Zolltarifnummer 7418.20.00: Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7418.20.00 steht für Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7418.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7418.20.00
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 74KUPFER UND WAREN DARAUS
- 7418Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer
- 7418.20Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon
- 7418.20.00Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7418.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Erzeugnisse, bestehend aus einer Stange mit kreisrundem Querschnitt aus einer verchromten Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing), die mit einer verstellbaren Vorrichtung zur Aufnahme eines Brausekopfes und an den Enden jeweils mit einer quaderförmigen Vorrichtung zur Befestigung an der Wand ausgestattet ist. Sie dienen als Brausestangen im Sanitärbereich. - Antragstellerangaben - Abmessungen: Länge: 70 cm, Durchmesser: 1 , 2 cm. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit entsprechendem Befestigungsmaterial in einer Sichtverpackung mit bedruckter Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitärartikel aus Kupfer" zur Unterposition 7418 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um stabförmige, verchromte Erzeugnisse (Durchmesser: etwa 2,5 cm) aus einer Kupfer-Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupferanteil (Messing), die zu einem Ende hin seitlich mit zahlreichen Spritzöffnungen mit Kunststoffnoppen versehen sind. Am anderen Ende befindet sich ein Außengewinde zum Anschließen eines Schlauches (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Waren weisen keinen Verstellmechanismus für verschiedene Strahlarten auf. Sie dienen im Sanitärbereich als Handbrausen. Länge: etwa 21 cm. - Antragstellerangaben - Kupfer bestimmt insbesondere aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitärartikel aus Kupfer" zur Unterposition 7418 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um stabförmige, verchromte Erzeugnisse aus einer Kupfer-Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupferanteil (Messing), die zu einem Ende hin seitlich zahlreiche Spritzöffnungen mit Silikonnoppen für eine einzige Strahlart aufweisen. Am anderen Ende befindet sich ein Außengewinde zum Anschließen eines Schlauches (nicht Gegenstand dieser vZTA). Das Waren dienen im Sanitärbereich als sog. Stabbrausen. Länge: 22,6 cm. - Antragstellerangaben - Kupfer bestimmt insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitärartikel aus Kupfer" zur Unterposition 7418 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Dispositif destiné à l'évacuation des lavabos, vasque et lave-mains consistant en une bonde en laiton avec bouchon muni d'une chaînette ou avec grille selon les modèles. Les bondes sont équipés de joints en élastomère et conditionnées en sachet plastique.
Sog. Verteiler für eine Deckenbrause aus Messing: Es handelt sich um einen sog. Verteiler für eine nicht strahlverstellbare Deckenbrause aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) mit einem Durchmesser 45 mm. Mittig ist die Ware zu einer 16,5 mm hohen "Hülse" ausgearbeitet. Der sog. Verteiler verfügt über oktogonal gebohrte Wasserkanäle und dient zur Verteilung von Wasser für den Strahlbildner (nicht Gegenstand der vZTA). - Antragstellerangaben - Aufgrund der fehlenden Verstellmöglichkeit handelt es sich nicht um ein "Teil eines Apparates zum Verspritzen von Flüssigkeiten" der Position 8424. Die Deckenbrause ist kein Teil einer Armatur der Position 8481; somit kann der Verteiler als Teil der Deckenbrause auch kein Teil einer Armatur sein. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als "Sanitärartikel und Teile davon, aus Kupfer" in die Unterposition 7418 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Dle deklarovaných údajů se jedná o nástěnný držák na toaletní papír, vyrobený z pochromované mosazi.
Bei dem sog. „Brausearm“ handelt es sich um ein zylinderförmiges Hohlerzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) mit einer Länge von etwa 310 mm und einem Durchmesser von etwa 21 mm. Das Erzeugnis weist an einem Ende ein ½ Zoll Außengewinde auf. An dem anderen Ende befindet sich ein ½ Zoll Außengewinde, das als Schlüsselfläche (SW 17) parallel an zwei Seiten abgeflacht ist. Die Brausearme werden zum Anschließen einer Kopfbrause an einen Deckenauslauf (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung als Rohr in die Position 7411 kommt aufgrund der weitergehenden Bearbeitung (Schlüsselfläche) nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitärartikel und Teile davon, aus Kupfer" zur Unterposition 7418 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, verchromte Erzeugnisse aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt, bestehend aus einem Rohr mit kreisrundem Querschnitt (Länge x Durchmesser: etwa 310 x 21 mm) und einer quadratischen Abdeckrosette (Länge x Breite x Höhe: etwa 65 x 65 x 10 mm) mit kreisrunder mittigen Lochung (Durchmesser: etwa 21,6 mm) zum Aufschieben auf das Rohr. Das Rohr ist an einem Ende mit einem ½ Zoll Außengewinde ausgestattet. An dem anderen Ende weist es ein ½ Zoll Außengewinde auf und ist auf dem Außengewinde zweiseitig als Schlüsselfläche (SW 17) abgeflacht. Die als Brausearme bestimmte Erzeugnisse werden an einen Deckenauslauf und eine Kopfbrause (beide nicht Gegenstand der vZTA) angeschlossen. Sie sind in einem Karton verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitärartikel aus Kupfer" zur Unterposition 7418 2000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu den Pos. 7321, 7323 und 7324 gelten sinngemäß für diese Position. Zu dieser Position gehören u. a. Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art aus Kupfer, z. B. kleine Geräte wie Benzinkocher, Petroleumkocher, Spirituskocher und Kocher für ähnliche Brennstoffe, die üblicherweise im Haushalt, auf der Reise und beim Camping verwendet werden. Zu dieser Position gehören auch Geräte für den Haushalt von der in den Erläuterungen zu Pos. 7322 beschriebenen Art. Nicht zu dieser Position gehören: a) Haushaltsartikel mit Werkzeugcharakter (Kapitel 82) (siehe Erläuterungen zu Pos. 7323). b) Lötlampen (Pos. 8205). c) Schneidwaren, sowie Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. (Pos. 8211 bis 8215). d) Ziergegenstände der Pos. 8306. …
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7418.20.00?
Die Zolltarifnummer 7418.20.00 umfasst Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7418.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 7418.20.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7418.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7418.20.00?
7418.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7418.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
7418.20.00 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7418 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer > 741820 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7418.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7418.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23164/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7418.20.00?
KN-Code 7418.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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