Zolltarifnummer 7606.11.91: Bleche und Bänder, andere, mit einer Dicke von, weniger als 3 mm
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7606.11.91 steht für Bleche und Bänder, andere, mit einer Dicke von, weniger als 3 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7606.11.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7606.11.91
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7606.11.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Antragsunterlagen um Bleche aus nicht legiertem Aluminium (Werkstoffnummer 3.0255) mit einer Dicke von 2 mm, einer Breite von 30 mm und einer Länge von 300 mm. Die Ware wird zur Reinigung von Presszylindern verwendet. Das Erzeugnis ist gemäß seiner stofflichen Beschaffenheit als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus nicht legiertem Aluminium, andere, andere, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, in die Unterposition 7606 1191 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Kupferlaminierte Aluminiumplatte Bei der Ware handelt es sich um ein gewalztes Flacherzeugnis aus Aluminium auf dem eine Schicht aus raffiniertem Kupfer aufgebracht wurde. Beide Schichten sind durch ein isolierendes Dielektrikum, bestehend aus Epoxidharz und Glasfaser, getrennt. Die Schichtdicken betragen : - Kupferschicht: 18-150 µm; - Aluminiumschicht: 0,2-3mm; - Isolierschicht: 60-200 µm Das Aluminium ist aufgrund der Schichtdicke in jedem Fall gewichtsmäßig überwiegend. Die Ware wird zur Produktion von Leiterplatten verwendet. Die Ware wird aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus nicht legiertem Aluminium, andere, mit einer Dicke von weniger als 3 mm in die Unterposition 7606 1191 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Vierkante of rechthoekige platen van niet-gelegeerd geanodiseerd aluminium, met, volgens opgave van de aangever, een dikte van meer dan 0.2 doch minder dan 3 mm, aangeboden: • In bladen van verschillende afmetingen • Op rollen. De platen kunnen ter bescherming tijdens het transport eventueel voorzien zijn van een folie op het oppervlak.
Aluminiumfolie auf einer Melaminschaumunterlage Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Verbundmaterial bestehend aus einem grauen Weichschaumstoff auf Melaminharzbasis, kaschiert mit einer Folie aus geprägtem Reinaluminium (Dicke der Aluminiumfolie: 0,5 mm), die einseitig mit einer Klebeschicht mit Schutzpapier versehen ist. Abmessungen: 10 mm x 1250 x 1250 mm Die Ware wird als Fertigteil oder Plattenware in Lüftungsanlagen und in Schienenfahrzeugen eingesetzt. Die Aluminiumschicht wird als charakterbestimmend angesehen. Danach ist die Ware ist als quadratisches Blech aus nicht legiertem Aluminium, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, in die Unterposition 7606 1191 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Een reflector voor een lamp, met onder andere de volgende kenmerken: - een halfronde houder van kunststof; - in het midden voorzien van een profiel; - 4 houders van kunststof in 2 afmetingen, die langs het profiel geschoven kunnen worden; - voorzien van 2 verschuifbare en verwijderbare stroken van aluminiumfolie; - voor fluorescentiebuizen met een diameter van 16 mm (T5) en 26 mm (T8); - met een lengte van 549 mm. De reflector is bestemd voor gebruik in een aquarium en kan niet worden aangemerkt als een deel van een verlichtingstoestel maar als een toebehoren van een verlichtingstoestel. Derhalve kan indeling onder GS-post 9405 niet plaatsvinden. Het wezenlijke karakter van het samengestelde artikel wordt toegekend aan de stroken van aluminiumfolie zoals bedoeld bij GS-post 7606 van de gecombineerde nomenclatuur.
Vierkante of rechthoekige platen van niet-gelegeerd geanodiseerd aluminium, met een dikte van meer dan 0,2 mm doch minder dan 3 mm, aangeboden: - in bladen van verschillende afmetingen - op rollen (bobijnen)
Een aluminium plaatje met afmetingen van ongeveer 18X25,3 cm voor het reinigen van zilver en andere metalen. Het plaatje dient in heet water met soda geplaatst te worden. Eén zijde van het plaatje is voorzien van een ingegraveerde merknaam en symbolen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den gleichen Erzeugnissen aus Kupfer. Die Erläuterungen zu Pos. 7409 gelten daher sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger (Pos. 7607). b) Streckbleche und -bänder (Pos. 7616).
Zu Unterpositionen 7606 11 bis 7606 92: 1. Laminierte Aluminiumerzeugnisse aus zwei flachgewalzten Blechen aus Aluminium als äußere Lagen des laminierten Erzeugnisses und einer Platte oder Lage aus Kunststoffen als innere Lage oder Seele. Die Dicke jeder der äußeren Lagen beträgt bis zu 2,54 mm und die innere Lage hat eine Dicke zwischen ungefähr 0,02 mm und 2,29 mm. Die Erzeugnisse bestehen normalerweise aus Rollen (Coils) mit einer Breite bis zu ungefähr 1 500 mm oder können in Platten zugeschnitten sein. Die Seele verbessert die Geräuschdämmungseigenschaften der Erzeugnisse. Sie werden zur Außenverkleidung von Gebäuden, zur Innendekoration, zur Herstellung von Blechen für Kraftfahrzeugkarosserien, Haushaltsgeräten, Büromaschinen usw. verwendet.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017: Warenbeschreibung: Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen). Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7606.11.91?
Die Zolltarifnummer 7606.11.91 umfasst Bleche und Bänder, andere, mit einer Dicke von, weniger als 3 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7606.11.91?
Der Drittlandszollsatz für 7606.11.91 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7606.11.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760611. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7606.11.91?
7606.11.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7606.11.91 im Zolltarif eingeordnet?
7606.11.91 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm > 760611 quadratisch oder rechteckig, aus nicht legiertem Aluminium. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7606.11.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7606.11.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI31434/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7606.11.91 unter CBAM?
Ja. 7606.11.91 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7606.11.91?
KN-Code 7606.11.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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