Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0: Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0 steht für Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7406.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7406.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Flitter aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um goldfarbenen Flitter, welcher den Angaben nach aus Kupfer besteht. Die Ware wurde durch regelloses Zerreiben von Kupferfolien hergestellt. Form oder Größe der Flitter sind unregelmäßig. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht und in Packungen zu je 5 g verpackt. Die Ware wird zu Dekorationszwecken als Blattgoldersatz verwendet. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Flitter aus Kupfer in den Codenummer 7406 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Pulver aus Kupfer mit Lamellenstruktur Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um versilbertes, lamellenförmiges Pulver aus Feinkupfer (99,9 %), das mit einem Anteil von mehr als 90 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgeht. Verwendet wird die Ware als leitfähiges Pigment. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Kupfer, mit Lamellenstruktur in die Codenummer 7406 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Bronzepigmentpulver Bei der Ware handelt es sich um kleine, glitzernde dünne Bronze-farbene Metallblättchen in einer Kunststoffdose. Das Erzeugnis wird als Bronzepigmentpulver verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Kupfer, Pulver mit Lamellenstruktur, in die Unterposition 7406 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Pulver aus Kupfer mit 2 % Paraffinöl Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein hellrotes, metallisches, leicht klumpiges Pulver, in einer Original-Blechdose, deklarierter Inhalt: 50 g. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus Kupferpulver mit ca. 2 % Paraffinöl. Es wird durch Mahlung von Kupferpulver hergestellt und weist eine Lamellenstruktur und einen mittleren Teilchendurchmesser von ca. 20 µm auf. Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Schmierpasten verwendet. Die Ware ist als Pulver aus Kupfer, mit Lamellenstruktur, in die Unterposition 7406 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7406 2000: Pulver mit Lamellenstruktur sind unter dem Mikroskop erkennbar. Sie sind nicht fühlbar, meist glänzend, etwas fettig und werden im Allgemeinen als Farbpigmente verwendet. Flitter sind mit bloßem Auge oder mit der Lupe erkennbar. Sie haben die Form von kleinen, feinen, unregelmäßigen Schuppen und werden im Allgemeinen zum Bestäuben verwendet.
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0 umfasst Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7406.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7406.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7406.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0?
7406.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7406.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7406.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7406 Pulver und Flitter, aus Kupfer > 740620 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7406.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7406.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27694/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7406.20.00.00.0?
Warennummer 7406.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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