Zolltarifnummer 7418.10.90: Haushaltsartikel, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7418.10.90 steht für Haushaltsartikel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7418.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7418.10.90
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 74KUPFER UND WAREN DARAUS
- 7418Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer
- 7418.10Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen
- 7418.10.90Haushaltsartikel, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7418.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Abfallbehälter in verschiedenen Farben, bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse aus Aluminium und einem klappbaren Deckel aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), der mittels eines Scharniers aus Messing mit dem Gehäuse verbunden ist, einem mit Aussparungen versehenen Boden aus Messing sowie einem Inneneimer aus Kunststoff. Der Abfalleimer weist am unteren Ende ein Pedal aus Messing mit zum Deckel führendem Klappmechanismus aus nicht rostendem Stahl und Messing auf. Die Erzeugnisse dienen als Abfallbehälter im Haushalt und sind einzeln in einem Karton verpackt. Abmessungen (Höhe x Durchmesser): etwa 29 cm x 21 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Erzeugnisse wird aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes durch die unedlen Metalle bestimmt. Messing herrscht gegenüber alle anderen unedlen Metallen gewichtsmäßig vor. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel aus Kupfer" zur Unterposition 7418 1090 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine kreisrunde, flache, aus unedlem Metall (Messing) gefertigte Ware von rd. 7 cm Durchmesser, mit Verzierungen am Rand, mittig im Durchmesser von rd. 5,4 cm flach. Die Ware ist in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Laut Antragsteller soll das Erzeugnis als Medaille verwendet werden. Keine Medaille der Position 7117, da keine Öse oder andere Aufhängevorrichtung aufweisend. Keine Ware der Position 8306 (kein Ziergegenstand aus unedlem Metall), da von "neutraler" Form, ohne bedeutsame Zierwirkung. Das Erzeugnis ist universell verwendbar, aufgrund von Größe und Form z. B. als Untersetzter für Gläser. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel aus Kupfer (Messing)" zur Unterposition 7418 1090 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu den Pos. 7321, 7323 und 7324 gelten sinngemäß für diese Position. Zu dieser Position gehören u. a. Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art aus Kupfer, z. B. kleine Geräte wie Benzinkocher, Petroleumkocher, Spirituskocher und Kocher für ähnliche Brennstoffe, die üblicherweise im Haushalt, auf der Reise und beim Camping verwendet werden. Zu dieser Position gehören auch Geräte für den Haushalt von der in den Erläuterungen zu Pos. 7322 beschriebenen Art. Nicht zu dieser Position gehören: a) Haushaltsartikel mit Werkzeugcharakter (Kapitel 82) (siehe Erläuterungen zu Pos. 7323). b) Lötlampen (Pos. 8205). c) Schneidwaren, sowie Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. (Pos. 8211 bis 8215). d) Ziergegenstände der Pos. 8306. …
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7418.10.90?
Die Zolltarifnummer 7418.10.90 umfasst Haushaltsartikel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7418.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 7418.10.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7418.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7418.10.90?
7418.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7418.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
7418.10.90 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7418 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer > 741810 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7418.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7418.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI47840/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7418.10.90?
KN-Code 7418.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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