Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0: Sammelbehälter, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 steht für Sammelbehälter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7612.90.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7612.90.80.00.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
- 7612.90andere
- 7612.90.80andere
- 7612.90.80.00.0Sammelbehälter, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Einhorndarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21348/23-1 und DEBTI-21348/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Hundedarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21320/23-1 und DEBTI-21320/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Drachendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21334/23-1 und DEBTI-21334/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Kuhdarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21339/23-1 und DEBTI-21339/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Pinguindarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21347/23-1 und DEBTI-21347/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Waschbärendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21338/23-1 und DEBTI-21338/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Bienendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21346/23-1 und DEBTI-21346/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Katzendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21328/23-1 und DEBTI-21328/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7310 gelten – soweit sie die gleichen Waren aus Eisen oder Stahl betreffen – sinngemäß für diese Position. Fässer, Trommeln und Kannen aus Aluminium werden hauptsächlich für den Transport von Bier, Milch, Wein usw. verwendet; Aluminiumdosen dienen insbesondere zur Verpackung von Lebensmitteln. Zu dieser Position gehören auch Verpackungsröhrchen, z. B. für die Verpackung von Cremes, Zahnpasta usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Waren der Pos. 4202. b) Gebäckdosen, Teedosen, Zuckerdosen und ähnliche Haushalts- oder Hauswirtschaftsbehältnisse (Pos. 7615). c) Zigarettenetuis, Puderdosen, Werkzeugkästen und ähnliche Behältnisse mit dem Charakter von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausrüstung (Pos. 7616). d) Waren der Pos. 8304. e) Kästen mit dem Charakter von Ziergegenständen (Pos. 8306). …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 umfasst Sammelbehälter, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7612.90.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7612.90.80.00.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7612.90.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0?
7612.90.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7612.90.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7612.90.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung > 761290 andere > 76129080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7612.90.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7612.90.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21348/23-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7612.90.80.00.0 unter CBAM?
Ja. 7612.90.80.00.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ist 7612.90.80.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7612.90.80.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 2B350c. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0?
Warennummer 7612.90.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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