Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7603.20.00.00: Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7603.20.00.00 steht für Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7603.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7603.20.00.00
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7603Pulver und Flitter, aus Aluminium
  3. 7603.20Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter
  4. 7603.20.00.00Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7603.20.00.00

HS-Code7603.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7603.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7603.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C002aMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI31/074492/2025-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2028-04-13

Dle deklarovaných údajů se jedná o hliníkový prášek lamelární struktury, který se používá jako přísada do hnacích složí elektrických iniciátorů utahovačů bezpečnostních pásů automobilů. Prášek obsahuje > 96 % hm. hliníku, je pasivovaný kyselinou stearovou v množství ≤ 4 % hm.

DEBTI58764/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-10

Flitter aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um goldfarbene Flitter, die den Angaben nach aus Aluminium bestehen. Die Ware wurde aus regellos zerriebenen Aluminiumfolien hergestellt. Die Flitter weisen keine regelmäßige Form oder Größe auf. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht und in Packungen á 1,5 g verpackt. Die Ware wird zu Dekorationszwecken als Blattgoldersatz verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Flitter aus Aluminium in den TARIC-Code 7603 2000 00 eingereiht.

CZBTI40/082729/2018-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2021-09-05

Dle deklarovaných údajů se jedná o hliníkový prášek lamelární struktury, který se používá jako přísada do hnacích složí elektrických iniciátorů utahovačů bezpečnostních pásů automobilů. Prášek obsahuje více než 96 % hm. hliníku.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7603

Zu Unterposition 7603 2000: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7406 2000.

Pos. 7603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver aus Aluminium, wie sie durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert werden, und Flitter aus Aluminium. Diese Erzeugnisse entsprechen im Allgemeinen denen aus Kupfer, daher gelten die Erläuterungen zu Pos. 7406 sinngemäß für diese Position. Jedoch werden Pulver und Flitter aus Aluminium auch in der Pyrotechnik, in der Aluminothermie, zum Schutz anderer Metalle durch metallische Zementation (Alitieren), in Raketenantrieben und als Zusatzmittel für Zellbeton verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Pulver und Flitter, aus Aluminium, die zubereitete Farben sind, z. B. solche, die Farbstoffen beigemengt sind oder in Suspensionen, Dispersionen oder Pasten mit einem Binde- oder Lösemittel aufgemacht sind (Kap. 32). b) Pellets aus Aluminium (Pos. 7601). c) Zugeschnittener Flitter aus Aluminium (Pos. 8308).

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7603.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 7603.20.00.00 umfasst Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7603.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 7603.20.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7603.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7603.20.00.00?

7603.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7603.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

7603.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium > 760320 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7603.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7603.20.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/074492/2025-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7603.20.00.00 unter CBAM?

Ja. 7603.20.00.00 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ist 7603.20.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7603.20.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002a, 1C002c. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7603.20.00.00?

TARIC-Code 7603.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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