Zolltarifnummer 7403.29: Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7403.29 steht für Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7403.29 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7403.29
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7403.29
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kupferlegierung in Rohform Bei der Ware handelt es sich um im Gussverfahren ohne weitere Bearbeitung hergestellte massive metallische Erzeugnisse mit gleichbleibendem runden, quadratischen, rechteckigen oder sechseckigen Querschnitt (Durchmesser bis maximal 400 mm). Die Längen betragen überwiegend 3 m. Die Oberfläche ist roh, rauh mit Oxidschicht und weist für das Herstellverfahren typische Gießspuren (Strangguss) auf. Laut Angaben handelt es sich um eine andere Kupfer-Legierung als Messing oder Bronze. Die Ware ist als eine andere Kupfer-Legierung, in Rohform, in die Unterposition 7403 29 des Harmonisierten Systems einzureihen.
Kupferlegierung in Rohform Bei der Ware handelt es sich um im Gussverfahren ohne weitere Bearbeitung hergestellte massive metallische Erzeugnisse mit gleichbleibendem runden, quadratischen, rechteckigen oder sechseckigen Querschnitt (Durchmesser bis maximal 400 mm). Die Längen betragen überwiegend 3 m. Die Oberfläche ist roh, rauh mit Oxidschicht und weist für das Herstellverfahren typische Gießspuren (Strangguss) auf. Laut Angaben handelt es sich um eine andere Kupfer-Legierung als Messing oder Bronze. Die Ware ist als eine andere Kupfer-Legierung, in Rohform, in die Unterposition 7403 29 des Harmonisierten Systems einzureihen.
Gegossene Bolzen aus Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen Bei der als gegossene Bolzen (Gussbolzen) aus Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen bezeichneten Ware handelt es sich um im Strangussverfahren ohne weitere Bearbeitung hergestellte massive metallische Erzeugnisse mit einem kreisförmigen Querschnitt (Durchmesser ca. 220 mm) und Längen von ca. 0,5 - 2 m. Die Oberfläche ist rauh mit Oxidschicht und weist für das Herstellverfahren typische Gießspuren auf. Zur Beschreibung der Zusammensetzung wurde eine Spezifikation vorgelegt. Danach handelt es sich um eine Kupfer-Nickel-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt von min. 42% - max. 70%. Der Nickelgehalt beträgt min. 5% und max. 20% und der Zinkgehalt beträgt mehr als 1% und max. 41%. Weitere Elemente können enthalten sein. Danach handelt es sich um eine andere Kupfer-Legierung (hier Kupfer-Nickel-Zink-Legierung; Neusilber) in Rohform.
Gegossene Bolzen aus Kupfer-Nickel-Legierungen Bei der als gegossene Bolzen (Gussbolzen) aus Kupfer-Nickel-Legierungen bezeichneten Ware handelt es sich um im Strangussverfahren ohne weitere Bearbeitung hergestellte massive metallische Erzeugnisse mit einem kreisförmigen Querschnitt (Durchmesser ca. 220 mm) und Längen von ca. 0,5 - 2 m. Die Oberfläche ist rauh mit Oxidschicht und weist für das Herstellverfahren typische Gießspuren auf. Zur Beschreibung der Zusammensetzung wurde eine Spezifikation vorgelegt. Danach handelt es sich um eine Kupfer-Nickel-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Der Nickelgehalt beträgt mehr als 1% und der Zinkgehalt beträgt 1% oder weniger. Weitere Elemente können enthalten sein, sofern der Nickelgehalt gegenüber jedem dieser Elemente gewichtsmäßig überwiegt. Danach handelt es sich um eine andere Kupfer-Legierung (hier Kupfer-Nickel-Legierung) in Rohform.
Gegossene Bolzen aus Kupfer-Legierungen (niedriglegiertes Kupfer) Bei der als gegossene Bolzen (Gussbolzen) aus niedriglegiertem Kupfer bezeichneten Ware handelt es sich um im Strangussverfahren ohne weitere Bearbeitung hergestellte massive metallische Erzeugnisse mit einem kreisförmigen Querschnitt (Durchmesser ca. 220 mm) und Längen von ca. 0,5 - 2 m. Die Oberfläche ist rauh mit Oxidschicht und weist für das Herstellverfahren typische Gießspuren auf. Zur Beschreibung der Zusammensetzung wurde eine Spezifikation vorgelegt. Danach handelt es sich um eine Kupfer-Legierung mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt von min. 95% bis max. 99%. Als Legierungselemente können Blei: max. 2%: Aluminium: max. 0,5%; Nickel: max. 3%; Eisen: max. 3%; Mangan: max. 2%; Silicium: max. 2,5% und Phosphor: max. 0,5% enthalten sein. Mindestens eines der Elemente Eisen, Mangan, Silicium und Nickel ist mit einem Gehalt von 0,5% oder mehr enthalten, ohne dass Nickel gegenüber jedem der anderen enthaltenen Elemente gewichtsmäßig überwiegt. Danach handelt es sich um eine andere Kupfer-Legierung in Rohform.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform, wie sie in Anmerkung 1 a) bzw. 1 b) zu diesem Kapitel definiert sind. Raffiniertes Kupfer mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr wird durch elektrolytische Raffination, elektrolytische Extraktion oder durch chemische oder Feuerraffination gewonnen. Anderes raffiniertes Kupfer (mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr) wird normalerweise hergestellt, indem dem obengenannten raffinierten Kupfer ein oder mehrere Elemente bis zu den in der Tabelle zur Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel genannten Höchstgrenzen zugesetzt werden. …
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7403.29?
Die Zolltarifnummer 7403.29 umfasst Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7403.29?
Der Drittlandszollsatz für 7403.29 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7403.29?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7403.29?
7403.29 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7403.29 im Zolltarif eingeordnet?
7403.29 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7403.29?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7403.29 erfasst, zum Beispiel DE11767/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7403.29?
HS-Unterposition 7403.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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