Zolltarifnummer 7410.21.00.55: Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7410.21.00.55 steht für Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, — ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, — mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, — mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, — mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7410.21.00.55 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7410.21.00.55
- Drittlandszoll
- 5,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 74KUPFER UND WAREN DARAUS
- 7410Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger
- 7410.21aus raffiniertem Kupfer
- 7410.21.00auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer
- 7410.21.00.55Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, — ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, — mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, — mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, — mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7410.21.00.55
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A003bManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kupferfolie auf einer Unterlage Bei der Ware handelt es sich um ein zusammengesetztes, mehrschichtiges, rechteckiges Flacherzeugnis. Der Mehrschichtaufbau besteht aus einer Lage Epoxidharz, welches mit Glasfasergewebe verstärkt ist und beidseitig mit einer Folie aus Kupfer versehen ist. Die Folie aus raffiniertem Kupfer hat auf jeder Seite eine Dicke von 18µm, 35µm, 70µm oder 105 µm und ist auf beiden Seiten gleich dick. Die Gesamtdicke der Ware liegt zwischen 0,90 mm und 3,20 mm. Sie hat eine Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz und eine Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr. Die Ware dient den Angaben nach als Grundmaterial für die Herstellung von Leiterplatten. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer, Platten, bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC- TM-650 2.5.5.2, mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr in den TARIC-Code 7410 2100 55 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Kupferfolie auf einer Unterlage Bei der Ware handelt es sich um ein zusammengesetztes, mehrschichtiges, rechteckiges Flacherzeugnis. Der Mehrschichtaufbau besteht aus einer Lage Epoxidharz, welches mit Glasfasergewebe verstärkt ist und beidseitig mit einer Folie aus Kupfer versehen ist. Die Folie aus raffiniertem Kupfer hat auf jeder Seite eine Dicke von 18µm, 35µm, 70µm oder 105 µm und ist auf beiden Seiten gleich dick. Die Gesamtdicke der Ware liegt zwischen 0,90 mm und 3,20 mm. Sie hat eine Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz und eine Kriechstromfestigkeit (von µ-Wert) 600 oder mehr. Die Ware dient den Angaben nach als Grundmaterial für die Herstellung von Leiterplatten. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer, Platten, bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC- TM-650 2.5.5.2, mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr in den TARIC-Code 7410 2100 55 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7410 21: 1. Tafeln und Platten aus Phenol-Formaldehydharz, auf die auf einer oder beiden Seiten ein Blech, Band oder eine Folie aus raffiniertem Kupfer aufgebracht wird, zum Herstellen von so genannten gedruckten elektrischen Schaltungen, wobei das Blech, das Band oder die Folie den Charakter der Ware bestimmt (elektrischer Leiter).
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7410.21.00.55?
Die Zolltarifnummer 7410.21.00.55 umfasst Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, — ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, — mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, — mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, — mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7410.21.00.55?
Der Drittlandszollsatz für 7410.21.00.55 beträgt 5,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7410.21.00.55?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741021. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7410.21.00.55?
7410.21.00.55 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7410.21.00.55 im Zolltarif eingeordnet?
7410.21.00.55 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger > 741021 aus raffiniertem Kupfer > 74102100 auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7410.21.00.55?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7410.21.00.55 erfasst, zum Beispiel DEBTI25223/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7410.21.00.55 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7410.21.00.55 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7410.21.00.55?
TARIC-Code 7410.21.00.55 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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