Zolltarifnummer 7303.00.90: Rohre und Hohlprofile, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7303.00.90 steht für Rohre und Hohlprofile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7303.00.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7303.00.90
- Drittlandszoll
- 3,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7303.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt sich um ein Hohlerzeugnis zum Verbinden von Leitungsrohren mit je einem Flansch an den Enden. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus Gusseisen mit Kugelgraphit (GJS450-10, duktiles Gusseisen). Laut technischer Zeichnung beträgt die Länge des Artikels 500 mm, der Außendurchmesser (dn) 98 mm. Der Nenndurchmesser (DN) wird mit 80 mm angegeben. Damit überschreitet die Länge des Rohres den Außendurchmesser um mehr als das Doppelte. Eine Einreihung als Formstück in die Position 7307 kommt nicht in Betracht. Die Ware ist als Rohr aus Gusseisen, andere, in die KN-Unterposition 7303 0090 einzureihen.
Rohre aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um zylindrische Hohlerzeugnisse mit einer Länge von 175 mm bis 600 mm und unterschiedlichen Durchmessern von 70 mm bis 250 mm. Die Erzeugnisse bestehen gemäß den Angaben des Anmelders aus Grauguss, einem nicht verformbaren Gusseisen. Zusätzlich sind die Rohre mit druckwasserdichter, umlaufender Manschette, einer sog. Vierstegdichtung, und beiseitigen Styroporaussparungen versehen. Die Rohre werden in Wände einbetoniert und dienen als Abwasserrohre. Diese vZTA gilt ausschließlich für Erzeugnisse, bei denen die Länge den doppelten Außendurchmesser überschreitet. Die Waren sind als "andere Rohre aus nicht verformbarem Gusseisen" in die Unterposition 7303 0090 in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen.
Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt sich um ein Hohlerzeugnis zum Verbinden von Leitungsrohren mit je einem Flansch an den Enden. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus Gusseisen mit Kugelgraphit (GJS450-10, duktiles Gusseisen). Die Ware wird in unterschiedlichen Längen und Durchmessern gehandelt, wobei die Länge des Rohres den Außendurchmesser grundsätzlich um mehr als das Doppelte überschreitet. Eine Einreihung als Formstück in die Position 7307 kommt nicht in Betracht. Die Ware ist als Rohr aus Gusseisen, andere, in die KN-Unterposition 7303 0090 einzureihen.
TUYAUX EN FONTE DUCTILE POUR L'ADDUCTION D'EAU POTABLE, L'IRRIGATION ET L'ASSAINISSEMENT.
Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um Rohre mit rundem, gleichbleibenden Querschnitt. Die Rohre sind 60 mm bis 1200 mm lang und besitzen einen Außendurchmesser von 30 mm bis 650 mm. Die Ware ist aus Gusseisen (Werkstoff GG25, GG30, GG40, GG50, GG60, GG70) gefertigt, und wird durch Ausbohren massiver Stäbe hergestellt. Die Rohre sind kundenspezifisch zugeschnitten, wobei deren Länge die größte äußere Querschnittsabmessung mindestens zweimal überschreitet. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Rohr aus Gusseisen, anderes, in die Unterposition 7303 0090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen. Gusseisen wird durch Anmerkung 1 zu diesem Kapitel definiert. Die Rohre und Hohlprofile werden üblicherweise im Kokillen- oder Schleuderguss hergestellt. Beim Schleuderguss wird das flüssige Gusseisen in einen horizontalen Zylinder gegossen, der sich in schneller, rotierender Bewegung befindet. Die Zentrifugalkraft drückt das Metall gegen die Wandung, wo es erstarrt. Diese Rohre und Hohlprofile können gerade, gebogen oder glatt sein oder angegossene Rippen haben. Je nach der Art, wie sie zusammengesetzt werden sollen, können sie sowohl mit Muffen als auch mit angegossenen, angeschweißten oder angeschraubten Flanschen versehen sein. Zum Erleichtern der Montage haben Muffenrohre an einem Ende eine Ausweitung, um das entgegengesetzte Ende eines zweiten Rohres aufzunehmen. …
1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7303.00.90?
Die Zolltarifnummer 7303.00.90 umfasst Rohre und Hohlprofile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7303.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 7303.00.90 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7303.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7303.00.90?
7303.00.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7303.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
7303.00.90 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7303 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen > 730300 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7303.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7303.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI9883/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7303.00.90 unter CBAM?
Ja. 7303.00.90 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7303.00.90?
KN-Code 7303.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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