Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7403.19.00: Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, anderes

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7403.19.00 steht für Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7403.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7403.19.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 74KUPFER UND WAREN DARAUS
  2. 7403Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform
  3. 7403.19anderes
  4. 7403.19.00Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7403.19.00

HS-Code7403.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7403.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42306/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-10

Kupfer in Rohform; Drahtabschnitte Bei der Ware handelt es sich um ein Granulat aus Drahtabschnitten (sog. clippings) die aus raffiniertem Kupfer mit einem Kupferanteil von 99,99 % bestehen. Die Ware ist durch Zerschneiden von Drähten hergestellt worden. Den Angaben nach wird die Ware zur Herstellung von Elektroden in der Galvanotechnik verwendet. Es handelt sich aufgrund der unspezifischen Form nicht um erkennbare Kupferanoden der Position 7402. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform, raffiniertes Kupfer, anderes, in die Unterposition 7403 1900 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DE4925/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-18

Kupferwalzplatten Bei den Waren handelt es sich um im Strangussverfahren hergestellte quaderförmige Platten. Die Erzeugnisse bestehen nach den Angaben und der chemischen Analyse aus raffiniertem Kupfer mit Gehalten an Chrom (Cr) von 0,05 - 1,4 % bzw. 0,006 - 1,2 %. Die Platten werden im Warm- und Kaltwalzverfahren zu Blechen und Platten weiterverarbeitet. Die Waren sind als andere Rohform aus raffiniertem Kupfer in die Unterposition 7403 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE9661/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-12

Raffiniertes Kupfer in Rohform; Presslinge Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus ca. 80 % nicht legiertem Kupferpulver (Kupfergehalt 98,5% - 99,9%) und ca. 20 % Aluminiumpulver. Der Durchmesser beträgt ca. 90 mm, das Gewicht ca. 1250 g. Verwendet wird das Erzeugnis als Legierungszusatz zum Einbringen von Kupfer in Aluminiumschmelzen. Die Ware ist nach dem gewichtsmäßig überwiegenden Bestandteil als anderes raffiniertes Kupfer, in Rohform, in die Unterposition 7403 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE9660/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-12

Raffiniertes Kupfer in Rohform; Presslinge Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus ca. 75 % nicht legiertem Kupferpulver (Kupfergehalt 98,5% - 99,9%) und ca. 25 % Aluminiumpulver. Der Durchmesser beträgt ca. 40 mm, das Gewicht ca. 200 g. Verwendet wird das Erzeugnis als Legierungszusatz zum Einbringen von Kupfer in Aluminiumschmelzen. Die Ware ist nach dem gewichtsmäßig überwiegenden Bestandteil als anderes raffiniertes Kupfer, in Rohform, in die Unterposition 7403 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

PLPL-WIT-2011-00871Erteilt von PLGültig bis 2017-08-18

Miedź rafinowana w postaci prętowlewków, o zawartości 99,32% masy miedzi. Produkt jest uzyskany w procesie odlewania i nie poddany żadnej obróbce. Długość prętowlewków wynosi 1 m, pakowane są w wiązki o masie około 780 kg. Wyrób po przetopieniu służy do produkcji walcówki oraz katod miedzianych.

DE19112/13-1Erteilt von DEGültig bis 2014-02-24

Kupferwalzplatten Bei den Waren handelt es sich um im Strangussverfahren hergestellte quaderförmige Platten. Die Erzeugnisse bestehen nach den Angaben und der chemischen Analyse aus raffiniertem Kupfer mit Gehalten an Chrom (Cr) von 0,05 - 0,14 % bzw. 0,006 - 1,2 %. Die Platten werden im Warm- und Kaltwalzverfahren zu Blechen und Platten weiterverarbeitet. Die Waren sind als andere Rohform aus raffiniertem Kupfer in die Unterposition 7403 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEK/1056/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-17

Cu 80 Tablets. Bei der als "Cu 80 Tablets" bezeichneten Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus nicht legiertem Kupferpulver (Kupfergehalt 98,5% - 99,9%) und Aluminiumpulver. Der Durchmesser beträgt ca. 90 mm, das Gewicht ca. 1250 g. Der Anteil der Kupferpulvers mit ca. 80% überwiegt gewichtsmäßig. Verwendet wird das Erzeugnis als Legierungszusatz zum Einbringen von Kupfer in Aluminiumschmelzen. Danach handelt es sich zolltariflich um anderes raffiniertes Kupfer in Rohform.

SK41265/05/5219/235Erteilt von SKGültig bis 2011-07-11

Ide o tyče vyrobené z rafinovanej medi odlievaním do kokily alebo do kryštalizátora. Obsahujú najmenej 99,9 % hmotnosti medi. Ich rozmery sú nasledovné: priemer 205 alebo 245 mm, dĺžka 3660 mm. Nie sú inak opracované ako odrezaním koncov na odstránenie vád z odlievania. Sú určené na ďalšie opracovanie rezaním, lisovaním za tepla a ťahaním na drôty, rúry, tyče a profily.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform, wie sie in Anmerkung 1 a) bzw. 1 b) zu diesem Kapitel definiert sind. Raffiniertes Kupfer mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr wird durch elektrolytische Raffination, elektrolytische Extraktion oder durch chemische oder Feuerraffination gewonnen. Anderes raffiniertes Kupfer (mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr) wird normalerweise hergestellt, indem dem obengenannten raffinierten Kupfer ein oder mehrere Elemente bis zu den in der Tabelle zur Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel genannten Höchstgrenzen zugesetzt werden. …

Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7403.19.00?

Die Zolltarifnummer 7403.19.00 umfasst Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7403.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 7403.19.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7403.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7403.19.00?

7403.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7403.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

7403.19.00 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform > 740319 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7403.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7403.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI42306/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7403.19.00?

KN-Code 7403.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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