Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7326.90.30: Leitern und Trittschemel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7326.90.30 steht für Leitern und Trittschemel. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7326.90.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7326.90.30
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7326Andere Waren aus Eisen oder Stahl
  3. 7326.90andere
  4. 7326.90.30Leitern und Trittschemel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.30

HS-Code7326.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7326.90.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2025-000414Erteilt von PLGültig bis 2028-03-23

Składana drabinka dwustopniowa, wykonana ze stali malowanej proszkowo. Stopnie oraz nóżki pokryte antypoślizgowym tworzywem sztucznym (gumą). Produkt przeznaczony do użytku domowego. Nie jest to stały element wyposażenia mieszkania i dlatego nie jest meblem objętym pozycją 9403. Wymiary rozłożonego produktu: 52 x 47 x 82,5 cm. Masa: 4,2 kg. Opakowanie: karton z kolorową etykietą. Wymiary z opakowaniem: 90 x 47 x 4,5 cm.

DEBTI51891/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-05

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer klappbaren, dreistufigen Leiter aus einem Untergestell, einem mit einer Gasfeder ausgestatteten Klappmechanismus und zwei Befestigungsschienen, jeweils aus Stahl sowie Trittflächen aus Holz und aus zwei in der Länge und in der Tiefe spezifisch geformten Bügeln aus Stahl, die mit einer rutschsicheren Kunststoffummantelung versehen sind. Die Leiter und die Bügel sind dazu bestimmt, am Rahmen eines sogenannten Kommissionierwagens angebracht zu werden. Die Bügel werden paarweise in senkrechter Position oberhalb der Leiter montiert und dienen als Handgriffe zum Festhalten und Anlehnen während der Benutzung der Leiter. - Antragstellerangaben - Die Waren sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Leiter bestimmt aufgrund des Wertes und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Bei der aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzten Leiter bestimmt der Stahl aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl, Leitern" zur Unterposition 7326 9030 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15065/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Es handelt sich um dreistufige, klappbare Trittleitern, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell mit Haltegriffen und drei rechteckigen Trittflächen, aus Stahl. Die Trittflächen sind mit einer rutschsicheren Matte aus Kunststoff versehen. Die Erzeugnisse sind an den Fußenden mit Schutzkappen und an den Haltegriffen mit einer Ummantelung, jeweils aus Kunststoff, ausgestattet. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Leitern aus Stahl" zur Unterposition 7326 9030 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI45253/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-21

Es handelt sich um kegelstumpfförmige, zweistufige Erzeugnisse aus Stahlblech, bestehend aus einem rundum geschlossenen Unterteil und einem offenen, auf drei Beinen stehenden Oberteil, die fest miteinander verbunden sind und deren Oberseite mit einem rutschfesten Belag aus Kunststoff oder Kautschuk versehen ist. Die mit einem farbigen Überzug versehenen Erzeugnisse sind mit federgelagerten Rollen ausgestattet und dienen als fahrbare Trittschemel. Gesamthöhe (unbelastet): 44 cm; Durchmesser: max: 43,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl (Leitern und Trittschemel)" zur Unterposition 7326 90 30 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16988/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-26

Es handelt sich um kegelstumpfförmige, zweistufige Erzeugnisse aus Stahlblech, bestehend aus einem rundum geschlossenen Unterteil und einem offenen, auf drei Beinen stehenden Oberteil, die festmiteinander verbunden sind und deren Oberseite (Tritt) jeweils mit einem sog. rutschfesten Belag aus Kunststoff oder Kautschuk versehen ist. Die mit einem farbigen Überzug versehenen Erzeugnisse sind mit federgelagerten Rollen ausgestattet und dienen als fahrbare Trittschemel. Gesamthöhe (unbelastet): 44 cm; Durchmesser: max: 43,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl (Leitern und Trittschemel)" zur Unterposition 7326 90 30 der Kombinierten Nomenklatur.

SETIL 2013-7362Erteilt von SEGültig bis 2019-09-17

Husvagnstrappa Enkeltrappa med silvergrått lackerat stålstativ och ett fotsteg försett med halkskydd av plast. Trappan har enligt uppgift måtten 380 x 260 x 235 mm (B x D x H) och väger 2,0 kg. Trappan är avsedd att användas till en husvagn.

SETIL 2013-7363Erteilt von SEGültig bis 2019-09-17

Husvagnstrappa Enkeltrappa med silvergrått lackerat stålstativ och ett fotsteg tillverkat av träribbor. Trappan har enligt uppgift måtten 380 x 260 x 242 mm (B x D x H) och väger 2,3 kg. Trappan är avsedd att användas till en husvagn.

IE13NT-14-1582-1Erteilt von IEGültig bis 2019-07-29

ESCAPE LADDER, 85% STEEL PIPE, 14% STEEL CHAIN,1% PLASTIC CAPS

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7326

Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …

Pos. 7326

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Pos. 7326

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Pos. 7326

Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7326.90.30?

Die Zolltarifnummer 7326.90.30 umfasst Leitern und Trittschemel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7326.90.30?

Der Drittlandszollsatz für 7326.90.30 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7326.90.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 732690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7326.90.30?

7326.90.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7326.90.30 im Zolltarif eingeordnet?

7326.90.30 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl > 732690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7326.90.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7326.90.30 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2025-000414. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7326.90.30 unter CBAM?

Ja. 7326.90.30 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7326.90.30?

KN-Code 7326.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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