Zolltarifnummer 7419.80.30: Federn
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7419.80.30 steht für Federn. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7419.80.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 74. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7419.80.30
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7419.80.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle poskytnutých údajů se jedná o spirálovou tlačnou pružinu o průměru 7,9 mm a tloušťce 0,08 – 0,12 mm. Pružina je určena pro použití v tepelném spínači, kde zajišťuje návrat kontaktů a bimetalového disku po klesnutí teploty zpět do sepnuté polohy. Vyvíjí tlak na kontaktní disk k pevným kontaktům ve spínači, čímž zajišťuje průtok vysokého proudu bez přehřívání, minimalizuje přechodový odpor a brání jiskření. Pružina je vyrobena ze slitiny mědi (cca 97–98 %) a beryllia.
Een zogenoemde schuine of gekantelde spiraalveer met –volgens opgave– onder andere de volgende kenmerken: - voor gebruik in elektrische geleidende en EMI-afschermende toepassingen zoals vergrendeling, vasthouden, centreren, geleiding EMI/RFI-afscherming, aarding of tolerantiecompensatie vereisen; - vervaardigd van beryllium-koper of zirkonium koper al dan niet gegalvaniseerd tin of nikkel; - in de vorm van een ringvormige spiraalveer; - in verschillende afmetingen.
Es handelt sich um annähernd omega-förmige Druckfedern aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt, die durch Stanzen und Biegen aus Bandmaterial hergestellt sind und die nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren, ohne dass ihre Widerstandsfähigkeit darunter leidet. Die Oberfläche der Federn ist teilweise versilbert. Die Erzeugnisse werden für Halbleitermodule als Kontaktfedern verwendet und dienen dem Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Druck mittels Federkraft. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Federn aus Kupfer" zur Unterposition 7419 8030 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8536, da Federn gemäß Anmerkung 2 Absatz 1 b) zu Abschnitt XV als "Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit" gelten und gemäß Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XVI nicht zum Abschnitt XVI (Kap. 85) gehören.
Es handelt sich um vollständig aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt gefertigte Erzeugnisse, in Form eines länglichen, flachen Blechabschnitts, der an einem Ende in etwa V-förmig umgebogen und mit einer V-förmigen Ausformung versehen ist. Das andere Ende ist annähernd U-förmig ausgeformt und weist eine kreisrunde Lochung auf. Die Waren kehren nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurück, ohne dass ihre Widerstandsfähigkeit darunter leidet. Sie werden als sog. Kontaktfedern verwendet und dienen dem Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen zwei Batterien durch Druck mittels Federkraft nach Einbau in das Batteriefach einer medizinischen Stirnlampe. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Federn aus Kupfer" zur Unterposition 7419 8030 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8536, da Federn als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gemäß Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XVI i. V. m. Anmerkung 2 Absatz 1 b) zu Abschnitt XV nicht zu Abschnitt XVI (Kap. 85) gehören.
Es handelt sich um vollständig aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt gefertigte Erzeugnisse, die zu einem Ende hin eine flache, rechteckige Form aufweisen und mit einer kreisrunden Lochung versehen sind. Das andere Ende ist zu zwei spiegelbildlich angeordneten, gewinkelten Schenkeln (sog. Kontaktseiten) aus Blech ausgeformt. Die sog. Kontaktseiten kehren nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Form zurück und halten dadurch einen sog. Messerkontakt eines steckbaren Relais (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingeklemmt und kontaktiert. Die flache Seite der Erzeugnisse wird auf einer Leiterplatte angebracht. Länge: ca. 10,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Kupfer, Federn" zur Unterposition 7419 8030 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Kupfer-Beryllium-Legierung) gefertigte Blechabschnitte mit annähernd rechteckigem Umriss und mit abgewinkelten Teilbereichen, die nach Belastung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren, ohne dass ihre Widerstandsfähigkeit darunter leidet. Die Waren werden als Kontaktfedern (Batteriekontakt) verwendet und dienen nach Montage auf einer Leiterplatte dem Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Druck mittels Federkraft. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Federn aus Kupfer" zur Unterposition 7419 8030 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8536, da Federn als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gemäß Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XVI i. V. m. Anmerkung 2 Absatz 1 b) zu Abschnitt XV nicht zu Abschnitt XVI (Kap. 85) gehören.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7419.80.30?
Die Zolltarifnummer 7419.80.30 umfasst Federn. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7419.80.30?
Der Drittlandszollsatz für 7419.80.30 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7419.80.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 741980. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7419.80.30?
7419.80.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7419.80.30 im Zolltarif eingeordnet?
7419.80.30 steht in dieser Hierarchie: 74 KUPFER UND WAREN DARAUS > 7419 Andere Waren aus Kupfer > 741980 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7419.80.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7419.80.30 erfasst, zum Beispiel CZBTI37/341562/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7419.80.30?
KN-Code 7419.80.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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