Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0: Pulver ohne Lamellenstruktur

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0 steht für Pulver ohne Lamellenstruktur. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7603.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7603.10.00.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7603Pulver und Flitter, aus Aluminium
  3. 7603.10Pulver ohne Lamellenstruktur
  4. 7603.10.00.00.0Pulver ohne Lamellenstruktur

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0

HS-Code7603.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7603.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7603.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7603.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C002aMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:
  • 0008Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI58932/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Pulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Pulver aus einer Aluminiumlegierung. Die Partikelgröße liegt zwischen 20 µm und 63 µm. Die Ware wird den Angaben nach zur additiven Fertigung vor allem im Bereich der Luft- und Raumfahrt verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Codenummer 7603 1000 00 0 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI58498/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Pulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Pulver aus einer Aluminiumlegierung (AlSi10Mg). Das Pulver weist eine Partikelgröße von weniger als 1 mm auf. Das Pulver weist keine Lamellenstruktur auf. Die Ware wird den Angaben nach in der Luft- und Raumfahrt und der Automobilindustrie verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Codenummer 7603 1000 00 0 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI58489/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Pulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Pulver aus Aluminium. Die kugelförmigen Partikel sind oberflächlich mit Silber beschichtet. Die Ware wird den Angaben nach zur Herstellung von leitfähigen Kleb- und Dichtstoffen, Beschichtungen zur elektromagnetischen Abschirmung, Heizelementen und gedruckter Elektronik verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Codenummer 7603 1000 00 0 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI48754/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Aluminiumpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Aluminiumpulver, nach den Angaben hergestellt aus Reinaluminium mit einem Aluminiumgehalt von mehr als 99,5 GHT. Die Ware kennzeichnet sich als graues, geruchloses Pulver. Die durchschnittliche Korngröße der spärischen (kugelförmigen) Partikel ist mit 40 µm angegeben. Die Ware wird als Füllstoff in Wärmeleitmedien (Klebstoffen, Pads und Harzen) verwendet. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver und Flitter, aus Aluminium, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Unterposition 7603 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE4242/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-23

Thermisches Spritzpulver aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein feines graues Pulver aus Aluminium (charakterbestimmend), Polyester, Silicium und ggf. Bornitrid. Das Pulver liegt in Korngrößen von max. 125+/-11 µm vor. Das Erzeugnis wird zur oberflächlichen Beschichtung von Werkstücken als thermisches Spritzpulver verwendet. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Aluminium ohne Lamellenstruktur in die Unterposition 7603 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver aus Aluminium, wie sie durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert werden, und Flitter aus Aluminium. Diese Erzeugnisse entsprechen im Allgemeinen denen aus Kupfer, daher gelten die Erläuterungen zu Pos. 7406 sinngemäß für diese Position. Jedoch werden Pulver und Flitter aus Aluminium auch in der Pyrotechnik, in der Aluminothermie, zum Schutz anderer Metalle durch metallische Zementation (Alitieren), in Raketenantrieben und als Zusatzmittel für Zellbeton verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Pulver und Flitter, aus Aluminium, die zubereitete Farben sind, z. B. solche, die Farbstoffen beigemengt sind oder in Suspensionen, Dispersionen oder Pasten mit einem Binde- oder Lösemittel aufgemacht sind (Kap. 32). b) Pellets aus Aluminium (Pos. 7601). c) Zugeschnittener Flitter aus Aluminium (Pos. 8308).

Pos. 7603

Zu Unterposition 7603 10: 1. Pulver, nicht gesintert, aus Aluminiumkörnern, die mit Aluminiumoxid überzogen sind, mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 7 bis 14 %.

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0 umfasst Pulver ohne Lamellenstruktur. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7603.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7603.10.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7603.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0?

7603.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7603.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7603.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium > 760310 Pulver ohne Lamellenstruktur. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7603.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7603.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI58932/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7603.10.00.00.0 unter CBAM?

Ja. 7603.10.00.00.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ist 7603.10.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7603.10.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002a, 1C002c, 1C111, 0008, 1C111. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7603.10.00.00.0?

Warennummer 7603.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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