Zolltarifnummer 7612.90.20: Behälter von der für Aerosole verwendeten Art
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7612.90.20 steht für Behälter von der für Aerosole verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7612.90.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7612.90.20
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
- 7612.90andere
- 7612.90.20Behälter von der für Aerosole verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7612.90.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um sog. "Aerosoldosen", bestehend aus einem zylinderförmigen, sich nach oben verjüngenden und mit einer runden Öffnung versehenen Behälter aus Aluminium mit Bodenloch und einem eingesetzten Kunststoffkolben. Die lackierten und bedruckten Erzeugnisse werden nach Befüllung z.B. mit Kosmetikprodukten mit einem Verschluss und einem Gummistopfen versehen (nicht Gegenstand der vZTA). Durchmesser: max. ca. 5 cm, Höhe: ca. 20,5 cm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Dosen und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 ml oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, Behälter von der für Aerosole verwendeten Art" zur Unterposition 7612 9020 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sog. "Aerosoldosen", bestehend aus einem zylinderförmigen, sich nach oben verjüngenden und mit einer runden Öffnung versehenen Behälter aus Aluminium mit Bodenloch und einem eingesetzten Kunststoffkolben. Die lackierten Erzeugnisse werden nach Befüllung z.B. für Kosmetikprodukte mit einem Verschluss versehen (nicht Gegenstand der vZTA) und das Bodenloch mit einem beiligenden, noch nicht eingesetzten, Gummistopfen verschlossen. Die Aerosoldosen und die Gummistopfen sind in Kartons auf Paletten verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Dosen und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 ml oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, Behälter von der für Aerosole verwendeten Art" zur Unterposition 7612 9020 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7310 gelten – soweit sie die gleichen Waren aus Eisen oder Stahl betreffen – sinngemäß für diese Position. Fässer, Trommeln und Kannen aus Aluminium werden hauptsächlich für den Transport von Bier, Milch, Wein usw. verwendet; Aluminiumdosen dienen insbesondere zur Verpackung von Lebensmitteln. Zu dieser Position gehören auch Verpackungsröhrchen, z. B. für die Verpackung von Cremes, Zahnpasta usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Waren der Pos. 4202. b) Gebäckdosen, Teedosen, Zuckerdosen und ähnliche Haushalts- oder Hauswirtschaftsbehältnisse (Pos. 7615). c) Zigarettenetuis, Puderdosen, Werkzeugkästen und ähnliche Behältnisse mit dem Charakter von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausrüstung (Pos. 7616). d) Waren der Pos. 8304. e) Kästen mit dem Charakter von Ziergegenständen (Pos. 8306). …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7612.90.20?
Die Zolltarifnummer 7612.90.20 umfasst Behälter von der für Aerosole verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7612.90.20?
Der Drittlandszollsatz für 7612.90.20 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7612.90.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7612.90.20?
7612.90.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7612.90.20 im Zolltarif eingeordnet?
7612.90.20 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung > 761290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7612.90.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7612.90.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI19373/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7612.90.20 unter CBAM?
Ja. 7612.90.20 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7612.90.20?
KN-Code 7612.90.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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