Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7606.12.50: Bleche und Bänder, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7606.12.50 steht für Bleche und Bänder, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7606.12.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7606.12.50
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
  3. 7606.12quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen
  4. 7606.12.50Bleche und Bänder, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7606.12.50

HS-Code7606.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7606.12.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6588/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Aluminium-Platten Bei der Ware handelt es sich um ein Verbundmaterial aus drei laminierten Aluminiumblechen mit einer Dicke von 0 , 5 mm und zwei mal 1 , 0 mm. Die Bleche sind aus einer Aluminiumlegierung gefertigt und laminiert. Die Oberfläche der Platten ist dekorativ lackiert. Die Platten weisen eine Dicke von 2 , 5 mm, eine Breite von 1250 mm oder 1500 mm und eine Länge von 2000 bis 6800 mm auf. Sie werden als Fassaden und Dachelemente verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0 , 2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet, in die Unterposition 7606 1250 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-07101Erteilt von FRGültig bis 2028-11-18

Tôle en alliage d’aluminium, de forme rectangulaire destinée à l’habillage des ballons d’eau chaude sanitaire. La tôle est constituée d’un alliage d’aluminium composé des éléments suivants : 95,7 % d’aluminium, 0,3 % de Si, 0,7 % de Fe, 0,25 % de Cu, 1,5 % de Mn, 1,3 % de Mg et 0,25 % de Zn. Elle est peinte de différentes couleurs. Ses dimensions sont les suivantes : - épaisseur : 0,88mm ou 0,9 mm. - longueur et largeur : 2000mm x 1219mm ou 2000mm x 1250mm.

DEBTI9480/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-14

Aluminium-Platten Bei der Ware handelt es sich um ein Verbundmaterial aus drei laminierten Aluminiumblechen mit einer Dicke von 0,5 mm und zwei mal 1,0 mm. Die Bleche sind aus einer Aluminiumlegierung gefertigt und laminiert. Die Oberfläche der Platten ist dekorativ lackiert. Die Platten weisen eine Dicke von 2,5 mm, eine Breite von 1250 mm oder 1500 mm und eine Länge von 2000 bis 6800 mm auf. Sie werden als Fassaden und Dachelemente verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet, in die Unterposition 7606 1250 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI5828/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-23

Aluminiumband auf Rollen Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein flachgewalztes Erzeugnis mit einer Breite zwischen 50 mm und 300 mm. Die Dicke liegt zwischen 0,5 mm und 2,0 mm. Die Ware ist aus einer Aluminiumlegierung (EN-AW-3005) gefertigt. Das Aluminiumband ist beidseitig mit einem Thermolack beschichtet. Die Ware wird zu einem beschichteten Verbundwerkstoff weiterverarbeitet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen, andere, mit Farbe versehen, Lackiert oder mit Kunststoff beschichtet, in die Unterposition 7606 1250 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI29404/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-16

Platten aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um ein rechteckiges metallisches Blech, das auf einer Seite mit einer Polyesterbeschichtung und zusätzlich mit einer Schutzfolie versehen ist. Die Ware hat eine Dicke von 0,7 mm. Die Breite beträgt 305 mm und die Länge 610 mm. Das Blech besteht nach den Angaben aus einer Aluminiumlegierung. Die Ware wird den Angaben nach als bedruckbare Unterlage für Pokalschilder oder Beschriftungen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet, in die Unterposition 7606 1250 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI8754/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-15

Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um ein rechteckiges metallisches Blech, das auf einer Seite mit einer gefärbten Polyesterbeschichtung und zusätzlich mit einer Schutzfolie versehen ist. Die Ware hat eine Dicke von 0,5 mm. Das Blech ist 610 mm lang und 305 mm breit. Das Blech besteht den Angaben nach aus einer Aluminiumlegierung. Das Erzeugnis ist als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet, in die Unterposition 7606 1250 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE7625/09-1Erteilt von DEGültig bis 2010-12-31

Verbundplatte Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten aus mehreren Lagen, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff, der beidseitig mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung mit einer Dicke von ca. 0,3 mm versehen ist. Die Aluminiumbleche sind lackiert. Das Verbunderzeugnis hat eine Gesamtdicke von ca. 3 mm Die Erzeugnisse werden im Innen- und Außenbereich verwendet (z. B. als Werbetafeln, als Fassadenverkleidung usw.). Standardabmessungen: Länge: 2440 mm, Breite: 1220 mm, Dicke: 3 mm Danach handelt es sich um andere Bleche, rechteckig, aus einer Aluminiumlegierung, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, lackiert.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7606

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkung 9 d) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den gleichen Erzeugnissen aus Kupfer. Die Erläuterungen zu Pos. 7409 gelten daher sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger (Pos. 7607). b) Streckbleche und -bänder (Pos. 7616).

Pos. 7606

Zu Unterpositionen 7606 11 bis 7606 92: 1. Laminierte Aluminiumerzeugnisse aus zwei flachgewalzten Blechen aus Aluminium als äußere Lagen des laminierten Erzeugnisses und einer Platte oder Lage aus Kunststoffen als innere Lage oder Seele. Die Dicke jeder der äußeren Lagen beträgt bis zu 2,54 mm und die innere Lage hat eine Dicke zwischen ungefähr 0,02 mm und 2,29 mm. Die Erzeugnisse bestehen normalerweise aus Rollen (Coils) mit einer Breite bis zu ungefähr 1 500 mm oder können in Platten zugeschnitten sein. Die Seele verbessert die Geräuschdämmungseigenschaften der Erzeugnisse. Sie werden zur Außenverkleidung von Gebäuden, zur Innendekoration, zur Herstellung von Blechen für Kraftfahrzeugkarosserien, Haushaltsgeräten, Büromaschinen usw. verwendet.

Pos. 7606

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017: Warenbeschreibung: Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen). Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7606.12.50?

Die Zolltarifnummer 7606.12.50 umfasst Bleche und Bänder, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7606.12.50?

Der Drittlandszollsatz für 7606.12.50 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7606.12.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760612. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7606.12.50?

7606.12.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7606.12.50 im Zolltarif eingeordnet?

7606.12.50 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm > 760612 quadratisch oder rechteckig, aus Aluminiumlegierungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7606.12.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7606.12.50 erfasst, zum Beispiel DEBTI6588/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7606.12.50 unter CBAM?

Ja. 7606.12.50 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7606.12.50?

KN-Code 7606.12.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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