Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7315.19: Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7315.19 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7315.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7315.19
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7315Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
  3. 7315.19Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7315.19

HS-Code7315.196 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7315

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst Ketten aus Gusseisen (normalerweise aus schmiedbarem Gusseisen), Eisen oder Stahl, ohne Rücksicht auf die Größe, die Herstellungsart oder ganz allgemein den Verwendungszweck. Sie umfasst Gelenkketten (z. B. Rollenketten, sog. geräuschlose Zahnketten, Gall'sche Ketten), nichtgelenkige Gliederketten einschließlich Stegketten, geschmiedet, gegossen, geschweißt, aus Blech und Bändern geschnitten oder gestanzt, aus Draht, usw. und Kugelketten. Zu dieser Position gehören: 1) Transmissionsketten für Zweiradfahrzeuge, Kraftfahrzeuge oder Maschinen; 2) Ankerketten, Anlegeketten (für Schiffe, Fässer, Langholz usw.), Zugketten aller Art, Ketten zum Anbinden (von Vieh, Hunden usw.), Gleitschutzketten für Kraftfahrzeuge; 3) Ketten für Metallmatratzen, Ziehketten (für Abwaschbecken, Toiletten usw.). …

Pos. 7315

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/646 DER KOMMISSION vom 15. April 2019 (ABl. EU Nr. L 110/10) (RV L 19/646) Kettengliedbaugruppe (sogenannte Gleiskette) aus Stahl, gegossen, bestehend aus Kettengliedern, die durch Verbinder miteinander verbunden sind. Die Glieder verfügen über gebohrte Löcher, mit deren Hilfe rechteckige Platten (sogenannte Kettenschuhe) befestigt werden, die bei der Gestellung nicht enthalten sind. Die Ware ist aufgrund ihrer Konstruktion und insbesondere aufgrund des Vorhandenseins der gebohrten Löcher, an denen die Kettenschuhe befestigt werden, als Raupenkette erkennbar (die sowohl dem Antrieb als auch als Träger der Maschine dient, die sich auf ihr fortbewegt), die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit Erdbewegungsmaschinen der Position 8429 bestimmt ist. Siehe Abbildung. …

Pos. 7315

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Einreihung von „Kettengliedern für Stetigförderer“ in den Zolltarif BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02, BFH/NV 2002, 1357 Bei den Waren handelt es sich um geschmiedete Gelenkkettenglieder aus Stahl in „Gabelform“, die an den Enden zur Aufnahme von Gelenkbolzen quer durchbohrt sind. Nach Anmerkung 1 Buchstabe g zu Abschnitt XVI KN gehören „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“ im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) nicht zu Abschn. XVI KN. Bei dieser Anmerkung handelt es sich um eine Ausweisungsvorschrift, so dass eine Zuordnung zu Kapitel 84 und 85 KN nicht in Betracht kommt. Vielmehr ist das Kapitel 73 KN einschlägig. Der Begriff „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“ ist nicht aus sich heraus, sondern „im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV“ zu verstehen. …

Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7315.19?

Die Zolltarifnummer 7315.19 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7315.19?

Der Drittlandszollsatz für 7315.19 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7315.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7315.19?

7315.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7315.19 im Zolltarif eingeordnet?

7315.19 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7315 Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7315.19?

Zu 7315.19 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7315.19?

HS-Unterposition 7315.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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