Zolltarifnummer 7605.19.00: Draht aus Aluminium, aus nicht legiertem Aluminium, anderer
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7605.19.00 steht für Draht aus Aluminium, aus nicht legiertem Aluminium, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7605.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7605.19.00
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7605.19.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Draht aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um einen Draht aus nicht legiertem Aluminium, der mit einer Ummantelung aus Jute versehen ist. Der Draht hat einen Außendurchmesser von 0 , 65 mm (ohne Ummantelung). Das Erzeugnis ist rot-braun gefärbt. Die Ware wird als Pflanzenbinder verwendet. Abbildung siehe Anlage. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Draht aus Aluminium, aus nicht legiertem Aluminium, anderer, in die Unterposition 7605 1900 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um Metalldraht aus Aluminium, ringförmig gewickelt. Der Durchmesser beträgt 2 mm, die Länge 500 cm. Die Oberfläche ist farbig überzogen. Der Draht wird zum Basteln und Dekorieren verwendet und ist mit einem bedruckten Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgmacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „anderer Draht aus nicht legiertem Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von 7 mm oder weniger zur Unterposition 7605 1900 der Kombinierten Nomenklatur.
Draht aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen Draht aus nicht legiertem Aluminium. Der Draht hat einen Durchmesser von 0,3 mm und ist auf Rollen mit einer Länge von 700 m aufgewickelt. Die Ware wird den Angaben nach als sogenannter Bonddraht zum Verbinden von Anschlüssen von integrierten Schaltkreisen oder Halbleitern mit anderen Bauteilen oder dem Gehäuse technischer Geräte verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Draht aus Aluminium, aus nicht legiertem Aluminium, anderer, in die Unterposition 7605 1900 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
FIL D'ALUMINIUM NON ALLIE RECOUVERT D'UN REVETEMENT BLEU. DIAMETRE 2MM.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Draht wird durch Anmerkung 9 c) zu Abschnitt XV definiert. Nicht zu dieser Position gehören: a) Metallgarne und metallisierte Garne (Pos. 5606). b) Bindfäden und Seile, mit Drahteinlage (Pos. 5607). c) Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614. d) Umhüllte Elektroden zum Schweißen (Pos. 8311). e) Isolierte Drähte für die Elektrotechnik (einschließlich der lackisolierten oder elektrolytisch oxidierten Drähte) (Pos. 8544). f) Saiten für Musikinstrumente (Pos. 9209)
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2147/2004 der Kommission vom 16. Dezember 20041) (RV L 2147/2004): 1. Draht aus nicht legiertem Aluminium mit einem Aluminiumgehalt von 99,5 %, mit einem Durchmesser von 9 bis 14 mm und einer Länge pro Draht von 500 bis 600 m, in Rollen aufgemacht, mit einer Breite von ungefähr 1,5 m und einem Gewicht von 1,5 Tonnen. Die einzelnen Aluminiumdrahtrollen wurden teilweise beschädigt und verformt. (Siehe Fotografie A) A) Unterposition 7605 1100 Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 Buchstabe c) zu Kapitel 76 und dem Wortlaut der KN-Codes 7605 und 7605 1100. Die Ware wird nicht in die Position 7602 eingereiht, da die in Anmerkung 8 Buchstabe a) zu Abschnitt XV genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7605.19.00?
Die Zolltarifnummer 7605.19.00 umfasst Draht aus Aluminium, aus nicht legiertem Aluminium, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7605.19.00?
Der Drittlandszollsatz für 7605.19.00 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7605.19.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7605.19.00?
7605.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7605.19.00 im Zolltarif eingeordnet?
7605.19.00 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7605 Draht aus Aluminium > 760519 anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7605.19.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7605.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30587/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7605.19.00 unter CBAM?
Ja. 7605.19.00 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7605.19.00?
KN-Code 7605.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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