Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7310.29.10: Sammelbehälter, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7310.29.10 steht für Sammelbehälter, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7310.29.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7310.29.10
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7310Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
  3. 7310.29mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, andere
  4. 7310.29.10Sammelbehälter, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7310.29.10

HS-Code7310.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7310.29.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 8B001Water tunnels designed to have a background noise of less than 100 dB (reference 1 μPa, 1 Hz) within the frequency range exceeding 0 Hz but not exceeding 500 Hz and designed for measuring acoustic fields generated by a hydro-flow around propulsion system models.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41765/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Es handelt sich um aus Stahlblech gefertigte, zylindrische Behälter (Fassungsvermögen: 3 Liter) mit einer Wanddicke von 0,28 mm, die an der Oberseite zur Aufnahme eines Ringdeckels (nicht Gegenstand dieser vZTA) ausgearbeitet sind. Die Behälter sind mit einem Tragebügel versehen. Derartige Erzeugnisse dienen üblicherweise als Sammelbehälter für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase). Sie sind zu fünf Stück in einem Karton verpackt. Durchmesser: 16,5 cm; Höhe: 21,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sammelbehälter aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase) mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zur Unterposition 7310 2910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI14068/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Es handelt sich um annähernd quaderförmige Dosen aus Stahlblech mit abgerundeten Ecken und Kanten und mit aufklappbarem Deckel. Die Dosen weisen auf der Außenseite einen farbigen Überzug auf und sind mit detaillierten Angaben zum Inhalt (u. a. Menge, Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Hersteller) und einem Barcode versehen. Die Wanddicke beträgt weniger als 0,5 mm. Die Erzeugnisse dienen als Verkaufsverpackung für Nahrungsmittel. - Antragstellerangaben - Länge: ca. 8,7 cm; Breite: ca. 4,3 cm; Höhe: ca. 1,9 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zur Unterposition 7310 2910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16841/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-21

Es handelt sich um aus Stahlblech gefertigte, annähernd quaderförmige Dosen mit abgerundeten Ecken und Kanten und mit einer Wanddicke von etwa 0,35 mm, die mit einem passgenauen Klappdeckel versehen sind. Die Erzeugnisse sind auf der Außenseite mit einem farbigen Überzug versehen. Die Außenseite des Deckels ist mit einer erhabenen Prägung und diversen Aufdrucken (z. B. Firmenlogo, Produktbezeichnung) versehen. Die Unterseite der Dose ist mit detaillierten Verbraucherinformationen zum Inhalt (unter anderem Inhalt, Gebrauchsanleitung, Firmenadresse und Barcode) bedruckt. Die Waren dienen als Verkaufsverpackung für einen Duftstein (nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zur Unterposition 7310 2910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16845/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-09

Es handelt sich um eine annähernd quaderförmige Dose aus Stahl (Weißblech, somit mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm) mit Klappdeckel und abgerundeten Ecken/Kanten. Die Außenseite des Deckels ist mit einer erhabenen Prägung und diversen Aufdrucken (z. B. Firmenlogo, Produktbezeichnung) versehen. Die Unterseite der Dose ist neben einer Firmenadresse im Wesentlichen mit einer Anleitung für den Gebrauch eines Duftsteins (nicht Gegenstand dieser vZTA) bedruckt, der in der Dose verpackt werden soll. Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): etwa 60 x 45 x 15 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zur Unterposition 7310 29 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI6706/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-18

Es handelt sich um annähernd quaderförmige Dosen aus Stahlblech mit abgerundeten Ecken und Kanten und mit aufklappbarem Deckel. Die Dosen weisen auf der Außenseite einen farbigen Überzug auf und sind mit detaillierten Angaben zum Inhalt (u. a. Menge, Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Hersteller) und einem Barcode versehen. Die Wanddicke beträgt weniger als 0,5 mm. Die Erzeugnisse dienen als Verkaufsverpackung für Nahrungsmittel. - Antragstellerangaben - Länge: ca. 8,7 cm; Breite: ca. 4,3 cm; Höhe: ca. 1,9 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zur Unterposition 7310 2910 der Kombinierten Nomenklatur.

ITBTIIT922104-2021-BTI0567Erteilt von ITGültig bis 2024-11-10

SCATOLA METALLICA DI FORMA RETTANGOLARE MUNITA DI COPERCHIO CORRISPONDENTE A CERNIERA. IL CORPO DELLA SCATOLA PRESENTA LA STAMPA DEL LOGO E ALTRI MOTIVI DI FANTASIA. L'ARTICOLO E' CONDIZIONATO PER LA VENDITA AL MINUTO INSIEME AD UN PACCO DI FETTE BISCOTTATE CHE VIENE CLASSIFICATO IN UNA ITV SEPARATA: ITV IT 922104-2021-0567-1. LO SPESSORE DELLE PARETI DEL PRODOTTO E' INFERIORE A 0,5 MM. DIMENSIONI DELL'OGGETTO: LARGHEZZA 23,5 CM, ALTEZZA 10 CM, LARGHEZZA 8 CM.

DEBTI23585/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-03

Es handelt sich um in etwa quaderförmige Dosen aus Stahlblech (Weißblech, Wanddicke weniger als 0,5 mm) mit abgerundeten Ecken. Die Erzeugnisse sind auf der Außenseite vollständig mit Farbe versehen, der aufklappbare Deckel ist mit Motiven und diversen Schriftzügen bedruckt. Auf dem Boden der Erzeugnisse sind weitere, detaillierte Verbraucherinformationen zum Inhalt (u. a. Menge, Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Händler und Barcode) angebracht. Die Erzeugnisse dienen als Verkaufsverpackung von Nahrungsmitteln (Bonbons) und sind in einem Umkarton aus Pappe verpackt. Abmessungen (Länge x Breite): etwa 9 cm x 11 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm" zur Unterposition 7310 29 10 der Kombinierten Nomenklatur. Eine gemeinsame Einreihung der Dosen und Bonbons als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen.

DEBTI52515/19-2Erteilt von DEGültig bis 2023-02-02

Zusammenstellung, bestehend aus drei Paar Socken und einer Dose aus Metall, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - die Dose stellt sich weder als Behältnis im Sinne der AV 5 a) noch als übliche Verpackung für Socken im Sinne der AV 5 b) dar, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit getrennte Einreihung aller Bestandteile, - Dose: -- annähernd würfelförmige Dose mit abnehmbarem Stülpdeckel, die auf den Außenflächen einen farbigen Überzug aufweist und deren Kanten (mit Ausnahme der Bodenkanten) abgerundet sind, -- aus laut Antrag Stahlblech mit einer Wanddicke von 0,23 mm, -- auf der Unterseite des Bodens mit einem Klebe-Etikett versehen, aus dem detaillierte Verbraucherinformationen (Art, Anzahl und Zusammensetzung der enthaltenen Waren, Marke, Artikelnummer, Pflegehinweise, etc.) hervor- gehen und auf dem sich ein Barcode befindet, -- in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 10,2 x 9,6 x 10 cm. "Andere Dosen aus Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7310

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu der vorhergehenden Position Behälter gehören, die ein Fassungsvermögen von mehr als 300 l haben und im Allgemeinen Teil ortsfester Einrichtungen (für Lager oder dergleichen) von Industrieunternehmen usw. sind, gehören zu dieser Position ausschließlich Behälter mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, die üblicherweise im Handelsverkehr zum Transport und zur Verpackung von Waren verwendet werden und die leicht transportierbar sind, sowie gewisse Behälter, die fest installiert werden. Größere Behälter dieser Art werden zum Transport und zur Verpackung von Erzeugnissen wie Teer, Pflanzen- und Mineralöle, Milch, Alkohol, Latex, Aetznatron, Calciumcarbid und andere chemische Erzeugnisse, Farbstoffe usw. …

Pos. 7310

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 757/2014 der Kommission vom 10. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 207/1) (RV L 757/14) Ein Kasten aus Stahl mit Abmessungen von etwa 22,5 × 16,5 × 5,5 cm, einer Wanddicke von mehr als 0,5 mm und einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l. Der Kasten verfügt über einen Deckel, der mit Hilfe von Scharnieren an ihm befestigt ist, und einen Verschluss an der gegenüberliegenden Seite der Scharniere. Auf der Seite des Verschlusses ist an der Ware ein Griff angebracht. Deckel und Unterseite des Kastens sind mit reliefartigen Bildern von Keksen und Comic-Zeichnungen von Tieren versehen. Im Inneren des Kastens sind keine Vorrichtungen angebracht. …

Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7310.29.10?

Die Zolltarifnummer 7310.29.10 umfasst Sammelbehälter, mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7310.29.10?

Der Drittlandszollsatz für 7310.29.10 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7310.29.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731029. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7310.29.10?

7310.29.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7310.29.10 im Zolltarif eingeordnet?

7310.29.10 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung > 731029 mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7310.29.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7310.29.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI41765/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7310.29.10 unter CBAM?

Ja. 7310.29.10 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ist 7310.29.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7310.29.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 8B001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7310.29.10?

KN-Code 7310.29.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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