Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7606.12.11: Bänder für Getränkedosenkörper

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7606.12.11 steht für Bänder für Getränkedosenkörper. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7606.12.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7606.12.11
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
  3. 7606.12quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen
  4. 7606.12.11Bänder für Getränkedosenkörper

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7606.12.11

HS-Code7606.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7606.12.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2025-000160Erteilt von PLGültig bis 2028-02-16

Blacha ze stopu aluminium o szerokości od 1447,35 do 1738,47 mm oraz grubości od 0,235 do 0,265 mm. Przedmiotowy wyrób wykorzystywany jest do produkcji korpusów puszek do napojów, dzięki zawartości manganu w jego składzie, którego właściwości nadają blachom wymaganą plastyczność i wytrzymałość mechaniczną. Blacha ma pełny i jednakowy przekrój poprzeczny na całej długości, jej powierzchnie są płaskie i gładkie. Wyrób nie ma warstw wewnętrznych z innego materiału, nie posiada podłoża. Blacha jest wstępnie powleczona w celu zabezpieczenia powierzchni przed utlenieniem. Wyrób występuje w zwojach o masie od 6000 do 11000 kg, średnicy maksymalnej 1850 mm, średnicy wewnętrznej ok. 406 mm.

NLBTI2024-0699Erteilt von NLGültig bis 2027-09-10

Een aluminiumlegering met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - materiaal voor rompen van drankblikjes; - heeft mangaan als overheersend element voor het doel waarvoor het materiaal is bedoeld, omdat het mangaan het aluminium versterkt om het geschikt te maken voor het fabricageproces van de rompen van drankblikjes; - bedekt met een film met een smerende functie; - rechthoekig; - gewalst; - een treksterkte van ten minste 262 MPa; - een uniforme massieve dwarsdoorsnede over de gehele lengte en een breedte van 300 mm of meer, maar niet meer dan 2000 mm; - een dikte van meer dan 0,2 mm, maar niet meer dan 0,4 mm, waarbij de lengte altijd superieur is aan de breedte en de dikte; - een glanzend oppervlak. Aangeboden op rollen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den gleichen Erzeugnissen aus Kupfer. Die Erläuterungen zu Pos. 7409 gelten daher sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger (Pos. 7607). b) Streckbleche und -bänder (Pos. 7616).

Pos. 7606

Zu Unterpositionen 7606 11 bis 7606 92: 1. Laminierte Aluminiumerzeugnisse aus zwei flachgewalzten Blechen aus Aluminium als äußere Lagen des laminierten Erzeugnisses und einer Platte oder Lage aus Kunststoffen als innere Lage oder Seele. Die Dicke jeder der äußeren Lagen beträgt bis zu 2,54 mm und die innere Lage hat eine Dicke zwischen ungefähr 0,02 mm und 2,29 mm. Die Erzeugnisse bestehen normalerweise aus Rollen (Coils) mit einer Breite bis zu ungefähr 1 500 mm oder können in Platten zugeschnitten sein. Die Seele verbessert die Geräuschdämmungseigenschaften der Erzeugnisse. Sie werden zur Außenverkleidung von Gebäuden, zur Innendekoration, zur Herstellung von Blechen für Kraftfahrzeugkarosserien, Haushaltsgeräten, Büromaschinen usw. verwendet.

Pos. 7606

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017: Warenbeschreibung: Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen). Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7606.12.11?

Die Zolltarifnummer 7606.12.11 umfasst Bänder für Getränkedosenkörper. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7606.12.11?

Der Drittlandszollsatz für 7606.12.11 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7606.12.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760612. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7606.12.11?

7606.12.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7606.12.11 im Zolltarif eingeordnet?

7606.12.11 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm > 760612 quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7606.12.11?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7606.12.11 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2025-000160. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7606.12.11 unter CBAM?

Ja. 7606.12.11 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7606.12.11?

KN-Code 7606.12.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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