Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7616.91.00: Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7616.91.00 steht für Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7616.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7616.91.00
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7616Andere Waren aus Aluminium
  3. 7616.91Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht
  4. 7616.91.00Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7616.91.00

HS-Code7616.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7616.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34696/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um rechteckige Gewebe (Abmessungen ca. 120 x 60 cm) aus einem Draht (Querschnittsabmessung unter 6 mm) aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, welche aus zwei sich rechtwinklig kreuzenden Drahtsystemen bestehen. Die Waren dienen als Schmutz- und Insektenschutz für einen Lichtschacht und sind aufgerollt und gemeinsam mit Montagematerial (40 Befestigungselementen aus Stahl) in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Das Aluminiumgewebe bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Aluminium, Gewebe aus Aluminiumdraht" in die Unterposition 7616 9100 einzureihen.

DEBTI23483/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-02

Es handelt sich um rechteckige Gewebe aus Aluminiumdraht (Querschnittabmessung unter 6 mm), welche aus zwei rechtwinklig kreuzenden Fadensystemen bestehen. Die Ware ist als Schmutz- und Insektenschutz für Lichtschächte vorgesehen, auf einer Papprolle aufgerollt, in Kunststofffolie eingeschweißt und gemeinsam mit Montagematerial (Klammern) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis¸ 7616 1000 99 0 genannte) Waren aus Aluminium, Gewebe, aus Aluminiumdraht" in die Unterposition 7616 9100 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI18124/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-16

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um rechteckige Gewebe aus Aluminiumdraht (Querschnittsabmessung unter 6 mm), welche aus zwei sich rechtwinklig kreuzende Drahtsystemen bestehen, mit den Abmessungen von ca. 120 x 60 cm. Die Waren dienen als Schmutz- und Insektenschutz für einen Lichtschacht und sind auf einer Papprolle aufgerollt, in Kunststofffolie eingeschweißt und gemeinsam mit Montagematerial (Klammern) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Das Aluminiumgewebe bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Aluminium, Gewebe aus Aluminiumdraht“ in die Unterposition 7616 9100 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

CZ34-0993-2015Erteilt von CZGültig bis 2021-08-20

Dle deklarovaných údajů se jedná o technickou tkaninu z hliníkového drátu, která je povrchově upravena epoxidovým práškem. Tkanina je používána v hydraulických filtrech, jako ochrana proti hmyzu, popř. jako výztuž do betonových nosníků. Balení: v rolích o různých šířích, nejčastěji o šíři 1 m.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7616

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Aluminium, die weder von den vorstehenden Positionen dieses Kapitels, von Anmerkung 1 zu Abschnitt XV, vom Kapitel 82 oder 83 noch von anderen Positionen der Nomenklatur erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Pos. 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren der in den Erläuterungen zu den Pos. 7317 und 7318 beschriebenen Art. 2) Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken, Sicherheitsnadeln und ähnliche Nadeln und andere Waren der in den Erläuterungen zu Pos. 7319 beschriebenen Art. 3) Ketten und Teile davon, aus Aluminium. 4) Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche oder -bänder (siehe Erläuterungen zu Pos. …

Pos. 7616

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 175, Seite 9) (RV L615/13) Eine zylinderförmige Ware aus einer Aluminiumlegierung mit Öffnungen und Aussparungen, mit einer Länge von etwa 8 cm und einem Durchmesser von etwa 4 cm. Die Ware wird als Teil der Aufrollvorrichtung eines Sicherheitsgurts, beispielsweise in Kraftfahrzeugen, Schnellbooten und Treppenliften, verwendet. Siehe Abbildung. Unterposition 7616 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinier­ten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7616, 7616 99 und 7616 99 90. Eine Einreihung in die Position 8708 ist ausgeschlossen, da zu dieser Position nur Sicher­heitsgurte von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 gehören, jedoch nicht Teile davon. …

Pos. 7616

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. Die Ware ist wie folgt beschaffen: Eine aus Aluminium gefertigte so genannte Gehäusehalterung für den Einbau in Armaturen­bretter von KFZ zur Fixierung von Autoradios. Die Gehäusehalterung wird einerseits am Autoradio und andererseits am Armaturenbrett befestigt und kann von unterschiedlicher Größe sein, z. B. mit den Maßen 7 x 5 x 2 cm. Da eine Befestigung am Armaturenbrett und nicht direkt an der Karosserie von Kraftfahrzeugen erfolgt, handelt es sich nicht um ein Teil oder Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. …

Kapitel 76

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7616.91.00?

Die Zolltarifnummer 7616.91.00 umfasst Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7616.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 7616.91.00 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7616.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7616.91.00?

7616.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7616.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

7616.91.00 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7616 Andere Waren aus Aluminium > 761691 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7616.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7616.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI34696/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7616.91.00 unter CBAM?

Ja. 7616.91.00 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7616.91.00?

KN-Code 7616.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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