Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7607.20.91: Aluminium-Verbundplatte

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7607.20.91 steht für Aluminium-Verbundplatte. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7607.20.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7607.20.91
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
  3. 7607.20auf Unterlage
  4. 7607.20.91Aluminium-Verbundplatte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7607.20.91

HS-Code7607.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7607.20.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI61383/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polyethylen), der beidseitig mit dünnen Folien (Dicke 0,2 mm) aus Aluminium laminiert ist (Aluminium-Verbundplatten). Die Aluminiumfolien sind walzmatt oder mit Lack beschichtet. Die Platten haben eine Länge von 2000 mm - 6800 mm und eine Breite von 1000 mm - 2050 mm. Die Gesamtdicke einer Platte liegt zwischen 2 mm und 6 mm. Die Folien aus Aluminium verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Die Erzeugnisse dienen als Trägermaterial für Schilderkonstruktionen und Displays, im Messestandbau finden sie Verwendung als Verkleidungselemente. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren sind als "Folien, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm, Aluminium-Verbundplatte" in die Unterposition 7607 2091 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI61403/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-24

Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen), der beidseitig mit dünnen Folien (Dicke 0,2 mm) aus einer Aluminiumlegierung (Material EN AW-5182) laminiert ist (Aluminium-Verbundplatten). Die Aluminiumfolien sind walzmatt oder mit Lack beschichtet. Die Platten können in verschiedenen Standardformaten, z.B. Länge x Breite 3000 mm x 1540 mm, vorliegen. Die Gesamtdicke einer Platte liegt zwischen 1,2 mm und 2,5 mm. Die Folien aus Aluminium verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Die Erzeugnisse finden Anwendung im Displaybereich (z.B. Schilder, Messebau, Officeanwendungen), sowie als Verpackungsmaterial oder zur Maschinenverkleidung. Derartige Waren sind als Folien, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm, Aluminium-Verbundplatte in die Unterposition 7607 2091 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI46749/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-20

Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen), der beidseitig mit dünnen Folien (Dicke 0,2 mm) aus einer Aluminiumlegierung (Material EN AW-5182) laminiert ist (Aluminium-Verbundplatten). Die Aluminiumfolien sind walzmatt oder mit Lack beschichtet. Die Platten können in verschiedenen Standardformaten, z.B. Länge x Breite 3000 mm x 1540 mm, vorliegen. Die Gesamtdicke einer Platte liegt zwischen 1,2 mm und 2,5 mm. Die Folien aus Aluminium verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Die Erzeugnisse finden Anwendung im Displaybereich (z.B. Schilder, Messebau, Officeanwendungen), sowie als Verpackungsmaterial oder zur Maschinenverkleidung. Derartige Waren sind als Folien, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm, Aluminium-Verbundplatte in die Unterposition 7607 2091 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI46561/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-02

Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polyethylen), der beidseitig mit dünnen Folien (Dicke 0,2 mm) aus Aluminium laminiert ist (Aluminium-Verbundplatten). Die Aluminiumfolien sind walzmatt oder mit Lack beschichtet. Die Platten haben eine Länge von 2000 mm - 3050 mm und eine Breite von 1000 mm - 2050 mm. Die Gesamtdicke einer Platte liegt zwischen 2 mm und 4 mm. Die Folien aus Aluminium verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Die Erzeugnisse dienen als Trägermaterial für Schilderkonstruktionen und Displays, im Messestandbau finden sie Verwendung als Verkleidungselemente. Derartige Waren sind als Folien, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm, Aluminium-Verbundplatte in die Unterposition 7607 2091 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

FR-E4-2006-003919Erteilt von FRGültig bis 2010-12-31

RUBAN CONSTITUE D'UN ADHESIF RENDU CONDUCTEUR PAR DES PETITES BILLES DE NICKEL NOYEES DANS L'ADHESIF, RECOUVERT SUR L'UN DES COTES D'UNE COUCHE EN ALUMINIUM NON ALLIE. L'AUTRE COTE DE L'ADHESIF EST EN CONTACT AVEC UN SUPPORT EN PAPIER. L'EPAISSEUR DE LA COUCHE D'ALUMINIUM, SUPPORT NON COMPRIS EST SUPERIEURE A 0.021 MM MAIS N'EXCEDE PAS 0.2 MM. LE PRODUIT PERMET D'OBTENIR UNE SURFACE CONDUCTRICE DANS LE PLAN XY (COUCHE EN ALUMINIUM) ET SUR L'AXZ Z PAR PRESSION.

DE9558/10-1Erteilt von DEGültig bis 2010-12-31

Wandanschlussfolie Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 280 mm breite und 70 µm dicke, aufgerollte Folie, nach den Angaben aus Aluminium. Die braun lackierte Folie ist in Querrichtung wellenartig plissiert, besitzt eine einseitig aufgetragene Klebeschicht aus Butylklebstoff und ist mit einer abziehbaren silikonisierten Papierschicht (Schutzfolie) versehen. Verwendet wird das Erzeugnis als Wandanschluss, z.B. zur Abdichtung zwischen Dach und aufgehenden Bauteilen. Zolltariflich handelt es sich um eine selbstklebende Folie aus Aluminium, auf einer Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7607

Zu Unterposition 7607 20: 1. Laminierte reflektierende Isolierung (38,1 m lang x 1,22 m breit) in Rollen, bestehend aus zwei äußeren Lagen aus Aluminiumfolie (Dicke 5 μm) und einer inneren Lage aus einer Polyethylen-Luftpolsterfolie (Dicke 3,1 mm). Der Gewichtsanteil pro m² der beiden Schichten aus Aluminiumfolie zu der Polyethylen-Luftpolsterfolie beträgt 16% zu 84%. Die Ware kann je nach Bedarf des Benutzers zugeschnitten werden und ist dazu bestimmt auf den Innenseiten von Wänden, Decken oder Böden in Gebäuden verwendet zu werden, um durch Isolation die Temperatur gegen von Strahlungswärme von außen oder innen zu erhalten. Die laminierte Aluminiumfolie reflektiert Strahlungswärme (Reflexionsgrad: 97%) in beiden Richtungen und die durch die Polyethylen-Luftpolsterfolie eingeschlossene Luft zwischen den Folien isoliert gegen Wärmeleitung. …

Pos. 7607

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/935 der Kommission vom 8. Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 155/16) (RV L 16/935) Eine Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, der als Ausgangsmaterial für die Herstellung eines Aluminiumpigments verwendet wird und die folgenden wesentlichen Merkmale aufweist: - mindestens acht Aluminiumschichten mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr; - jede Aluminiumschicht hat eine optische Dichte von nicht mehr als 3,0 D; - die einzelnen Aluminiumschichten sind jeweils durch eine Acrylatpolymerschicht getrennt; - jede Aluminiumschicht ist bis zu 30 nm (0,03 μm) dick; - die Aluminium- und Acrylatpolymerschichten befinden sich auf einem Trägerfilm aus PET (Polyethylenterephthalat) mit einer Dicke von 12 μm. Die Ware wird auf Rollen von bis zu 50 000 m Länge gestellt. …

Pos. 7607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statisti-sche Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 260. Sitzung des Aus-schusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024: Warenbeschreibung: Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist und in Rollen (Coils) geliefert wird. Die hydrophile Schicht besteht aus weißer Farbe. Das Produkt hat ein-schließlich der Beschichtung eine Gesamtdicke von 0,120 mm, wohingegen die Breite des Produkts 196 mm beträgt. Die hydrophile Beschichtung besteht aus Silikat (weißes Pulver) und anderen chemischen Bestandteilen. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7607.20.91?

Die Zolltarifnummer 7607.20.91 umfasst Aluminium-Verbundplatte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7607.20.91?

Der Drittlandszollsatz für 7607.20.91 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7607.20.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 760720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7607.20.91?

7607.20.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7607.20.91 im Zolltarif eingeordnet?

7607.20.91 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger > 760720 auf Unterlage. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7607.20.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7607.20.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI61383/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7607.20.91 unter CBAM?

Ja. 7607.20.91 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7607.20.91?

KN-Code 7607.20.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.