Der Stab hat einen Durchmesser von ca. 9,5 mm und eine Länge von ca. 180 mm. Den Angaben nach wird die Ware nach der Einfuhr auf beiden Seiten mit einem Gewinde versehen und oberflächlich verzinkt. Sie wird als Welle in einer Maschine zur Entfernung von Fußbodenbelägen verbaut. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT, anderer, in die Unterposition 7215 5019 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DE23502/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Stabstahl Die als Stabstahl, nur kaltfertiggestellt, bezeichnete Ware weist einen kreisförmigem Querschnitt mit Durchmessern von 10 - 300 mm auf und wird in Längen von 3 - 12 m gehandelt. Sie wird aus Rundmaterial durch Abdrehen (Schälen) auf bestimmte Durchmesser mit definierten Toleranzen hergestellt. Die Ware besteht den Angaben nach aus nicht legiertem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25%. Nach einer vorgelegten Warenprobe besitzt die Ware einen über die gesamte Länge kreisförmigen Querschnitt und eine glatte Oberfläche, auf der noch feine Abdrehspuren erkennbar sind. Der Oberflächenbeschaffenheit nach handelt es sich um durch Abdrehen (Schälen) kaltfertiggestellten Stabstahl aus nicht legiertem Stahl. Eine über die Kaltfertigstellung hinausgehende Bearbeitung liegt nicht vor. Die Ware ist als "anderer Stabstahl aus nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT, mit anderem als rechteckigem Querschnitt in die Unterposition 7215 5019 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE13950/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-08-03

Stabstahl Die als Stabstahl, nur kaltfertiggestellt bezeichnete Ware besitzt einen kreisförmigem Querschnitt mit Durchmessern von 10 - 300 mm und wird in Längen von 3 - 12 m gehandelt. Sie wird aus Rundmaterial durch Abdrehen (Schälen) auf bestimmte Durchmesser mit definierten Toleranzen hergestellt. Die Ware besteht den Angaben nach aus nicht legiertem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25%. Nach einer vorgelegten Warenprobe besitzt die Ware einen über die gesamte Länge kreisförmigen Querschnitt und eine glatte Oberfläche, auf der noch feine Abdrehspuren erkennbar sind. Der Oberflächenbeschaffenheit nach handelt es sich um durch Abdrehen (Schälen) kaltfertiggestellten Stabstahl aus nicht legiertem Stahl. Eine über die Kaltfertigstellung hinausgehende Bearbeitung liegt nicht vor. Zolltariflich handelt es sich um anderen Stabstahl aus nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT, mit anderem als rechteckigem Querschnitt.

LT07/17/0178Erteilt von LTGültig bis 2013-12-28

Plieniniai strypai Plieniniai šaltai valcuoti strypai, kurių sudėtyje esanti anglis sudaro mažiau kaip 0,25 % masės. Strypai turi griovelius pleištui. Strypų skersmuo 25,4 mm. Strypų ilgiai: 3,5 m; 4,5 m; 5 m; 5,5 m; 6 m. Naudojami garažo vartų surinkime.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7215

Zu Unterpositionen 7215 50 11 bis 7215 50 80: Warmgewalzter Stabstahl kann durch Ziehen oder andere Verfahren kalt fertig gestellt werden - vor allem durch Rektifizierung oder Kalibrierung - und erhält dadurch eine bessere Endbeschaffenheit. Die Verbesserung der Endbeschaffenheit besteht in der Verringerung der Abweichungen beim Durchmesser und bei der Unrundheit sowie in der Beseitigung von Mängeln an der Oberfläche, wie Mikro-Risse oder entkarbonisierte Zonen. Durch diesen Verarbeitungsschritt kann der Stabstahl als ‚kalthergestellt‘ oder ‚kaltfertiggestellt‘ eingereiht werden. Die Oberfläche ist für gewöhnlich glatt und eher homogen. Sie ist frei von Rillen und anderen Oberflächendefekten, obwohl - entsprechend dem Grad der Rektifizierung - ein geringes Maß an durchschnittlicher Rauheit vorhanden sein kann. …

Pos. 7215

Zu Unterpositionen 7215 10 und 7215 50: Kalthergestellte oder kaltfertiggestellte Erzeugnisse dieser Unterpositionen können zusätzlich noch folgende Bearbeitungen oder Oberflächenbearbeitungen erfahren haben: 1) Richten. 2) Die in den Erläuterungen zu Pos. 7208 unter Absatz 2 Ziffer 2) beschriebenen Oberflächenbearbeitungen. 3) Einprägen, Einstempeln, Aufdrucken usw. einfacher Aufschriften, z. B. Warenzeichen. 4) Bearbeitungen, die lediglich der Materialprüfung auf Fehler dienen.

Kapitel 72

1. Im Sinne des Kapitels 72 - und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt - gelten als: a) Roheisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können: - 10 GHT oder weniger Chrom, - 6 GHT oder weniger Mangan, - 3 GHT oder weniger Phosphor, - 8 GHT oder weniger Silicium, - 10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt (RV E7201A00). b) Spiegeleisen Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen (RV E7201B00). …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7215.50.19?

Die Zolltarifnummer 7215.50.19 umfasst Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7215.50.19?

Der Drittlandszollsatz für 7215.50.19 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7215.50.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 721550. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7215.50.19?

7215.50.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7215.50.19 im Zolltarif eingeordnet?

7215.50.19 steht in dieser Hierarchie: 72 EISEN UND STAHL > 7215 II. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL, Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl > 721550 anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7215.50.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7215.50.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI27884/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7215.50.19 unter CBAM?

Ja. 7215.50.19 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Gilt für 7215.50.19 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 7215.50.19 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7215.50.19?

KN-Code 7215.50.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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