Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0: Waren, andere :, Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0 steht für Waren, andere :, Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7610.90.90.91.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7610.90.90.91.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7610Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
- 7610.90andere
- 7610.90.90andere
- 7610.90.90.91Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind
- 7610.90.90.91.0Waren, andere :, Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei den sog. Wanddickenausgleichen handelt es sich um Ausgleichselemente die als Teile von Schalungen beim Betonieren von Ecken/Wänden als Ausgleich für verschiedene Wanddicken zum Einsatz kommen. Die Erzeugnisse bestehen aus vier Flacherzeugnissen für die Längsseiten, die an den jeweiligen Längskanten zusammengeschweißt sind und ein rechteckiges Hohlerzeugnis bilden, dass an den Stirnseiten mit je einer eingeschweißten Verschlussplatte verschlossen ist. Die Erzeugnisse bestehen aus Aluminium und haben wie die Schalungselemente (nicht Gegenstand dieser vZTA) eine Stärke von ca. 120 mm, eine Höhe von ca. 1200 mm, 2700 mm oder 3300 mm und eine Breite von ca. 50 mm, 60 mm oder 100 mm. Die Ausgleichselemente sind je nach Höhe mit zwei oder vier Ankerlöchern für Ankerstäbe (nicht Gegenstand der vZTA) und ein oder zwei angeschweißten Ausrichtplatten/Haltegriffen versehen. - Angaben laut Antragsteller - Die Erzeugnisse stellen sich als Teil von Schalungselementen dar, die in Schalungen zum Betonieren von Wänden zum Einsatz kommen. Sie bilden damit eine spezifizierbare Einheit (= Unterbaugruppe) eines Schalungselementes (Baugruppe) einer vollständigen Schalung (= Konstruktion). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse werden als „andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium, Waren, die (z.B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind“ in die Codenummer 7610 9090 91 0 eingereiht.
Es handelt sich um sog. Wandkonsolen in verschiedenen Abmessungen, bestehend aus - einer länglichen und mit einer Vielzahl an spezifischen Lochungen, Zahnungen, Aussparungen und Einkerbungen versehenen senkrecht stehenden und waagerecht ausgerichteten eher rechteckigen Platte (sog. Schwert), - an deren Oberseite waagerecht ein etwa V-förmiges Erzeugnis und - an deren Unterseite waagerecht eine längliche und mit Lochungen versehene Platte befestigt ist. Diese auskragende Komponente der Wandkonsole ist befestigt an einer wandseitigen Komponente aus - einem eher U-förmigen Bauteil mit spezifischen Lochungen und Aussparungen, welches - an einer Grundplatte ebenfalls mit spezifischen Aussparungen befestigt und - mit einer sog. Drehscheibe zur vertikalen und horizontalen Positionierung und zum Seitenausgleich versehen ist. Das sog. Schwert und weitere Bauteile bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt. Daneben sind einzelne der benannten Bauteile auch aus Stahl, wobei insgesamt der Stahl gewichtsmäßig zurücktritt. Die Wandkonsolen dienen (auch unter Verwendung von optionalen Aufsätzen, diese nicht Gegenstand der vZTA) im Rahmen von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (sog. VHF-Systeme) der Anbringung von Unterkonstruktionsprofilen (als Gleitpunkt oder unter Verwendung von optionalen Aufsätzen auch als Festpunkt) am eigentlichen Baukörper, an welche dann die Fassadenelemente montiert werden. - Angaben laut Antragsteller - Aufgrund ihrer spezifischen Form und ihrer definierten Materialeigenschaften stellen sich die Wandkonsolen als erkennbare Teile für VHF-Systeme dar. Sie sind dazu bestimmt mit Unterkonstruktionsprofilen und Fassadenelementen eine vorgehängte und hinterlüftete Fassade zu bilden. Innerhalb dieser Fassade übernehmen sie die o. g. Funktion. Außerdem sind die Bestandteile einer Wandkonsole über Steck-, Kant- und Pressverbindungen, vergleichbar dem Schweißen oder dem Zusammenfügen über Verbindungselemente, dauerhaft miteinander verbunden. Gewichtsmäßig überwiegt das Aluminium gegenüber dem verwendeten Stahl. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um sog. Wandkonsolen in verschiedenen Abmessungen, bestehend aus - einer länglichen und mit einer Vielzahl an spezifischen Lochungen, Zahnungen, Aussparungen und Einkerbungen versehenen senkrecht stehenden und waagerecht ausgerichteten eher rechteckigen Platte (sog. Schwert), - an deren Oberseite waagerecht ein etwa V-förmiges Erzeugnis und - an deren Unterseite waagerecht eine längliche und mit Lochungen versehene Platte befestigt ist. Diese auskragende Komponente der Wandkonsole ist befestigt an einer wandseitigen Komponente aus - einem eher U-förmigen Bauteil mit spezifischen Lochungen und Aussparungen, welches - an einer Grundplatte ebenfalls mit spezifischen Aussparungen befestigt und - mit einer sog. Drehscheibe zur vertikalen und horizontalen Positionierung und zum Seitenausgleich versehen ist. Alle benannten Bestandteile bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt. Die Wandkonsolen dienen (auch unter Verwendung von optionalen Aufsätzen, diese nicht Gegenstand der vZTA) im Rahmen von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (sog. VHF-Systeme) der Anbringung von Unterkonstruktionsprofilen (als Gleitpunkt oder unter Verwendung von optionalen Aufsätzen auch als Festpunkt) am eigentlichen Baukörper, an welche dann die Fassadenelemente montiert werden. - Angaben laut Antragsteller - Aufgrund ihrer spezifischen Form und ihrer definierten Materialeigenschaften stellen sich die Wandkonsolen als erkennbare Teile für VHF-Systeme dar. Sie sind dazu bestimmt mit Unterkonstruktionsprofilen und Fassadenelementen eine vorgehängte und hinterlüftete Fassade zu bilden. Innerhalb dieser Fassade übernehmen sie die o. g. Funktion. Außerdem sind die Bestandteile einer Wandkonsole über Steck-, Kant- und Pressverbindungen, vergleichbar dem Schweißen oder dem Zusammenfügen über Verbindungselemente, dauerhaft miteinander verbunden. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
Bei den sog. Ankerstangenaufsätzen AF (= Festpunkt) handelt sich um spezifisch geformte Erzeugnisse, bestehend aus 4 Teilen (Schwert und Sicherungsstift, Mutter und Röhre mit Gewinde) aus Aluminiumlegierungen mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, welche fest miteinander verbunden sind. In der Innengewindegröße M12 hat der Aufsatz insgesamt eine Höhe von maximal ca. 75 mm (Schwertseite) und eine Länge von ca. 124 mm. Die darin verbaute Röhre mit Mutter hat eine Länge von ca. 53 mm. Er ist mit den Innengewindegrößen M8 bis M12 erhältlich, dementsprechend können die anderen Maße bei den kleineren Gewindegrößen abweichen. Die Erzeugnisse dienen im Rahmen einer vertikalen Unterkonstruktion der Befestigung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden und nehmen das Gewicht der Fassade auf und tragen es ab. Die Ankerstangenaufsätze AF werden auf in Rohbauwände verbaute Gewindestangen (nicht Gegenstand der vZTA) geschraubt und an den Schwertern werden in der Folge Unterkonstruktionsprofile und daran dann Fassadenplatten (beide nicht Gegenstand der vZTA) befestigt. - Angaben lt. Antragsteller - Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
Bei den sog. Ankerstangenaufsätzen AG (= Gleitpunkt) handelt sich um spezifisch geformte Erzeugnisse, bestehend aus 4 Teilen (Schwert und Sicherungsstift, Mutter und Röhre mit Gewinde) aus Aluminiumlegierungen mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, welche fest miteinander verbunden sind. In der Innengewindegröße M10 hat der Aufsatz insgesamt eine Höhe von ca. 40 mm und eine Länge von ca. 124 mm. Die darin verbaute Röhre mit Mutter hat eine Länge von ca. 53 mm. Er ist mit den Innengewindegrößen M8 bis M12 erhältlich, dementsprechend können die anderen Maße bei den anderen Gewindegrößen abweichen. Die Erzeugnisse dienen im Rahmen einer vertikalen Unterkonstruktion der Befestigung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden und im Speziellen der Einhaltung des Abstandes zwischen Rohbau und Fassadenplatte. Hierbei übernehmen sie alle Zug- und Druckkräfte, welche insbesondere durch Windeinwirkung auf die Fassade wirken. Die Ankerstangenaufsätze AG werden auf in Rohbauwände verbaute Gewindestangen (nicht Gegenstand der vZTA) geschraubt und an den Schwertern werden in der Folge Unterkonstruktionsprofile und daran dann Fassadenplatten (beides nicht Gegenstand der vZTA) befestigt. - Angaben lt. Antragsteller - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um sog. Wandkonsolen in verschiedenen Abmessungen, bestehend aus einer auskragenden und einer wandseitigen Komponente. Die auskragende Komponente besteht aus - einer länglichen und mit einer Vielzahl an spezifischen Lochungen, Zahnungen. Aussparungen, und Einkerbungen versehenen senkrecht stehenden und waagerecht ausgerichteten eher rechteckigen Platte (1) (sog. Schwert), - an deren Oberseite waagerecht ein etwa V-förmiges Erzeugnis (2) und - an deren Unterseite waagerecht eine längliche und mit Lochungen versehene Platte (3) befestigt ist. Diese auskragende Komponente der Wandkonsole ist befestigt an einer wandseitigen Komponente aus - einem eher U-förmigen Bauteil (4) mit spezifischen Lochungen und Aussparungen, welches - an einer Grundplatte (5) ebenfalls mit spezifischen Aussparungen befestigt und - mit einer sog. Drehscheibe (6) zur vertikalen und horizontalen Positionierung und zum Seitenausgleich versehen ist. Die Bestandteile (1), (4) und (5) bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Bestandteile (2), (3) und (6) bestehen aus Stahl. Die Wandkonsolen dienen (auch unter Verwendung von optionalen Aufsätzen, diese nicht Gegenstand der vZTA) im Rahmen von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (sog. VHF-Systeme) der Anbringung von Unterkonstruktionsprofilen (als Gleitpunkt oder unter Verwendung von optionalen Aufsätzen auch als Festpunkt) am eigentlichen Baukörper, an welche dann die Fassadenelemente montiert werden. - Angaben laut Antragstellerin - Aufgrund ihrer spezifischen Form und ihrer definierten Materialeigenschaften stellen sich die Wandkonsolen als erkennbare Teile für VHF-Systeme dar. Sie sind dazu bestimmt mit Unterkonstruktionsprofilen und Fassadenelementen eine vorgehängte und hinterlüftete Fassade zu bilden. Innerhalb dieser Fassade übernehmen sie die o. g. Funktion. Außerdem sind die Bestandteile einer Wandkonsole über Steck-, Kant- und Pressverbindungen, vergleichbar dem Schweißen oder dem Zusammenfügen über Verbindungselemente, dauerhaft miteinander verbunden. Gewichtsmäßig überwiegt das Aluminium gegenüber dem verwendeten Stahl. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus mehreren Teilen gefertigte, zusammengesetzte Dachhaken, bestehend aus einer Befestigungsplatte (etwa 9,0 cm x 10,0 cm x 0,5 cm) aus Aluminium mit acht kreisrunden Lochungen, deren untere Kante zu einer Schiene mit einer durchgängigen Nute ausgearbeitet ist, einem durch eine Schraube mit einer Mutter, je aus anderem unedlen Metall, miteinander verbundenen zweiteiligen Haken in U-Form (etwa 19,0 cm x 3,0 cm x 15,5 cm) aus Aluminium, dessen beide Enden unterschiedlich abgewinkelt sind und jeweils eine Lochung (kreisrunde oder ovale) aufweisen, sowie einem Nutenstein (etwa 1,3 cm x 2,0 cm x 0,6 cm) aus Aluminium, mit dem der Haken mittels einer Schraube mit einer Unterlegscheibe und einem Federring, je aus anderem unedlen Metall, in der Schiene befestigt ist, an dem Ende, wo sich die ovale Lochung befindet. Die Erzeugnisse dienen zur Befestigung der Montageschienen von Solarpaneelen (beide nicht Gegenstand der vZTA) auf Steildächern. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Metallen zusammengesetzten Dachhaken herrscht Aluminium gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Eine Einreihung in die Position 7616 als "andere Waren aus Aluminium" ist ausgeschlossen, da zur Verwendung in Konstruktionen bestimmte und erkennbare Teile zum Warenkreis der Position 7610 gehören. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7610 1000 00 0 bis 7610 9090 10 0 genannte) Konstruktionsteile aus Aluminium; Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind" zur Codenummer 7610 9090 91 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7308 gelten sinngemäß für diese Position. Konstruktionsteile aus Aluminium sind manchmal nicht auf die übliche Weise (mit Nieten, Bolzen usw.) zusammengesetzt, sondern z. B. mit Kunstharzen zusammengeklebt. Man verwendet Aluminium und seine Legierungen, insbesondere wegen ihres geringen Gewichts, manchmal an Stelle von Eisen und Stahl beim Bau von Gerüsten, vorgefertigten Konstruktionen, Schiffsbauten, Brücken, Schiebetüren, Masten für elektrische Leitungen und Funkanlagen, Grubenstempeln, Tür- und Fensterrahmen, Geländern usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Metallinstallationen, die erkennbar Teile von Waren der Kapitel 84 bis 88 sind. b) Metallkonstruktionen des Kapitels 89. c) Vorgefertigte Gebäude (Pos. 9406).
Zu Unterposition 7610 90: 1. Vorgearbeitete gelochte Winkeleisen für Konstruktionen aus Metallelementen, wie Regale, Gestelle, Möbel, Treppen, Gerüste, Tragkonstruktionen usw., einzeln oder in ganzen Sätzen: 1. die zerlegt oder nicht zusammengesetzt Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: Aus Aluminium. 2. die zerlegte oder nicht zusammengesetzte Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: (Position für die zusammengesetzte Ware). Siehe auch Avis 7308 90/2.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/956 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 211/45) (RV L 21/956) Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften (sogenanntes Raum-in-Raum-System). Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm. Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind. Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert. …
Zu Unterposition 7610 9090: Raster aus Aluminium, das aus Gitterelementen mit geschlitzten und lackierten Aluminiumbändern (ca. 13 mm breit) mit einer Wabengröße von ca. 12 X 12 mm, in universeller Plattengröße besteht. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2000 VII R 1/99.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0?
Die Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0 umfasst Waren, andere :, Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7610.90.90.91.0?
Der Drittlandszollsatz für 7610.90.90.91.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7610.90.90.91.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0?
7610.90.90.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7610.90.90.91.0 im Zolltarif eingeordnet?
7610.90.90.91.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium > 761090 andere > 76109090 andere > 7610909091 Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7610.90.90.91.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7610.90.90.91.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI57950/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7610.90.90.91.0 unter CBAM?
Ja. 7610.90.90.91.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ist 7610.90.90.91.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7610.90.90.91.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0?
Warennummer 7610.90.90.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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