Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0: Bleche und Bänder, aus anderen Kupferlegierungen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0 steht für Bleche und Bänder, aus anderen Kupferlegierungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7409.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7409.90.00.00.0
Drittlandszoll
4,8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 74KUPFER UND WAREN DARAUS
  2. 7409Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm
  3. 7409.90aus anderen Kupferlegierungen
  4. 7409.90.00.00.0Bleche und Bänder, aus anderen Kupferlegierungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0

HS-Code7409.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7409.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7409.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7409.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33942/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

Lotplättchen aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um quadratische, metallische Plättchen aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit den Abmessungen 14 mm x 14 mm x 0,6 mm. Die Legierung besteht aus 71 % Kupfer, 25 % Mangan und 4 % Nickel. Die Plättchen werden aus Bändern auf die entsprechende Größe zugeschnitten. Sie werden zum Verlöten von Metallen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Bleche aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm, aus anderen Kupferlegierungen, in die Unterposition 7409 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI27580/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-14

Lotplättchen aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um quadratische, metallische Plättchen aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit den Abmessungen 14 mm x 14 mm x 0,6 mm. Die Legierung besteht aus 71% Kupfer, 25% Mangan und 4% Nickel. Die Plättchen werden aus Bändern auf die entsprechende Größe zugeschnitten. Sie werden zum Verlöten von Metallen verwendet. Die Ware ist als Bleche aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm, aus anderen Kupferlegierungen, in die Unterposition 7409 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE15371/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-02

Lotplättchen aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um quadratische, metallische Plättchen aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit den Abmessungen 14 x 14 x 0,6 mm. die Legierung besteht aus 71% Kupfer, 25% Mangan und 4% Nickel. die Plättchen werden aus Bändern auf die entsprechende Größe zugeschnitten und zum Verlöten von Metallen verwendet. Die Ware ist als Bleche aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm, aus anderen Kupferlegierungen in die Unterposition 7409 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7409

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die Erzeugnisse, die durch Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden und deren Dicke mehr als 0,15 mm beträgt. Bleche und Bänder werden im Allgemeinen durch Warm- oder Kaltwalzen bestimmter Erzeugnisse der Pos. 7403 hergestellt; Bänder können auch durch Zerschneiden von Blechen hergestellt werden. Diese Waren verbleiben in dieser Position, selbst wenn sie bearbeitet (z. B. anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, geriffelt, gerillt, poliert, überzogen, geprägt oder an den Kanten abgerundet) sind, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden (siehe Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV). Die Dickenbegrenzung von 0,15 mm schließt Überzugschichten (Lack usw.) mit ein. …

Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0 umfasst Bleche und Bänder, aus anderen Kupferlegierungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7409.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7409.90.00.00.0 beträgt 4,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7409.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 740990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0?

7409.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7409.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7409.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7409 Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm > 740990 aus anderen Kupferlegierungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7409.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7409.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33942/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7409.90.00.00.0?

Warennummer 7409.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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